Entdecken.
Genießen. Leben.
Hilfe bei Schäden durch Waschbär und Co.
Wer sich über die Lebensweise, Bestands-Situation und Verbreitung der unterschiedlichen Wildtierarten informieren möchte findet ausführliche Informationen im Wildtierportal www.wildtierportal-bw.de.
Dort steht auch der aktuelle Wildtierbericht mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für alle Interessierten zum Download bereit.
Menschliche Siedlungen sind für Wildtiere ausgesprochen attraktiv. Sie bieten ein ganzjährig vielfältiges Nahrungsangebot und unterschiedliche landschaftliche Strukturen.
Eine wirksame präventive Maßnahme zur Vermeidung der Ansiedlung liegt darin, den Wildtieren das Nahrungsangebot zu entziehen, durch
- Vermeidung einer aktiven Fütterung
- kein offen zugängliches Haustierfutter
- keine Essensreste auf den Kompost
- Kompostlegen abdecken
- Müllbehälter verschließen
Auch Unterschlupfmöglichkeiten sollten so gesichert werden, dass ein Eindringen der Wildtiere vermieden wird:
- Einstiege zum Dachboden verschließen
- ans Haus angrenzende Bäume und Sträucher zurückschneiden
- Manschetten an Regenrohren anbringen
- Schornsteine vergittern
Bleiben alle präventiven Maßnahmen erfolglos, kann bei der unteren Jagdbehörde ein Antrag auf Fallenfangjagd (für Wildtierarten, die dem Nutzungs- und Entwicklungsmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz unterliegen) gestellt werden. Auskünfte dazu erteilt:
Frau Baumann, Tel. Telefonnummer: 07151 501-4369, E-Mail: a.baumann(@)rems-murr-kreis.de.
Möglichkeit 1: Fallenjagd durch eingesetzte Stadtjäger - kein Fallenantrag erforderlich!
Folgende Stadtjäger sind bereits eingesetzt:
Möglichkeit 2: Fallenjagd mit Fallenfangantrag + Genehmigung der unteren Jagdbehörde.
Fallenfangjagd beantragen:
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Unterschriebener Antrag auf Genehmigung der Jagdausübung im befriedeten Bezirk gem. § 13 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) (PDF-Datei)
- Kopie Jagdschein oder Sachkundenachweis für Fallenjagd
Gebühren:
- 60,00 EUR