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Was ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?
Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut nutzen.
Zum Beispiel, weil Sie die Schrift auf der Internetseite
nicht gut lesen können.
Das ist eine Barriere.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Im Gesetz steht:
Wichtige Internet·seiten müssen barrierefrei sein.
Alle Menschen müssen diese Internet·seiten
gut nutzen können.
Das gilt auch für:
- Menschen mit einer Seh·behinderung
- blinde Menschen
- gehör·lose Menschen
- Menschen, die einen Computer
nicht mit den Händen bedienen können
Barriere·freiheit auf Internet·seiten bedeutet zum Beispiel:
- Menschen mit einer Seh·behinderung können die Farben von einem Text verändern.
So können sie den Text besser lesen.
- Blinde Menschen können sich die Texte vorlesen lassen.
Für wichtige Internet·seiten gibt es
die Erklärung zur Barriere·freiheit.
In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:
- So barrierefrei ist die Internet·seite.
- Diese Barrieren gibt es noch.
- Diese Stellen von der Internetseite
müssen nicht barrierefrei sein.
In der Erklärung muss auch stehen,
von wann die Erklärung ist.
Der Besitzer von der Internet·seite muss jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist die Internet·seite?
Er muss die Erklärung zur Barriere·freiheit
jedes Jahr neu machen.
Über die Erklärung zur Barriere·freiheit vom Rems-Murr-Kreis
Die Internet·seite vom Rems-Murr-Kreis ist
www.rems-murr-kreis.de.
Die Internet·seite vom Rems-Murr Kreis ist
noch nicht ganz barrierefrei.
Diese Barrieren gibt es noch auf der Internet·seite
vom Rems-Murr-Kreis:
- Manche Dokumente auf der Webseite sind
nicht barrierefrei. - Manche Formulare auf der Webseite sind
nicht barrierefrei. - Einige Bilder auf der Webseite haben
keinen Alternativ·text.
Ein Alternativ·text ist eine Bild·beschreibung
für Menschen mit einer Seh·behinderung.
Aber:
Wir haben sehr viele Dokumente auf unserer Internet·seite.
Wir wollen die Dokumente barrierefrei machen.
Aber dafür brauchen wir noch Zeit.
Wir wollen damit bis zum Jahr 2025 fertig sein.
Im Gesetz steht:
Ältere Dokumente müssen nicht barrierefrei sein.
Aber nur, wenn sie nicht mehr für wichtige Aufgaben
vom Landratsamt gebraucht werden.
Das tun wir für die Barriere·freiheit
Seit Januar 2024 ist es so:
Wir achten bei neuen Dokumenten und Bildern
auf die Barriere·freiheit.
Wir benutzen das Computer·programm Eye-Able.
Der Name ist englisch.
Man spricht ihn so aus: Ei-ä-ibl
Mit diesem Programm können Benutzer die Internet·seite einstellen.
Zum Beispiel:
- Sie können die Größe von der Schrift verändern.
- Sie können die Farbe von der Schrift und vom Hintergrund verändern.
- Sie können sich die Inhalte von der Internet·seite vorlesen lassen.
Das Computer·programm Eye-Able können Sie so öffnen:
- Klicken Sie auf das Zeichen Barriere·freiheit:
- Oder drücken Sie gleichzeitig die Taste Alt und die Taste 1.
Sie können das Computer·programm mit der Maus bedienen.
Oder Sie können das Computer·programm mit der Tastatur bedienen.
So bekommen Sie eine Anleitung dafür:
Drücken Sie gleichzeitig die Taste Alt und die Taste F1.
Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist vom 21.12.2021.
Am 24.10.2023 haben wir die Erklärung neu gemacht.
So können Sie Barrieren melden
Sie haben Probleme mit Barrieren auf unserer Internet·seite?
Zum Beispiel:
- Sie verstehen etwas nicht.
- Sie können etwas schlecht lesen.
- Etwas wird nicht richtig vorgelesen.
Dann können Sie sich bei Frau Kurz melden.
Frau Kurz kümmert sich um Ihr Problem.
So erreichen Sie Frau Kurz:
Adresse:
Frau Kurz
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501 1042
E-Mail: k.kurz@rems-murr-kreis.de
Sie können auch das Formular
auf unserer Internet·seite ausfüllen.
Die Seite heißt: Barrieren melden
Wenn Sie darauf klicken,
kommen Sie direkt zu dem Formular.
Sie können sich auch über diese Dinge beschweren:
- Eine Barriere steht nicht in
der Erklärung zur Barriere·freiheit. - Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist älter als ein Jahr.
Wir prüfen Ihre Meldung.
Und wir schreiben Ihnen eine Antwort.
Dafür haben wir 4 Wochen Zeit.
Wir brauchen zu lange für unsere Antwort?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle beschweren.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Adresse:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail:schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Die Erklärung zur Barriere·freiheit in Standard·sprache finden Sie hier:
Erklärung zur Barriere·freiheit
Wenn Sie darauf klicken,
kommen Sie direkt zu der Erklärung
METACOM Symbole © Annette Kitzinger
Illustrationen: METACOM Symbole © Annette Kitzinger
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