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Rückkehrberatung
Für alle Drittstaatenangehörige, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, bietet der Landkreis die Rückkehrberatung an.
Es werden sowohl ausreisepflichtige Flüchtlinge beraten als auch Flüchtlinge mit einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis. Auch Asylbewerber, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, können die Rückkehrberatung in Anspruch nehmen.
Die freiwillige Rückkehr hat dabei Vorrang vor eventuell anstehenden aufenthaltsbeendenden Zwangsmaßnahmen. Grundsätzlich ist eine freiwillige Ausreise einer Abschiebung vorzuziehen, weil sie für einen Ausreisepflichtigen Vorteile bietet: selbstbestimmte Ausreise, kein Wiedereinreiseverbot, Anspruch auf finanzielle Hilfen und organisatorische Unterstützung.
Das Ziel der freiwilligen Rückkehr ist die Förderung einer nachhaltigen, würdevollen Rückkehr mit individuellen Zukunftsperspektiven und die Chance sich in seinem Herkunftsland wieder eine Lebensgrundlage schaffen zu können.
Bei der Rückkehrberatung arbeiten wir eng mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen und beraten über vorhandene Förderprogramme und über die aktuelle Situation im Herkunftsland. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Organisation der Rückreise. In Kooperation mit möglichen Partnern erarbeiten wir auch individuelle Reintegrationskonzepte.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie den Wunsch haben, in Ihr Heimatland zurückzukehren.
Das Gespräch ist ergebnisoffen, kostenlos und individuell. Sie können so oft Sie möchten zu uns kommen und die Beratung auch jederzeit wieder beenden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Regionale Zuständigkeit für:
Alfdorf | Leutenbach | Spiegelberg | Berglen |
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Schwaikheim |
Zudem bieten alle Ausländerbehörden im Rems-Murr-Kreis Rückkehrberatung an.