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Aktuelle Ausschreibung für das Programmjahr 2027: Reichen Sie jetzt Ihren Projektantrag ein!
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Vorgaben und Hinweise:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind natürliche Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen.
- Die Projektlaufzeit ist an das Kalenderjahr gekoppelt und beläuft sich auf ein Jahr: 01.01.2027 bis 31.12.2027.
- Die Mindestteilnehmendenzahl pro Projekt beträgt grundsätzlich 10 Teilnehmende.
- Projekte können grundsätzlich bis zu 40 % aus dem ESF Plus gefördert werden. Der Anteil ESF Plus sollte nicht unter 30 % sein. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Maßnahmen dürfen vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Die Antragstellung
- Die Antragstellung ist über das ELAN-Portal(elektronisches Antragsportal) bei der L-Bank vorzunehmen.
- Die Antragsformulare und Informationen zum Vorgehen im ELAN-Portal finden Sie hier.
- Antragsfrist: 1. Juni 2026
- Zusätzlich senden Sie bitte den vollständigen Antrag digital per E-Mail an die ESF-Geschäftsstelle Rems-Murr-Kreis (esf-geschaeftsstelle(@)rems-murr-kreis.de), ebenso wie eine Kurzbeschreibung des Projekts (siehe "Kurzbeschreibung zum Förderantrag 2026-2027").
- Der regionale Projektaufruf 2026-2027 sowie die Arbeitsmarktstrategie 2026-2027 des Rems-Murr-Kreises sind verbindliche Bestandteile dieser Ausschreibung. Auf die Umsetzung der Strategie ist in den Projektanträgen konkret Bezug zu nehmen. Die Projekte müssen zudem den geltenden EU-Bestimmungen, dem Programm für Baden-Württemberg und insbesondere den Querschnittszielen zur Gleichstellung der Geschlechter, der Nachhaltigkeit und der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung entsprechen.
- Soweit für die Antragstellung eine (pauschale) Kofinanzierungszusage des Jobcenters Rems-Murr oder der Agentur für Arbeit Waiblingen nachzuweisen ist, nehmen Sie bitte frühzeitig dorthin Kontakt auf.
Hinweise zu den inhaltlichen Neuerungen im Antragsformular:
- Dem Antragsformular (Excel-Antrag) wurde die Anlage „Kooperationserklärung“ beigefügt, welche verpflichtend für Kooperationsprojekte ist. Die Kooperationserklärung ist von jedem Kooperationspartner zu unterschreiben. In der Anlage ist definiert, was unter einem „Kooperationsprojekt/partner“ zu verstehen ist. Aktive und passive Kofinanzierungen durch das Jobcenter fallen nicht darunter. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt, wenn der Kooperationspartner Personal in ein Projekt einbringt. Zur klaren Zuordnung des Personals zu potentiellen Kooperationspartnern wurde zudem in der Anlage „Übersicht Personalausgaben“ eine Spalte „Arbeitgeber der/des Beschäftigten“ eingefügt.
Weitere Dokumente sind für den Projektantrag zwingend zu beachten:
- Regionaler Projektaufruf (PDF-Datei)
- Regionale Arbeitsmarktstrategie 2026-2027 Rems-Murr-Kreis (PDF-Datei)
- Kurzbeschreibung zum Förderantrag 2026-2027 (Word-Datei) (PDF-Datei)
- Leitfaden zur Projektpräsentation mit Anlage (PDF-Datei)
- Eine Arbeitshilfe zur regionalen Förderung finden Sie hier (PDF-Datei).
Persönliche Vorstellung Ihres Projektantrags
- Sie werden nach der Antragstellung eingeladen, Ihr Projekt vor dem ESF-Arbeitskreis Rems-Murr-Kreis im Rahmen dessen Rankingsitzung am 17. Juni 2026 zu präsentieren. Eine separate Einladung wird Ihnen hierzu nach Ausschreibungsende zugehen.
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Jährlich rund 375.000 Euro EU-Fördermittel für den Rems-Murr-Kreis. Bewerben auch Sie sich für eine EU-Förderung mit einem sozialen Projekt im Landkreis.
Infofilm zum ESF+ in Baden-Württemberg
Der Europäische Sozialfonds (ESF) – seit der EU-Förderperiode 2021-2027 „ESF+" genannt – wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei.
Der ESF Plus ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in ihre Bürgerinnen und Bürger. Er zielt darauf ab, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Der ESF Plus ist einer von fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds), welche dem Grundsatz der geteilten Mittelverwaltung unterliegen. Dies bedeutet, dass der ESF Plus Fonds nicht von europäischer Seite verwaltet wird, sondern durch die Mitgliedsstaaten und ihre Verwaltungsbehörden auf unterschiedlichen Ebenen.
Durch den ESF-Plus können nationale, regionale und lokale Projekte unterstützt werden, die die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung hochwertiger Beschäftigung, die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung sowie die soziale Einbindung im Fokus haben.
Der bundesweite ESF bietet Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichen bundesweiten Förderprogrammen. Die ESF-Förderprogramme in den Bundesländern berücksichtigen darüber hinaus die arbeitsmarktlichen Besonderheiten in der Region, z.B. der ESF Baden-Württemberg. Als Grundlage für die Förderung in Baden-Württemberg dient ein aufgesetztes und von der EU-Kommission genehmigtes Landesprogramm, vormals „Operationelles Programm“ genannt. Dieses bestimmt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Mittelverwendung sowie die regionalen Förderschwerpunkte für das Land.
Auch auf regionaler Ebene werden ESF-Förderungen erteilt. Nachfolgend finden Sie Wissenswertes zur Förderung durch den regionalen Arbeitskreis des ESF im Rems-Murr-Kreis, die angestrebten Ziele und weitere Informationen.

