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Tierseuchenbekämpfung
Hierzu gehören nicht nur die klassischen Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest, sondern auch andere Infektionskrankheiten, die wirtschaftlichen Schaden verursachen oder sogar die Gesundheit des Menschen gefährden können.
Zu den Aufgaben zählen daher neben der Überwachung von Tieren und Tierbeständen auf das Vorkommen bestimmter Krankheiten auch die gezielte Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis. Auch die Einhaltung der Vorschriften der Tierkennzeichnung, die wichtige Voraussetzung für die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall ist, wird von den amtlichen Tierärzten kontrolliert.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung schließt dabei aber nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Bienen ein, sondern auch Heimtiere und Wildtiere wie Füchse oder Wildschweine. So unterliegen zum Beispiel auch die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, die im Reiseverkehr mit ins Ausland genommen oder dorthin verkauft werden der amtlichen Überwachung.
Unterstützung erfolgt durch praktische Tierärzte bei der regelmäßigen Beprobung von Tierbeständen sowie durch die Jäger im Rems-Murr-Kreis, die das Probenmaterial für die Tollwut- und Schweinepestuntersuchungen liefern.
Coronaviren bei Heim- und Nutztieren
Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) stellt auf seiner Homepage aktuelle Informationen zur möglichen Rolle von Tieren beim aktuellen Coronavirusgeschehen beim Menschen zur Verfügung.