Entdecken.
Genießen. Leben.
Gelingendes Aufwachsen in der heutigen Zeit
Familie im gesellschaftlichen Kontext
Neben der Kernfamilie (Vater, Mutter, Kind) gibt es zunehmend mehr Kinder, welche nicht mehr mit beiden biologischen Elternteilen in einer Familie zusammenleben. Familie ist heute individuell und vielseitig. Verschiedenste Familienkonstellationen wie z.B. Alleinerziehende Mütter und Väter, Pflegefamilien, Adoptivfamilien, Patchwork-Familien, Familien mit unverheirateten Eltern, Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern, Familien mit leiblichen Eltern und Stiefeltern, u.v.m. finden sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich Akzeptanz.
Das Rollenbild der Familie hat sich verändert, auch Väter nehmen Erziehungszeit und sind in die Betreuung und Erziehung der Kinder eng eingebunden. In zunehmend mehr Familien sind beide Elternteile auch nach der Erziehungszeit berufstätig. Zum einen ist dies häufig aus finanziellen Gründen notwendig. Zum anderen hat sich in vielen Familien die Rolle der Frau, mit dem Wunsch nach Selbstständigkeit und Unabhängigkeit verändert. Dies hat einen steigenden Bedarf an Ganztagesbetreuung in allen Altersgruppen, auch unter 3 Jahren zur Folge.
Seit 1996 haben Eltern einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesbetreuung. Damals galt dies ab dem 3. Lebensjahr. Seit 2013 besteht für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt ein rechtlicher Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Im Jahr 2000 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung, d.h. keine körperliche Gewalt, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kindern, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Heute ist in den meisten Familien eine gewaltfreie Erziehung ein anerkannter Wert. Viele Familien nehmen Unterstützung in Anspruch um diese Werte auch im Alltag mit ihren Kindern umsetzen zu können.
Aufgabe des Jugendamtes
Mit in Kraft treten des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. des Sozialgesetzbuches 8 (SGB VIII) im Jahr 1991 veränderte sich erneut die Aufgabe des Jugendamtes, auch im Rems-Murr-Kreis. Damit verbunden entstanden die Begriffe des Leistungsempfängers, der Hilfe zur Erziehung und verpflichtenden Jugendhilfeplanung. Das Jugendamt gilt seither als Dienstleister.
Neben der Aufgabe in Krisensituationen einzugreifen, hat das Jugendamt nun auch zunehmend die Aufgabe präventiv tätig zu werden. So rücken vor allem Beratung und Unterstützung von Familien, Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund. Die Beteiligten werden in diese Prozesse einbezogen und das Ziel der Selbstwirksamkeit wird verfolgt.
Im Jahr 2000 wurde das Recht auf gewaltfreie Erziehung, d.h. keine körperliche Gewalt, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen gegenüber Kindern, im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Heute ist in den meisten Familien eine gewaltfreie Erziehung ein anerkannter Wert. Viele Familien nehmen Unterstützung in Anspruch um diese Werte auch im Alltag mit ihren Kindern umsetzen zu können.
Im Laufe der vergangenen Jahre gab es immer wieder Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe zum Schutz und zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. So ist zum 10.06.2021 das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getreten.
Im Rems-Murr-Kreis umfasst das Kreisjugendamt viele verschiedene Bereiche. Darunter zählen die Jugendgerichtshilfe, die wirtschaftliche Jugendhilfe und die Jugendhilfeplanung, sowie die unten aufgeführten Bereiche.
Nähre Informationen zu den einzelnen Bereichen erhalten Sie unter den folgenden Seiten.
- Adoption
- Ambulanter Dienst
- Amtsvormundschaft und Ergänzungspflegschaft
- Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
- Beratungsstelle für junge Menschen und Familien
- Krisen- und Beratungsdienst bei häuslicher Gewalt
- Fachdienst Kindertagesbetreuung
- Fachstelle DeRex
- Fachstelle SoJa
- Frühe Hilfen
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendhilfeplanung
- Jugendsozialarbeit an beruflichen Schulen
- Kindertagespflege
- Kommunaler Suchtbeauftragter
- Kreisjugendreferat
- Pflegekinderdienst
- Sozialer Dienst
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Hilfen