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Beglaubigungen für das Mitführen von bestimmten Medikamenten und Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Bei der Behandlung der unterschiedlichsten Krankheiten sind viele Menschen auf die Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Hierzu gehören unter anderem Morphin, Methadon, Methylphenidat, Ritalin. Eine Reise ins Ausland ist auch mit diesen Medikamenten möglich, wenn einige Vorgaben beachtet. werden.
Cannabis fällt seit der Legalisierung in Deutschland nicht mehr unter die Medikamente nach dem Betäubungsmittelgesetz. Da der Konsum von Cannabis in anderen Ländern des Schengen-Raums und international zum Teil verboten ist, benötigen Sie für Reisen in diese Länder trotzdem die Beglaubigungen. Bitte fragen Sie in der Apotheke nach einem Ausdruck des elektronischen Rezepts.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Länder, in denen das sogenannte „Schengener Abkommen“ gilt, muss ein spezielles Formular vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und vor Antritt der Reise amtsärztlich beglaubigt werden.
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Beglaubigung erforderlich.
Entsprechende Formulare zum Herunterladen und weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Formulare
Weitere Informationen
Die Staaten des „Schengener Abkommens“ sind zur Zeit:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Die Beglaubigung erfolgt über die zuständigen Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt überprüft der Arzt die gemachten Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit. Sind diese nicht gegeben, kann eine Beglaubigung abgelehnt werden. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Nach der Rechtsverordnung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis wird ab 01.03.2023 pro Medikament eine Gebühr von 14,00 € erhoben.
Die Beglaubigung kann beim Gesundheitsamt in Waiblingen ohne Anmeldung zu den regulären Öffnungszeiten erfolgen (siehe rechts). Eine Terminabsprache unter Telefonnummer: 07151 501-1608 ist möglich.
Die Formulare können auf der Seite www.service-bw.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ heruntergeladen werden.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Raums empfiehlt es sich, eine englischsprachige ärztliche Bescheinigung vom behandelnden Arzt mitzuführen. Auch diese sollte amtsärztlich durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden. Es empfiehlt sich, die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes zu berücksichtigen und es ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem jeweiligen Reiseland vor Antritt der Reise abzuklären.
Hinweise:
Sie reisen in ein Land, das die Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht erlaubt oder für länger als 30 Tage in einen Schengen-Staat?
Prüfen Sie,
- ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt und
- ob Sie es sich möglicherweise dort ärztlich verschreiben lassen können.
Sollte auch dieses nicht möglich sein, wäre eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, welche bei der Bundesopiumstelle beantragt werden müsste. Aufgrund dieses sehr umfangreichen Verfahrens wird diese Option jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen zum Zuge kommen können.
Beim Gesundheitsamt vorzulegende Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis des Patienten
- vollständig vom behandelnden Arzt ausgefülltes Formular
- NEU: Betäubungsmittelrezept in Kopie oder Ausdruck des elektronischen Rezepts
- 14,00 € in bar je Medikament