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Tierseuchenbekämpfung
Hierzu gehören nicht nur die klassischen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest, sondern auch andere Infektionskrankheiten, die wirtschaftlichen Schaden verursachen oder sogar die Gesundheit des Menschen gefährden können.
Zu den Aufgaben zählen daher neben der Überwachung von Tieren und Tierbeständen auf das Vorkommen bestimmter Krankheiten auch die gezielte Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis. Auch die Einhaltung der Vorschriften der Tierkennzeichnung, die wichtige Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall ist, wird von den amtlichen Tierärzten kontrolliert.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung schließt dabei aber nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Bienen ein, sondern auch Heimtiere und Wildtiere wie Füchse oder Wildschweine. So unterliegen zum Beispiel auch die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, die im Reiseverkehr mit ins Ausland genommen oder dorthin verkauft werden der amtlichen Überwachung.
Unterstützung erfolgt durch praktische Tierärzte bei der regelmäßigen Beprobung von Tierbeständen sowie durch die Jäger im Rems-Murr-Kreis, die das Probenmaterial für die Tollwut- und Schweinepestuntersuchungen liefern.
Aktuelle Tierseuchengeschehen
Allgemeine Informationen des BMEL zu aktuellen Themen der Tiergesundheit
Blauzungenkrankheit
Am 08.08.2024 wurde in einem Schafbestand in Weissach im Tal die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Baden-Württemberg verliert dadurch seinen Status „BTV-frei“ und wird für mindestens 2 Jahre zum Restriktionsgebiet.
Was ist Blauzunge?
Blauzunge ist eine Tierseuche der Wiederkäuer, verursacht durch ein RNA-Virus (Blauzungenvirus = BTV). Es gibt mindestens 24 verschiedene Serotypen. Bislang spielten die Serotypen 4 und 8 bei der Verbreitung in Deutschland eine Rolle, gegen welche in der Vergangenheit eine flächendeckende Impfung angestrebt wurde. BTV-3 stammt vermutlich ursprünglich aus Tunesien und wurde erstmalig im September 2023 in den Niederlanden nachgewiesen. Seit der Feststellung hat sich das Virus rapide ausgebreitet und neben Belgien und Großbritannien auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erreicht.
Wie wird Blauzunge übertragen?
- Stechmücken (Gnitzen)
Welche Tiere sind betroffen?
- kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen)
- Rinder
- Alpakas/Lamas
- Wildwiederkäuer (Rehe, Hirsche)
Wie äußert sich BTV-3?
- Allgemeine Symptome: Fieber, Lethargie, Speichelfluss, Geschwüre / Erosionen / Krustenbildung an Maul- und Nasenschleimhäuten, Bindehautentzündung, Gesichtsödeme, Kronrandläsionen und Lahmheit
- Schaf: Häufig schwere Verläufe mit Todesfällen
- Ziege: bisher milde klinische Verläufe
- Rind und Milchvieh: Symptomatik meist milder als bei Schafen, aber es gibt auch schwere Verläufe, massiver Milchleistungsrückgang, oberflächliche Zitzennekrosen
- Alpakas (Kameliden): Milde bis schwere Verläufe, auch Todesfälle
Sollten Sie die genannten Symptome bei Ihren Tieren feststellen, ist dies sofort beim Veterinäramt zu melden.
Wie kann ich meine Tiere schützen?
- Impfung
Impfung gegen den jeweiligen Serotyp: Für BTV-4 und BTV-8 gibt es zugelassene Impfstoffe. Für BTV-3 hat das Land im Juni 2024 mittels Eilverordnung drei bislang nicht zugelassene Impfstoffe gegen BTV-3 freigegeben. Die Impfung von empfänglichen Tieren wird dabei finanziell unterstützt.
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung der Unterstützung durch die Tierseuchenkasse: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Zuschüsse (tsk-bw.de)
- Repellentien (Gnitzenabwehr)
Wirksame Insektenabwehr soll die Übertragung verhindern. Folgende Wirkstoffe sind für Rinder und Schafe zugelassen:
- Butox Protect
- Deltanil
- Latroxin Deltalentien (s.o.) vor Stechmücken geschützt.
- Spotinor
Welche Verbringungsbeschränkungen gelten für die betroffenen Tierarten?
In BT-freie Zonen innerhalb Deutschlands für Zucht- und Nutztiere
Die Tiere wurden innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung mittels PCR mit negativem Ergebnis auf BTV-3 getestet und mindestens 14 Tage vor der Blutprobenentnahme durch Repel
PDF Tierhaltererklärung Zucht- und Nutztiere (PDF-Datei)
In BT-freie Zonen innerhalb Deutschlands für Schlachttiere
- Die Tiere müssen von einer Erklärung des Tierhalters begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind.
- Die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 h nach ihrer Ankunft geschlachtet.
- Der Tierhalter hat den Schlachthof mind. 48 h vor der Verladung der Tiere über die Verbringung zu informieren.
PDF Tierhaltererklärung Schlachttiere (PDF-Datei)
In andere BTV-3 Restriktionszonen innerhalb Deutschlands
Es werden keine besonderen BTV-3 relevanten Bedingungen gefordert. Die allgemein gültigen tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorgaben für den Transport sind natürlich einzuhalten.
Informationen für Tierärzte:
Coronaviren bei Heim- und Nutztieren
Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) stellt auf seiner Homepage aktuelle Informationen zur möglichen Rolle von Tieren beim aktuellen Coronavirusgeschehen beim Menschen zur Verfügung.
Blauzungenkrankheit
Am 08.08.2024 wurde in einem Schafbestand in Weissach im Tal die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) amtlich festgestellt. Baden-Württemberg verliert dadurch seinen Status „BTV-frei“ und wird für mindestens 2 Jahre zum Restriktionsgebiet.
Was ist Blauzunge?
Blauzunge ist eine Tierseuche der Wiederkäuer, verursacht durch ein RNA-Virus (Blauzungenvirus = BTV). Es gibt mindestens 24 verschiedene Serotypen. Bislang spielten die Serotypen 4 und 8 bei der Verbreitung in Deutschland eine Rolle, gegen welche in der Vergangenheit eine flächendeckende Impfung angestrebt wurde. BTV-3 stammt vermutlich ursprünglich aus Tunesien und wurde erstmalig im September 2023 in den Niederlanden nachgewiesen. Seit der Feststellung hat sich das Virus rapide ausgebreitet und neben Belgien und Großbritannien auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erreicht.
Wie wird Blauzunge übertragen?
- Stechmücken (Gnitzen)
Welche Tiere sind betroffen?
- kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen)
- Rinder
- Alpakas/Lamas
- Wildwiederkäuer (Rehe, Hirsche)
Wie äußert sich BTV-3?
- Allgemeine Symptome: Fieber, Lethargie, Speichelfluss, Geschwüre / Erosionen / Krustenbildung an Maul- und Nasenschleimhäuten, Bindehautentzündung, Gesichtsödeme, Kronrandläsionen und Lahmheit
- Schaf: Häufig schwere Verläufe mit Todesfällen
- Ziege: bisher milde klinische Verläufe
- Rind und Milchvieh: Symptomatik meist milder als bei Schafen, aber es gibt auch schwere Verläufe, massiver Milchleistungsrückgang, oberflächliche Zitzennekrosen
- Alpakas (Kameliden): Milde bis schwere Verläufe, auch Todesfälle
Sollten Sie die genannten Symptome bei Ihren Tieren feststellen, ist dies sofort beim Veterinäramt zu melden.
Wie kann ich meine Tiere schützen?
- Impfung
Impfung gegen den jeweiligen Serotyp: Für BTV-4 und BTV-8 gibt es zugelassene Impfstoffe. Für BTV-3 hat das Land im Juni 2024 mittels Eilverordnung drei bislang nicht zugelassene Impfstoffe gegen BTV-3 freigegeben. Die Impfung von empfänglichen Tieren wird dabei finanziell unterstützt.
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung der Unterstützung durch die Tierseuchenkasse: Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - Zuschüsse (tsk-bw.de)
- Repellentien (Gnitzenabwehr)
Wirksame Insektenabwehr soll die Übertragung verhindern. Folgende Wirkstoffe sind für Rinder und Schafe zugelassen:
- Butox Protect
- Deltanil
- Latroxin Delta
- Spotinor
Welche Verbringungsbeschränkungen gelten für die betroffenen Tierarten?
In BT-freie Zonen innerhalb Deutschlands für Zucht- und Nutztiere
Die Tiere wurden innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung mittels PCR mit negativem Ergebnis auf BTV-3 getestet und mindestens 14 Tage vor der Blutprobenentnahme durch Repellentien (s.o.) vor Stechmücken geschützt.
PDF Tierhaltererklärung Zucht- und Nutztiere (PDF-Datei)
In BT-freie Zonen innerhalb Deutschlands für Schlachttiere
- Die Tiere müssen von einer Erklärung des Tierhalters begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind.
- Die Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 h nach ihrer Ankunft geschlachtet.
- Der Tierhalter hat den Schlachthof mind. 48 h vor der Verladung der Tiere über die Verbringung zu informieren.
PDF Tierhaltererklärung Schlachttiere (PDF-Datei)
In andere BTV-3 Restriktionszonen innerhalb Deutschlands
Es werden keine besonderen BTV-3 relevanten Bedingungen gefordert. Die allgemein gültigen tierschutz- und tierseuchenrechtlichen Vorgaben für den Transport sind natürlich einzuhalten.
Informationen für Tierärzte:
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
Die Bovine Virus Diarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD) gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind. Während Ansteckungen von nicht tragenden Tieren in der Regel klinisch unauffällig verlaufen, – führt die Infektion trächtiger Rinder zu Aborten, Missbildungen und zur Entstehung persistent infizierter Kälber, die als dauerhafte Virusausscheider für die Aufrechterhaltung der Infektionsketten verantwortlich sind. Eine besondere Form der BVD stellt die tödlich verlaufende Mucosal Disease (MD) dar. Die Einschleppung des Krankheitserregers in freie Rinderbestände erfolgt durch persistent infizierte Tiere.
Ganz Baden-Württemberg hat inzwischen den Status „frei von BVD“. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ auf Betriebsebene ist die Einhaltung des Testregimes (Proben von allen Tieren müssen spätestens bis zum 20. Lebenstag entnommen werden), die Einhaltung von Zugangsregelungen und das Impfverbot (siehe auch Merkblatt (PDF-Datei) des STUA Aulendorf).
Afrikanische Schweinepest ASP
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die nicht auf den Menschen übertragbar ist. Auch für Hunde besteht keine Gefahr. Ausführliches Informationsmaterial stellen das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Verfügung:
Merkblatt Schutzmaßnahmen für Schweinehaltungen (FLI) (PDF-Datei)
Wöchentlich aktualisierte Karte zu neu gemeldeten Ausbrüchen der ASP des Friedrich-Löffler-Instituts
ASP beim Schwarzwild
Aufgrund des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden. Fallwild, krank erlegte Tiere oder verunfallte Tiere müssen in jedem Fall auf ASP getestet werden.
- Häufige Fragen zur Jagdausübung
- Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen auf Schweinepest (PDF-Datei)
Informationen zur ASP für Schweinehalter
Als Schutz vor Einschleppung der ASP in die Schweinebestände ist die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich.
ASP-Risikoampel der Universität Vechta
Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygiene-Verordnung
Leitfaden zur Kadaverlagerung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (PDF-Datei)
Geflügelpest
Die Geflügelpest wird auch Aviäre Influenza oder Geflügelgrippe genannt. Für die hochansteckende Viruserkrankung sind viele Vogelarten empfänglich, besonders aber Hausgeflügel. Die Geflügelpest wird als anzeigepflichtige Krankheit staatlich bekämpft.
Aufgrund mehrerer Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln besteht derzeit ein hohes Risiko, dass die Geflügelpest auch in Tierbestände eingetragen wird. Daher ist es erforderlich, dass auch Besitzer von kleinen Tierbeständen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Das Land Baden-Württemberg hat eine entsprechende Allgemeinverfügung AV_Biosicherheit-Geflügel_Stand 18-01-2023 (PDF-Datei) erlassen.
Weitere Informationen des MLR: Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stellt auf seiner Homepage Informationen zur Geflügelpest zur Verfügung.
- Allgemeine Informationen des MLR
- Merkblatt zu Biosicherheitsmaßnahmen in kleinen Geflügelbeständen (PDF-Datei)
- Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest in Kleinhaltungen (PDF-Datei)
- FAQs zur hochpathogenen Aviären Influenza des FLI (PDF-Datei)
BHV-1
Das Bovine-Herpesvirus-1 verursacht eine hochansteckende Krankheit der Rinder, die durch Restriktionen im Hinblick auf die Vermarktung von Rindern erhebliche wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen kann. Seit 06.06.2017 ist ganz Deutschland als frei von der Infektion mit BHV-1 anerkannt.
Die regelmäßige Untersuchungspflicht dient der Erkennung möglicher Reagenten und der Aufrechterhaltung des Status.
Für blutserologische BHV-1-Bestandsuntersuchungen ist die Verwendung des HIT-generierten Untersuchungsantrags verpflichtend vorgeschrieben.
Anleitung HIT-Untersuchungsantrag für blutserologische Untersuchungen (PDF-Datei)
Reiseverkehr mit Heimtieren
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor geplantem Antritt einer Reise mit Ihrem Heimtier nach den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Das Veterinäramt stellt Ihnen Gesundheitszeugnisse für Tiere aus.
Die Regelungen im Reiseverkehr dienen dem Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Für das Reisen innerhalb der EU gelten erleichterte Bedingungen, für die Einreise aus Drittländern gelten je nach Tollwutsituation des Landes strengere Regeln.
Bienenhaltung
Wer Bienen halten möchte, muss sich beim Veterinäramt registrieren lassen.
Weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen
Achtung: Bei Fragen zu Hornissen, Wespen und Hummeln, wenden Sie sich an die zuständige Naturschutzbehörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt (PDF-Datei).
Ansprechpartner
Fachbereichsleitung
Frau Dr. Wilhelm
Telefonnummer: 07151 501-4069
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de
Tierärztin
Frau Dr. Ruffer
Telefonnummer: 07151 501-4776
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de
Tierärztin
Frau Dr. Schlienz
Telefonnummer: 07151 501-4070
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de
Veterinärhygienekontrolleurin
Frau Jung
Telefonnummer: 07151 501-4775
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de
Veterinärhygienekontrolleur in Ausbildung
Herr Welz
Telefonnummer: 07151 501-4116
veterinaeramt(@)rems-murr-kreis.de
Registrierung der Tierhaltung:
Telefonnummer: 07151 501-4071
BHV1-Bescheinigungen:
Telefonnummer: 07151 501-4065
Formulare und Anträge
Formulare und Anträge finden sie hier.