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EU-Staatsangehörige
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Freizügigkeit
Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger benötigen Sie in der Regel kein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt. Sie können sich in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen. Nach drei Monaten Aufenthalt besteht nur dann ein Freizügigkeitsrecht, wenn eine
- Erwerbstätigkeit oder Ausbildung ausgeübt wird,
- eine Arbeit gesucht wird (in der Regel nur für 6 Monate möglich),
- ein Daueraufenthaltsrecht erworben wurde oder
- wenn ausreichende eigene Mittel für den Lebensunterhalt und eine Krankenversicherung vorhanden sind
Meldepflicht
Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter.
Familienangehörige
Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern erhalten von Amts wegen eine Aufenthaltskarte. Diese wird von der Ausländerbehörde ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Daueraufenthaltsrecht
Ein Recht auf Daueraufenthalt haben Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen, wenn sie mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht als Erwerbstätige oder Nicht-Erwerbstätige mit ausreichenden Existenzmitteln bestanden hat.