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Aktuelle Ausschreibung für die Programmjahre 2026-2027: Reichen Sie jetzt Ihren Projektantrag ein!

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Vorgaben und Hinweise bei Ihrer Antragstellung:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
  • Im regionalen ESF Plus im Rems-Murr-Kreis ist die Projektlaufzeit an das Kalenderjahr gekoppelt und beläuft sich auf zwei Jahre (01.01.2026 bis 31.12.2027).
  • Die Mindestteilnehmendenzahl pro Projekt beträgt grundsätzlich 10 Teilnehmende.
  • Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
  • Die Hinweise zu den förderfähigen Kostenpositionen sind unbedingt zu beachten (siehe auch Regionaler Projektaufruf ab S. 10).
  • Der Antrag muss bei der L-Bank fristgerecht bis zum 31. Mai 2025 in Papierform, unterschrieben und in einfacher Ausfertigung eingegangen sein. Bitte beachten Sie zwingend die Vorgaben zum Antragsverfahren im Regionalen Projektaufruf. Achtung: Ab 2025 ist eine Antragstellung über das sog. ‚ELAN’-Portal nicht mehr möglich - es gibt ein neues Antragsverfahren. Für jeden Projektaufruf werden entsprechende Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt: Antragsformular sowie Projektbeschreibung.
  • Zusätzlich senden Sie bitte den vollständigen Antrag digital per E-Mail an die ESF-Geschäftsstelle Rems-Murr-Kreis (esf-geschaeftsstelle(@)rems-murr-kreis.de), ebenso wie eine Kurzbeschreibung des Projekts (siehe "Kurzbeschreibung zum Förderantrag 2026-2027"). 
  • Ausschreibungsunterlagen: Der regionale Projektaufruf 2026-2027 sowie die Arbeitsmarktstrategie 2026-2027 des Rems-Murr-Kreises sind verbindliche Bestandteile dieser Ausschreibung. Auf die Umsetzung der Strategie ist in den Projektanträgen konkret Bezug zu nehmen. Die Projekte müssen zudem den geltenden EU-Bestimmungen, dem Programm für Baden-Württemberg und insbesondere den Querschnittszielen zur Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung entsprechen.
  • Soweit für die Antragstellung eine (pauschale) Kofinanzierungszusage des Jobcenters Rems-Murr oder der Agentur für Arbeit Waiblingen nachzuweisen ist, nehmen Sie bitte frühzeitig dorthin Kontakt auf.
  • Bitte merken Sie sich bereits Montag, den 23. Juni 2025 vor. Hier werden Sie nach Antragstellung eingeladen, Ihr Projekt vor dem ESF-Arbeitskreis Rems-Murr-Krei,s im Rahmen dessen Rankingsitzung, zu präsentieren. Eine separate Einladung wird Ihnen hierzu nach Ausschreibungsende (Anfang Juni) zugehen.

Auf der ESF-Internetseite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg sind rechtliche Vorgaben, wie die Aufstellung der förderfähigen Ausgaben sowie die aktuellen Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales einsehbar.

Die folgenden Dokumente sind für den Projektantrag zwingend zu beachten:

Zielgruppen

Der Fokus der regionalen ESF Plus-Förderung liegt auf:

  • besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen,
  • benachteiligten jungen Menschen, die von Bildungsversagen und –Abbruch sowie am Übergang in Ausbildung und Arbeit bedroht sind sowie
  • benachteiligten Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs, die von Armut und/oder Ausgrenzung bedroht sind (Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen)

Regionale Arbeitsmarktstrategie

Der regionale ESF-Arbeitskreis beschließt eine jährliche Arbeitsmarktstrategie, die sich an den Bedarfen des Rems-Murr-Kreises orientiert. Diese ist Grundlage für die Programmausschreibung.

Die regionale Arbeitsmarktstrategie des Rems-Murr-Kreises für das Förderjahr 2026 und 2027 finden Sie hier (PDF-Datei).

Querschnittsziele

Nachfolgend finden Sie Hinweise bzgl. der Definitionen des Landes Baden-Württembergs für die Querschnittsziele im ESF Plus. Im regionalen ESF Rems-Murr-Kreis wird darüber hinaus ein besonderer Fokus auf Chancengerechtigkeit gelegt. Ausführungen hierzu finden Sie in der Arbeitsmarktstrategie. 

Gleichstellung der Geschlechter

Das Querschnittsziel "Gleichstellung der Geschlechter" im ESF Plus zielt darauf ab, einen Beitrag zur gleichen wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern zu leisten. Angestrebt wird zudem, dass der Frauen- wie auch Männeranteil in Maßnahmen mindestens ihrem Anteil an der Zielgruppe entspricht. Die Maßnahmen sind an den geschlechtsbezogenen Lebenslagen der Zielgruppen auszurichten, beispielsweise etwa durch die Berücksichtigung von Vereinbarkeitsfragen und ggfs. eine besondere Unterstützung für die Zielgruppe der Alleinerziehenden. Es soll – wenn möglich - ein Beitrag zur Überwindung von Geschlechterstereotypen geleistet werden.

Im Zusammenhang mit diesem Aufruf wird erwartet, dass der Projektantrag konkrete Aussagen zu folgenden Anforderungen trifft:

  • Das Projektkonzept umfasst einen Ansatz für die gezielte Ansprache des betroffenen Geschlechts insbesondere Frauen, um ihren Zugang zu den Maßnahmen zu gewährleisten bzw. zu verbessern.
     
  • Das Projektkonzept enthält einen Ansatz für gendersensible Beratung und Unterstützung und erläutert diesen konkret im Detail, etwa für die Arbeit mit Frauen in prekären Lebenssituationen im Hinblick auf eine reguläre, nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung.
     
  • Im Projekt werden Fachkräfte, die Qualifikation in Gender-Kompetenz nachweisen können, eingesetzt bzw. entsprechende Weiterbildungen oder Kooperationen sind geplant.

Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Das Querschnittsziel „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ zielt darauf ab, jede Form von Diskriminierung – insbesondere aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung – zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen die besondere Ausgangs-situation von Menschen berücksichtigen, die besonders gefährdet sind, das sind oftmals Ältere, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es, die nachhaltige Beteiligung dieser Teilzielgruppen am Erwerbsleben zu erhöhen und die Segregation auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.

Im Zusammenhang mit diesem Aufruf wird erwartet, dass der Projektantrag konkrete Aussagen zu folgenden Anforderungen trifft:

  • Das Projektkonzept enthält und begründet  Ansätze zur Akquisition und Beratung von Teilnehmenden aus besonders benachteiligten Personen-gruppen und enthält Angaben, wie die Zugänglichkeit der Maßnahme (d.h. Barrierefreiheit) gewährleistet bzw. verbessert werden soll.
     
  • Im Projekt werden Fachkräfte mit interkultureller und inklusiver Kompetenz eingesetzt bzw. entsprechende Weiterbildungen oder Kooperationen sind geplant.

Nachhaltigkeit i.S.d. Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität

Bereits der ESF Plus selbst betont die Zielsetzung u.a. „der Vorbereitung einer grünen Wirtschaft“. Es werden daher alle Aktivitäten begrüßt, die darauf abzielen, über umweltschutzbezogene Inhalte zu beraten oder Einrichtungen/Unternehmen zu beteiligen, die sich im Umwelt- und/oder Klimaschutz engagieren. Auch einzelne projektbezogene Maßnahmen und Inhalte, die zum Ziel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, sind ausdrücklich erwünscht. Des Weiteren empfehlen wir den Projektträgern, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex[1] anzuwenden und sich an den Empfehlungen zum Green Public Procurement[2] zu orientieren.

Transnationale Kooperation

Im Rahmen der Umsetzung des ESF Plus in Baden-Württemberg sind transnationale Formen der Zusammenarbeit oder des Austausches möglich. Dies kann entweder über einen gegenseitigen Austausch von projektbezogenen Umsetzungserfahrungen erfolgen oder über gegenseitige Austauschkontakte zwischen Teilnehmenden der Fördermaßnahmen. Besonders begrüßt werden Kooperationen mit Partner*inen in den Mitgliedsländern der Europäischen Strategie für den Donauraum.

Antragstellende sind aufgefordert, transnationale Kooperationen in der geschilderten Form als Teil ihrer Projektkonzeption zu erwägen. Wenn transnationale Ansätze vorgesehen sind, sind diese im ELAN-Projektantrag aufzuführen und konkret zu beschreiben.

Charta der Grundrechte (Charta)

Der ESF Plus soll positiv zur Einhaltung und zum Schutz aller in der Charta verankerten Grundrechte beitragen. Vorhaben des ESF Plus sollen daher unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durchgeführt werden. Die Antragstellenden geben an, ob das von ihnen eingereichte ESF-Fördervorhaben der Charta Rechnung trägt. Im Antragsformular lautet die diesbezügliche Frage: „Mein Projekt trägt zur Einhaltung der Charta der Grundrechte bei: Ja / Nein“.

[1] Siehe http://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de/dnk/der-nachhaltigkeitskodex.html

[2] Green Public Procurement (GPP) wird von der EU-Kommission als ein Prozess definiert, in dem staatliche Stellen solche Waren und Dienstleistungen beschaffen, die hinsichtlich ihrer Erstellung und ihres Lebenszyklus im Vergleich zu gleichwertigen Leistungen und Produkten geringere Umweltauswirkungen aufweisen.

Praxishilfen für die Umsetzung der Querschnittsziele finden Sie hier.

Organisation: Der regionale Arbeitskreis Rems-Murr-Kreis

Im Förderbereich Arbeit und Soziales wird der ESF auch in der Förderperiode 2021-2027 zum großen Teil regionalisiert umgesetzt. Dafür sind in allen Landkreisen in Baden-Württemberg Arbeitskreise eingerichtet worden.

In diesen regionalen Arbeitskreisen sind die Akteure der lokalen Arbeitsmarktpolitik vertreten. Sie erstellen auf Grundlage des Programms und der lokalen sozioökonomischen Bedarfe eine zweijährige regionale Arbeitsmarktstrategie. Darüber hinaus bewerten sie die jährlichen Projektanträge, unter anderem in Bezug auf deren Übereinstimmung mit der regionalen Arbeitsmarktstrategie, und erstellen ein Ranking, das sie im Anschluss an die L-Bank weiterleiten.

Mitglieder des regionalen ESF-Arbeitskreises sind Vertreter des / der

  • Landkreises
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenters
  • Arbeitnehmervertretung / Gewerkschaften
  • Arbeitgebervertretung / Verbände
  • Industrie- und Handelskammern (IHK) / Bezirkskammern
  • Handwerkskammern / Kreishandwerkerschaften
  • Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten
  • Freien Wohlfahrtspflege
  • Schulen
  • Beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • Außerschulischen Jugendbildung

Vorsitzende des regionalen ESF-Arbeitskreises Rems-Murr-Kreis: Johanna Bechtle (esf-geschaeftsstelle(@)rems-murr-kreis.de

Geschäftsführerin des regionalen ESF-Arbeitskreises Rems-Murr-Kreis: Lydia Dendler (esf-geschaeftsstelle(@)rems-murr-kreis.de)

Beratungsstelle für die regionalen ESF-Arbeitskreise des Landkreistags Baden-Württemberg: Thomas Kreuz (kreuz@​landkreistag-bw.de)

Schulungen und Arbeitshilfen im ESF-Projektmanagement für Trägerinnen und Träger

Die Umsetzung eines ESF Plus-Projektes ist mit anspruchsvollen Förderauflagen und Anforderungen an die Projektumsetzung verbunden. EPM+ ist dabei ein Instrument, welches die Projektträgerinnen und -Träger im ESF Plus in Baden-Württemberg mit seinen Angeboten unterstützt und zum Erfolg der Projekte beiträgt.

EPM+ bietet kostenlose Schulungen, Arbeitshilfen, eine Hotline sowie eine Online-Anlaufstelle für die Projektträgerinnen und -Träger im ESF Plus.

Weitergehende Informationen zu EPM+ erhalten Sie hier.

ESF Plus-Projekte 2024 und 2025

Der Arbeitskreis Rems-Murr-Kreis des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat auf Grundlage der im Frühjahr festgelegten Arbeitsmarktstrategie sowie einer öffentlichen Ausschreibung und internen Rankingsitzung am 12. Juni 2023 darüber entschieden, welche Projektanträge eine regionale ESF Plus-Förderung erhalten sollen. In den Programmjahren 2024 und 2025 der EU-Förderperiode 2021-2027 fließen insgesamt 750.660 Euro Fördermittel in Beschäftigungsprojekte für Menschen im Rems-Murr-Kreis. Damit können fünf der insgesamt sechs eingereichten Projekte im Landkreis durch EU-Mittel gefördert werden. Die L-Bank beschäftigt sich aktuell mit der abschließenden Bewilligung der Anträge.

Alle vom ESF-Arbeitskreis bewilligten Projekte verfolgen folgende Förderpriorität: Nachhaltige Beschäftigung, Fachkräftesicherung, soziale Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe sowie die Bekämpfung von Armut. Die Projekte dienen dabei einem spezifischen Ziel: Die Förderung der aktiven Inklusion mit speziellem Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere von benachteiligten Gruppen. Somit kommen die Projekte letztlich Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, aber auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute, die vom Schulabbruch bedroht sind oder deren Ausbildungsfähigkeit zu verbessern ist.

  • Das Projekt „AVdual-Begleitung“ des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis richtet sich an Jugendliche, die überwiegend der Berufsschulpflicht unterliegen und eine fehlende Ausbildungsreife aufweisen. Den Jugendlichen werden individuelle sozialpädagogische Begleitung sowie Trainingsmaßnahmen besonders im Bereich der Berufsorientierung angeboten. Ziel ist es, ihnen zu einer Ausbildung zu verhelfen und einen Schulabschluss zu erlangen, bzw. diesen zu verbessern. Hierbei wird zudem ein besonderes Augenmerk auf Bildungsverläufe gelegt, die von der „Corona-Lücke“ geprägt sind, als auch auf Jugendliche mit einem Hintergrund der Flucht, des Asyls und der Zuwanderung.
  • Das Projekt „Startklar 2024-2025 Theorie & Praxis der Diakonie Stetten e.V. ist für langzeitarbeitslose, schwer vermittelbare Menschen in komplexen Problemlagen und mit psychischen Erkrankungen konzipiert. Durch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie ist eine deutliche Zunahme dieses Personenkreises festzustellen. Das Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekt zielt mit einem ganzheitlichen Ansatz darauf ab, die gesundheitliche und soziale Lebenssituation der Betroffenen unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten zu verbessern, um beruflich wieder Fuß fassen können.
  • Das Projekt von ttg team-training GmbH namens „Sprungbrett 2024/2025 - Vermittlung in Teilzeitausbildung für Leistungsbeziehende im SGB II im Rems-Murr-Kreis“ hat sich zum Ziel gesetzt, (Allein)-Erziehende und Pflegende, für die der Einstieg in die Erwerbsarbeit aufgrund ihrer Lebenslage erschwert ist, durch Teilzeit-Ausbildungsarrangements nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Der Träger baut hierbei auf ein Netzwerk mit kooperierenden Firmen im Kreis, die bedarfsorientierte Qualifizierung und Praktika anbieten.
  • Das Projekt „KIM für Familien“ der Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz, getragen vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., ist für arbeitsmarktferne und armutsgefährdete Familien mit und ohne Flucht- oder Migrationshintergrund aus dem Rems-Murr-Kreis. Der Träger setzt hier auf einen familienzentrierten Ansatz und eine bedarfsorientierte Hilfeplanung, um langfristig eine existenzgefährdende Situation der Familie zu verhindern und sie durch die Sensibilisierung in Bezug auf eine gute schulische und/oder berufliche Bildung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren.
  • Das Projekt „get started!“ wird vom Kreisjugendring Rems-Murr e.V. in Kooperation mit der Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz durchgeführt. Es leistet intensive sozialpädagogische Begleitung für Schülerinnen und Schüler sowie junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und Behinderung, die nicht mehr hinreichend durch die vorhandenen schulischen Regelunterstützungssysteme erreicht werden können. Durch verschiedene bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen will das Projekt zu einer nachhaltigen Schul-, Bildungs- und Ausbildungsintegration beitragen. Dieses Projekt kann aufgrund des Rankings nur mit einer geringeren Fördersumme als beantragt gefördert werden.

Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Jährlich rund 375.000‬ Euro EU-Fördermittel für den Rems-Murr-Kreis. Bewerben auch Sie sich für eine EU-Förderung mit einem sozialen Projekt im Landkreis.

Infofilm zum ESF+ in Baden-Württemberg

Der Europäische Sozialfonds (ESF) – seit der EU-Förderperiode 2021-2027 „ESF+" genannt – wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei.

Der ESF Plus ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in ihre Bürgerinnen und Bürger. Er zielt darauf ab, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Der ESF Plus ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), welche dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung unterliegen. Dies bedeutet, dass der ESF Plus Fonds nicht von europäischer Seite verwaltet wird, sondern durch die Mitgliedsstaaten und ihre Verwaltungsbehörden auf unterschiedlichen Ebenen.

Durch den ESF-Plus können nationale, regionale und lokale Projekte unterstützt werden, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung hochwertiger Beschäftigung, die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie die soziale Einbindung im Fokus haben.

Der bundesweite ESF bietet Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichen bundesweiten Förderprogrammen. Die ESF-Förderprogramme in den Bundesländern berücksichtigen darüber hinaus die arbeitsmarktlichen Besonderheiten in der Region, z.B. der ESF Baden-Württemberg. Als Grundlage für die Förderung in Baden-Württemberg dient ein aufgesetztes und von der EU-Kommission genehmigtes Landesprogramm, vormals „Operationelles Programm“ genannt. Dieses bestimmt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Mittelverwendung sowie die regionalen Förderschwerpunkte für das Land.

Auch auf regionaler Ebene werden ESF-Förderungen erteilt. Nachfolgend finden Sie Wissenswertes zur Förderung durch den regionalen Arbeitskreis des ESF im Rems-Murr-Kreis, die angestrebten Ziele und weitere Informationen.