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Alle am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltstitel und die dazugehörige Arbeitsgenehmigung für ukrainische Flüchtlinge nach § 24 Aufenthaltsgesetz behalten ihre Gültigkeit automatisch bis zum 04.03.2025. Die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnisse müssen deshalb NICHT zur Beantragung einer Verlängerung bei der Ausländerbehörde vorsprechen
Der Rems-Murr-Kreis unterstützt Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg fliehen und bedankt sich für die enorme Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger!
Auf dieser Seite versuchen wir alle derzeit relevanten Informationen zu geben. Sollten Sie auf dieser Seite nicht die erhoffte Information finden, schreiben Sie uns einfach an ukraine-info(@)rems-murr-kreis.de.
Die ukrainisch- und russischsprachige Seite des Bundes für Geflüchtete aus der Ukraine finden Sie hier: germany4ukraine
Das Ministerium der Justiz und für Migration hat eine Hotline für Geflüchtete eigerichtet, die mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besetzt ist. Die Hotline ist werktags zwischen 8:30 und 17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 70 22 500.
Aktuelle Lage im Rems-Murr-Kreis
Im Rems-Murr-Kreis sind bisher über 5000 Geflüchtete aus der Ukraine in privaten, kommunalen oder landkreiseigenen Unterkünften untergekommen.
Wir bedanken uns ganz herzlich für die enorme und wichtige Aufnahmebereichschaft der Bürgerinnen und Bürger! Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Anbieter von privaten Wohnraum eine finanzielle Kompensation erhalten können, klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).
Sie wollen uns als Kreis bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine ehrenamtlich unterstützen? Dann bedanken wir uns sehr! Sie finden die Ansprechpartner unter der Frage "Wie kann ich mich ehrenamtlich oder als Dolmetscher engagieren?".
Private Unterbringung
Kann ich ukrainische Flüchtlinge problemlos nach Deutschland holen?
Rechtlich können Sie jederzeit Ukrainer und deren Familienangehörige aus der Ukraine oder den Nachbarländern nach Deutschland holen. Durch die Visafreiheit ukrainischer Staatsbürger haben Sie an der deutschen Grenze nichts zu befürchten. Zur Stellung eines Asylantrags dürfen auch alle weiteren Geflüchteten aus der Ukraine nach Deutschland einreisen.
Wichtig: Wir raten Ihnen nur zu entsprechenden Reisen zu den Aufnahmeunterkünften in den Nachbarländern, wenn Ihnen Personen mit einem gezielten Weiterreisewunsch nach Deutschland bekannt sind und sie eine gesicherte private oder staatliche Unterkunft für die Personen haben (dazu mehr unter den nächsten Fragen "Kann ich ukrainische Geflüchtete problemlos privat unterbringen?" und "Wohin sollen sich ukrainische Flüchtlinge ohne private Unterkunft wenden?").
Kann ich ukrainische Flüchtlinge problemlos privat unterbringen?
Ja. Jeder kann in seinem privaten Wohnraum problemlos Geflüchtete mit ukrainischem Pass und deren Familienangehörige unterbringen. Durch die private Unterbringung gibt es auch keine negativen Folgen für die Geflüchteten. Die größte Plattform zum Anbieten und Vermitteln von privaten Betten an Geflüchtete finden Sie hier. Alternativ finden Sie hier ein weiteres Portal.
Alle relevanten Informationen für Anbieter von privatem Wohnraum haben wir auf einem Merkblatt hier (PDF-Datei) zusammengefasst - auch in russisch (PDF-Datei). In diesem Merkblatt erfahren Sie auch, wie Sie eine Miete oder Kostenpauschale für die private Unterbringung erhalten.
Sollten Sie eine Hilfestellung für einen Mietvertrag benötigen, haben wir Ihnen hier einen Mustermietvertrag in deutsch (PDF-Datei) und ukrainisch (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mustern können Sie sich auch nur einzelne Absätze rauskopieren und für einen individuell gestalteten Mietvertrag nutzen.
Kann ich mit Zimmern, Wohnungen, Gebäuden oder Grundstücken helfen?
Sie haben ein freies Zimmer?
Ukrainische Flüchtlinge können jederzeit von Privatpersonen in einzelnen Zimmern untergebracht werden - ohne rechtliche Hürden. Es gibt bereits passende Plattformen, die obdachsuchende Ukrainer und Anbieter von privaten Betten zusammenbringen. Den Link zur derzeit größten Plattform finden Sie hier. Auch ihr Rathaus freut sich sicher über die Nachricht, dass sie Geflüchtete aufnehmen können. Alle relevanten Informationen zur privaten Unterbringung von Geflüchteten haben wir Ihnen in einem Merkblatt in mehreren Sprachen (deutsch (PDF-Datei), ukrainisch (PDF-Datei), russisch (PDF-Datei)) zusammengefasst- u.a. auch, wie es eine finanzielle Kompensation für die Unterbringung in privaten Zimmern gibt. Die im Rahmen des Antrags auf Asylbewerberleistungen vom Vermieter oder Anbieter des privaten Wohnraums auszufüllenden Dokumente finden sie hier (PDF-Datei). Diese ausgefüllte Bescheinigung kann zusammen mit dem Leistungsantrag des Geflüchteten bei der Leistungsstelle des Landratsamts abgegeben werden oder über auslaenderamt@rems-murr-kreis.de eingesendet werden. Mehr zum Antrag auf Asylbewerberleistungen finden Sie unter "Haben ukrainische Geflüchtete Zugang zu staatlichen Leistungen?".
Sie haben eine freie Wohnung?
Wenn Sie eine ganze Wohnung anbieten können, sollten Sie sich an das Rathaus Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden. Dieses hat möglicherweise Interesse daran, die Wohnung für ihre Anschlussunterbringung von geflüchteten Ukrainern anzumieten (was diese ist, erfahren Sie unter der Frage "Wie verläuft die staatliche Unterbringung von Asylbewerbern?"). Hierbei erhalten Sie dann eine ganz normale Miete durch die Behörde und diese nutzt im Gegenzug die Wohnung für die eigene Flüchtlingsunterbringung.
Alternativ können Sie in einer Wohnung auch privat ukrainische Geflüchtete unterbringen und - bei Bedarf - einen ganz normalen Mietvertrag mit diesen schließen. Alle relevanten Informationen zur privaten Unterbringung von Geflüchteten haben wir Ihnen in einem Merkblatt in mehreren Sprachen (deutsch (PDF-Datei), ukrainisch (PDF-Datei), russisch (PDF-Datei)) zusammengefasst.
Sollten Sie eine Hilfestellung für einen Mietvertrag benötigen, haben wir Ihnen hier einen Mustermietvertrag in deutsch (PDF-Datei) und ukrainisch (PDF-Datei) zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mustern können Sie sich auch nur einzelne Absätze rauskopieren und für einen individuell gestalteten Mietvertrag nutzen.
Die im Rahmen des Antrags auf Asylbewerberleistungen vom Vermieter oder Anbieter des privaten Wohnraums auszufüllenden Dokumente finden sie hier (PDF-Datei). Diese ausgefüllte Bescheinigung kann zusammen mit dem Leistungsantrag des Geflüchteten und einer Kontonummer bei der Leistungsstelle des Landratsamts abgegeben werden oder über auslaenderamt@rems-murr-kreis.de eingesendet werden. Mehr zum Antrag auf Asylbewerberleistungen finden Sie unter "Haben ukrainische Geflüchtete Zugang zu staatlichen Leistungen?".
Sie haben eine freie Immobilie oder ein unbebautes Grundstück?
Wenn Sie größere Unterkünfte (ab 30 Plätzen) oder leerstehende Grundstücke für die Stellung einer Gemeinschaftsunterkunft anbieten möchten, können Sie sich an uns als Landkreis wenden. Wir mieten geeignete Unterkünfte an und pachten Grundstücke, auf denen sich Unterkünfte aufstellen lassen. In dem Fall können Sie sich gerne an uns wenden:
Herr Körpe
Immobilienmanager Gemeinschaftsunterkünfte
Telefonnummer: 07151 501-3171
fluechtlingsunterkuenfte(@)rems-murr-kreis.de
Herr Laderer
Immobilienmanager Gemeinschaftsunterkünfte
Telefonnummer: 07151 501-1457
fluechtlingsunterkuenfte(@)rems-murr-kreis.de
Wie kann ich mich als Gastfamilie für unbegleitete Kinder aus der Ukraine anbieten?
Unbegleitete Ukrainische Kinder und Jugendliche können bei entsprechendem Bedarf durch das Jugendamt in einer Gastfamilie untergebracht werden.
Wenn Sie eine Gastfamilie werden wollen, können Sie sich mit dem Stichwort „Gastfamilie“an Herrn Stephan Schlöder vom Kreisjugendamt wenden: s.schloeder(@)rems-murr-kreis.de. Bitte geben Sie in der Mail Ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail sowie einige Grundinformationen über Rahmenbedingungen und die Zusammensetzung ihres jetzigen Haushalts an.
Es wird sich zeitnah einer der freien Träger der Jugendhilfe (SOS-Kinderdorf Württemberg; Paulinenpflege Winnenden und Evangelische Gesellschaft Stuttgart) mit Ihnen in Verbindung setzen, um bestehende Fragen zu klären und die weiteren Schritte zu besprechen.
Unterkünfte für Geflüchtete
Wohin sollen sich ukrainische Flüchtlinge OHNE private Unterkunft wenden?
Die Unterbringungssituation ist in Deutschland aufgrund des starken Zustroms mittlerweile sehr angepasst. Informieren Sie sich daher bitte vor Auswahl Ihrer Ziel-Region über die dortigen Kapazitäten.
Geflüchtete mit Verwandten oder Bezugspersonen im Rems-Murr-Kreis, die auf dem Portal unterkunft-ukraine.de oder über sonstige Wege keine private Unterkunft in der Nähe ihrer Verwandten finden konnten, wenden sich bitte an das Rathaus im Wohnort ihrer Verwandten. Die Rathausverwaltung wird versuchen, eine Unterbringung in ihrer Gemeinde/Stadt zu bewerkstelligen. Sollte das nicht möglich sein, wird das Landratsamt prüfen, ob alternativ eine temporäre Unterbringung in einer seiner Unterkünfte im Landkreis realisierbar ist.
Geflüchtete, die für ein Bleiberecht in Deutschland einen Asylantrag stellen müssen oder wollen (auf wen das zutrifft, lesen Sie unter "Wie ist der aufenthalts-/asylrechtliche Status von ukrainischen Flüchtlingen?"), müssen sich immer erstmal in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung begeben (wie es dann weitergeht, lesen Sie unter "Wie verläuft die staatliche Unterbringung von Asylantragstellern?").
Geflüchtete, die auf keine Wohnortnähe zu Verwandten oder Bezugspersonen im Landkreis angewiesen sind, sollten sich bei einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) melden. Diese sind - auch am Wochenende - Tag und Nacht besetzt und befinden sich in Baden-Württemberg an folgenden Standorten:
- am besten: Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe)
- alternativ: Heidelberg (Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg)
- alternativ: Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen)
- alternativ: Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg)
- alternativ: Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).
Angesichts der aktuellen Lage in der Landeserstaufnahme sollten Sie - wenn Sie Geflüchtete ohne Bezug zum Rems-Murr-Kreis nach Baden-Württemberg transportieren - vor Anfahrt den Kontakt mit einer LEA aufnehmen und nach verfügbaren Plätzen fragen. Stehen dort keine Plätze mehr zur Verfügung, nehmen Sie bitte alternativ mit uns Kontakt auf.
Welche Versorgung die Geflüchteten in einer LEA erhalten und wie es danach weitergeht, lesen Sie unter der Frage "Wie verläuft die staatliche Unterbringung von Asylantragstellern?".
Behördengänge
Bei welchen Behörden sollen sich ukrainische Geflüchtete melden?
Zuerst: Beim Rathaus vom Ort, in dem man untergebracht ist/wohnt. Dort wird der Wohnsitz angemeldet. Es ist egal, ob man nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung bewohnt. Als Ergebnis erhält man eine Wohnsitz- bzw Meldebescheinigung.
Danach: Bei der zuständigen Ausländerbehörde. Welche das ist, finden Sie hier. Dort werden die Geflüchteten erfasst und ein Termin für die Registrierung (erkennungsdienstliche Behandlung) ausgemacht. Ab dem 01.06.2022 ist erst nach dieser Registrierung die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis möglich (weitere Details unter "Wie ist der aufenthalts-/asylrechtliche Status von ukrainischen Flüchtlingen?").
Nur bei Bedarf nach staatlicher Unterstützung:
Erwerbsfähige Geflüchtete bis zur Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) können beim Jobcenter Rems-Murr-Kreis (Behörden in Waiblingen, Schorndorf und Backnang) Sozialleistungen beantragen.
Geflüchtete, die über der Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) liegen oder erwerbsunfähig sind können beim Amt für Soziales und Teilhabe einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen.
Nähe Informationen erhalten Sie hierzu unter der Frage "Wie können ukrainische Flüchtlinge staatliche Leistungen erhalten?".
Wie ist der aufenthalts-/asylrechtliche Status von ukrainischen Flüchtlingen?
Ukrainer mit einem biometrischen Pass können sich grundsätzlich 90 Tage visumsfrei in Deutschland aufhalten und frei bewegen - dieses Recht kann von der Ausländerbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden.
Die EU hat darüber hinaus am 3. März 2022 entschieden, dass
a) allen Geflüchteten mit ukrainischem Pass
b) Drittstaatsangehörigen (also aus nicht-EU-Ländern) mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht in der Ukraine
c) Drittstaatsangehörigen mit einem internationalen Schutzstatus in der Ukraine
d) und den Familieangehörigen dieser Personen
ein vorübergehender Schutz in der EU gewährt werden soll - ohne dass sie erst ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Dieser Schutz gilt zunächst bis zum 04.03.2024 und kann um weitere zwei verlängert werden. Wer unter a) bis d) fällt, kann sich daher bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde sofort registrieren und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ausnahme: Geflüchtete, die keinen ukrainischen Pass haben und am 24. Februar 2022 kein langfristiges Aufenthaltsrecht in der Ukraine besaßen, müssen erst einen Asylantrag stellen, um in Deutschland ein Bleiberecht zu erhalten.
Das Recht zur Stellung eines Asylantrags bleibt für alle Geflüchteten aus der Ukraine bestehen. Wer sich dafür entscheidet, einen Asylantrag zu stellen, kann dies in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg tun (die Adressen finden Sie unter der Frage "Wohin sollen sich ukrainische Flüchtlinge ohne private Unterkunft wenden?"). Während der Dauer des Asylverfahrens werden die Geflüchteten - bei Bedarf - staatlich untergebracht und erhalten Asylbewerberleistungen.
Wann braucht man eine offizielle Übersetzung von Dokumenten?
- Passpapiere/Urkunden müssen erst innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung der Fiktionsbescheinigung durch die Ausländerbehörde in übersetzter Form vorliegen.
- Alle Passpapiere mit Angaben in kyrillischer UND lateinischer Schrift müssen gar nicht übersetzt werden.
- Die übersetzten Dokumente sind nur notwendig, um eine endgültige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. NICHT, um eine Grundversorgung durch staatliche Leistungen durch die Leistungsstelle im Landratsamt zu erreichen (inklusive Kosten für Unterkunft und Heizung – also bspw. eine Miete). Dafür reicht vorerst die einfache Vorsprache bei der Ausländerbehörde bzw. die Fiktionsbescheinigung (die quasi eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis ist), die man auch ohne übersetzte Passpapiere/Urkunde erhält. Die schriftliche Aufenthaltserlaubnis muss gegenüber der Leistungsstelle nachgeliefert werden, um den vollen Leistungsbezug zu erhalten.
- Dokumente, die zwingend innerhalb von 6 Monaten übersetzt werden müssen (bspw. Geburtsurkunden von Kindern), müssen durch einen beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/Übersetzer übersetzt werden. Das Landratsamt selbst hat nur ehrenamtliche Dolmetscher, die diese Anforderung nicht erfüllen.
Landratsamt übernimmt bei Leistungsbezug die Kosten für nötige Übersetzungen von Dokumenten - Kostenübernahmezusage unbedingt vorher einholen und nicht in Vorleistung gehen!
- Dokumente, die zwingend innerhalb von 6 Monaten übersetzt werden müssen (bspw. Geburtsurkunden von Kindern), müssen durch einen beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/Übersetzer übersetzt werden. Das Landratsamt selbst hat nur ehrenamtliche Dolmetscher, die diese Anforderung nicht erfüllen.
- Die Kosten für eine solche Übersetzung werden von der Leistungsstelle in voller Höhe übernommen, wenn im Vorfeld durch ein einfaches schriftliches Dokument nachgewiesen wird, dass die Ausländerbehörde eine solche Übersetzung verlangt. Ein entsprechende schriftliche Aufforderung zur Übersetzung wird zu gegebener Zeit durch die Ausländerbehörde bei Bedarf gerne ausgestellt. Dasselbe gilt, wenn eine Meldebehörde im Rathaus eine solche Übersetzung verlangt. Hier sollte das Rathaus dann nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung zur Übersetzung gefragt werden. Wir erleben aber, dass die Rathäuser sehr pragmatisch unterwegs sind und in der Regel auch nicht übersetzte Dokumente für eine Anmeldung genügen. Wichtig: Wenn Ehrenamtliche die Kosten voreilig übernehmen, kann die Leistungsstelle den Ehrenamtlichen diese Kosten nicht ersetzen – denn Leistungsbezieher sind nur die Geflüchteten. Außerdem können die Kosten dem Geflüchteten nicht im Nachgang ersetzt werden, sondern die Rechnung muss direkt durch die Leistungsstelle beglichen werden. Denn: Wer die Rechnung erst selber zahlen kann, legt dadurch offen, dass er die staatliche Unterstützung dafür eigentlich nicht benötigt.
- Verzeichnis von beglaubigten, öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetschern/Übersetzern: Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
- Über das Generalkonsulat der Ukraine in München kann gegen Einsendung bspw. der kyrillischen Geburtsurkunde sicherlich ein ukrainischer Pass beantragt werden. Die dafür anfallenden Gebühren können ebenfalls von der Leistungsstelle übernommen werden. Auch hier muss dafür allerdings im Vorfeld bei der Leistungsstelle ein einfacher schriftlicher Nachweis über die Notwendigkeit der Pass-Beantragung vorgelegt werden – unsere Ausländerbehörde stellt auch diesen gerne bei Bedarf aus.
Wie können ukrainische Flüchtlinge staatliche Leistungen erhalten?
Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainsche Geflüchtete Leistungen beim Jobcenter oder dem Amt für Soziales und Teilhabe beantragen. Gewährt werden können existenzsichernde Leistungen des täglichen Bedarfs und der Miete wie auch Leistungen mit Blick auf die Beratung für die Themen Arbeitsmarktintegration und Sprachförderung. Die Frage, ob das Jobcenter oder das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig ist, richtet sich nach dem Alter und der Erwerbsfähigkeit.
Hinweis zur Zuständigkeit des Jobcenters für geflüchtete Menschen bis zur Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) mit Erwerbsfähigkeit:
Die Beantragung von Leistungen erfolgt beim Jobcenter und ist persönlich als auch online oder per E-Mail möglich. Alle Informationen zum Leistungsumfang und zum Antragsverfahren erhalten Sie hier.
Allgemeine Anfragen können darüber hinaus per E-Mail an das Postfach des Jobcenters gerichtet werden. Telefonisch ist das Jobcenter Rems-Murr unter der Telefonnummer 07151 9519 670 zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Hinweis zur Zuständigkeit für geflüchtete Menschen über der Regelaltersgrenze (65 Jahre, 11 Monate) oder bei Erwerbsunfähigkeit:
Für diesen Personenkreis ist nicht das Jobcenter, sondern das Amt für Soziales und Teilhabe des Landratsamtes, Fachbereich Sozialhilfe, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen zuständig. Hier ist ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen. Fragen zu dieser Antragstellung können auch per Mail an sozialhilfe(@)rems-murr-kreis.de gerichtet werden. Nachstehend finden Sie die Informationen und Formulare zur Antragsstellung nach dem SGB XII:
Allgemeine Informationen zur Antragsstellung SGB XII (PDF-Datei)
Antragsformular (PDF-Datei)
Vermögenserklärung (PDF-Datei)
Erklärung zum Einkommen (PDF-Datei)
Mietbescheinigung (PDF-Datei)
Info Übernahme Krankenbehandlung (PDF-Datei)
Krankenkassenwahl (PDF-Datei)
Wichtig: Voraussetzung für die Beantragung von Leistungen beim Jobcenter oder dem Amt für Soziales und Teilhabe ist eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde, sowie eine Fiktionsbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde (hier finden Sie, welche Ausländerbehörde für Ihren Wohnsitz zuständig ist) oder ein Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes.
Wann bleiben ukrainische Geflüchtete beim Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)?
Ist die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde bereits beantragt, aber noch keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt worden oder noch keine ausländerrechtliche Registierung erfolgt, dann erhalten ukrainische Geflüchtete weiter Leistungen nach AsylbLG. Hierfür muss ein Antrag auf Leistungen nach dem AsylbLG beim Fachbereich Leistungen für Flüchtlinge im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen gestellt werden. Den Antrag auf Asylbewerberleistungen finden Sie hier oder hier (PDF-Datei) zum Ausdrucken. Der nach dem Ausdrucken ausgefüllte Antrag kann an auslaenderamt(@)rems-murr-kreis.de oder per Post an oben genannte Adresse geschickt werden. Hier (PDF-Datei) finden Sie eine Checkliste zum Leistungsantrag, damit keine Unterlagen vergessen werden.
Sollten Sie Post von einer Leistungsstelle erwarten, muss der Namen der ukrainischen Geflüchteten am Briefkasten angebracht werden, damit die Post zugestellt werden kann.
Hinweis zum Bereich Sozialhilfe
Aktuell sind die Mitarbeitenden des Bereichs Sozialhilfe nur in diesen Zeiten telefonisch erreichbar - mit dem Ziel, dass Rückstände bei der Bearbeitung aufgeholt werden können:
Dienstag, Donnerstag und Freitag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, bevor Sie ins Landratsamt kommen.
Was gilt für diejenigen, die einen Asylantrag stellen?
Alle Geflüchteten aus der Ukraine, die einen Asylantrag stellen müssen oder dies freiwillig tun, werden von den staatlichen Behörden untergebracht (welche Geflüchteten aus der Ukraine für ihr Bleiberecht einen Asylantrag stellen müssen, lesen Sie unter "Wie ist der aufenthalts-/asylrechtliche Status von ukrainischen Flüchtlingen?"). Die staatliche Flüchtlingsunterbringung in Baden-Württemberg erfolgt in drei Stufen:
1. Die Landeserstaufnahme durch das Land Baden-Württemberg. In einer sogenannten Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) werden die Geflüchteten registiert, stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, erhalten eine medizinische und psychologische Versorgung sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung (wo die LEAs sind, erfahren Sie unter "Wohin sollen sich ukrainische Flüchtlinge ohne private Unterkunft wenden?").
2. Danach folgt die Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen in der sogenannten vorläufigen Unterbringung. Bei der Verteilung auf die Landkreise werden Verwandtschaften berücksichtigt. Auch der Rems-Murr-Kreis hat eine eigene Flüchtlingsunterbringung mit insgesamt 18 Gemeinschaftsunterkünften. Hier bleiben die Asylantragsteller bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens - längstens jedoch 24 Monate.
3. In der letzten Stufe finden die Geflüchteten entweder eine eigene private Wohnung oder werden von einer Gemeinde/Stadt untergebracht. Diese Stufe nennt sich die Anschlussunterbringung. Die private Wohnung kann überall angemietet werden, die Unterbringung durch eine Stadt/Gemeinde erfolgt nach Zuteilung durch das Landratsamt. Wir berücksichtigten dabei Verwandtschaften.
Ankommen in Deutschland
Wie können Geflüchtete ein Konto eröffnen?
Geflüchtete aus der Ukraine sollten bei der Konto-Eröffnung ihren Pass vorlegen. Viele Banken stellen dann ein kostenloses Girokonto zur Verfügung, zum Beispiel die Kreissparkasse Waiblingen und die Volksbank Stuttgart (ab 4.4.22).
Infos der Kreissparkasse Waiblingen in ukrainischer und deutscher Sprache finden Sie hier.
Infos der Volksbank Stuttgart auf Deutsch und Ukrainisch finden Sie hier.
Wo bekommen Geflüchtete eine SIM-Karte fürs Handy?
Viele Mobilfunkanbieter geben gegen Vorlage eines ukrainischen Passes kostenlos eine SIM-Karte aus. Telefonieren in die Ukraine ist bei vielen Anbietern kostenlos. Auch die Leistungsstelle des Landratsamts gibt kostenlos SIM-Karten aus.
Dürfen ukrainische Geflüchtete in Deutschland arbeiten?
Die Geflüchteten bekommen von ihrer Ausländerbehörde ein Dokument. Darauf stehen die Wörter „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Ab diesem Zeitpunkt dürfen die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland jede Erwerbstätigkeit (selbständige Tätigkeiten oder eine abhängige Beschäftigung) ausüben.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Info-Seite auf ihrer Homepage sowie eine Hotline eingerichtet. Unter 0911-178 7915 erreichen Sie Montag bis Donnerstag, 8 bis 16 Uhr, und Freitag, 8 bis 13 Uhr, Mitarbeitende, die Ukrainisch und Russisch sprechen.
Wo können ukrainische Geflüchtete kostengünstig Kleidung bekommen?
In Winnenden, Backnang und Schorndorf gibt es Kleiderkammern vom Deutschen Roten Kreuz. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt übernehmen die Kleiderstuben die kostenfreie Erstausstattung der geflüchteten Frauen, Kinder und Männer aus der Ukraine. Bitte vereinbaren Sie zur Kleiderausstattung vorab unbedingt einen Termin beim DRK-Kreisverband.
Kontakt:
Birgit Kralisch (Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr),
Tel: Telefonnummer: 07151 2002-67, Mail: birgit.kralisch(@)drk-rems-murr.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DRK: https://www.drk-rems-murr.de/helfen/ukrainekreise/kleiderspenden-fuer-fluechtlinge-aus-der-ukraine.html
Ehrenamt & Spenden
Ich möchte Sachen oder Geld spenden - an wen wende ich mich?
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, einen Beitrag in Form von Sach- oder Geldspenden zu leisten!
Der Rems-Murr-Kreis kann leider keine Sach- und Geldspenden annehmen.
Einzelne Kommunen und Organisationen sammeln Sachspenden. Bitte bringen Sie Sachspenden grundsätzlich nur nach explizitem Aufrufzu Sammelpunkten.
Am sinnvollstens sind aktuell Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Diese haben Spendenkonten eingerichtet und breit kommuniziert.
Die Landesregierung hat ein Portal für sämtliche Hilfsangebote an ukrainische Flüchtlinge geschalten. Unter diesem Link können Sie ihr Angebot abgeben. Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Formulars an den Fragen was, wer, wann und wo.
Wie kann ich mich ehrenamtlich oder als Dolmetscher engagieren?
Wenn Sie uns Behörden im Kreis bei der Unterbringung von Geflüchteten ehrenamtlich unterstützen möchten, freuen wir uns sehr darüber! Wir sammeln gerne alle Angebote und bedanken uns daher für jede Form der Unterstützung - egal ob Alltagsunterstützung, Kinderbetreuung, Begleitung bei Behördengängen, Beförderungshilfe, Übersetzung etc.
Aktuell suchen wir Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Ukrainisch und Russisch: Melden Sie sich gerne, wenn Sie
- ehrenamtlich ab und zu übersetzen können: Dokumente, Aushänge oder mal ein Gespräch über Telefon
- oder wenn Sie bereit sind für fest vereinbarte Einsätze (z.B. für einen Tag in einer Unterkünft für Geflüchtete) mit Aufwandsentschädigung und Fahrtgeld.
Wenden Sie sich mit Ihrem Angebot gerne an unsere Ehrenamtskoordination:
- Sandra Kreb (Montag bis Freitag, s.kreb(@)rems-murr-kreis.de, Telefonnummer: 07151 501-1417)
- Harald Luttmann (Dienstag bis Donnerstag, h.luttmann(@)rems-murr-kreis.de, Telefonnummer: 07151 501,1670)
Schule & Sprachkurse
Welche Sprachangebote für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es?
Geflüchtete aus der Ukraine sind durch § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) berechtigt einen Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu besuchen. Der Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs kann bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des BAMF oder über die Träger der Integrationskurse eingereicht werden. Über das BAMF NAvI findet man außerdem alle Integrationskurse, die zurzeit stattfinden.
Informationen und Kontaktdaten zum Thema Sprache finden Sie hier.
Was ist ein Integrationskurs?
Der Integrationskurs umfasst zwei Bestandteile: Den Sprachkurs und den Orientierungskurs. Beim Sprachkurs werden die Grundlagen der deutschen Sprache für das tägliche Leben erlernt. Der Orientierungskurs ist der zweite Bestandteil des Integrationskurses und schließt an den Sprachkurs an. Hier stehen die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft im Mittelpunkt.
Es gibt auch spezielle Kurse wie Alphabetisierungskurse oder Frauenintegrationskurse.
Informationen für Schulkinder und ihre Eltern
Das Staatliche Schulamt Backnang stellt auf seiner Internetseite Informationen rund um den Schulbesuch zur Verfügung, zum Beispiel eine Übersicht über Vorbereitungsklassen für geflüchtete Schülerinnen und Schüler.
Gesundheit
Gibt es eine staatliche Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine?
Bei Antragstellungen auf Leistungen vom Jobcenter (SGB II) oder vom Amt für Soziales und Teilhabe (SGB XII) erfolgt der Zugang zu Gesundheitsleistungen/Krankenversicherung hierüber.
Bei Antragstellung auf Leistungen nach dem AsylbLG erfolgt der Zugang zu Gesundheitsleistungen hierüber.
Nähere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie hierzu unter der Frage "Wie können ukrainische Flüchtlinge staatliche Leistungen erhalten?".
Was ist zu tun, wenn sofort eine medizinische Behandlung oder Medikamente benötigt werden?
Notfallmäßige Behandlungen in Kliniken und Notfallpraxen werden immer durchgeführt, auch ohne Vorlage einer Krankenversicherung oder eines Behandlungsscheines.
Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsversorgung / Krankenversicherung finden Sie unter der Frage "Gibt es eine staatliche Krankenversicherung für Geflüchtete aus der Ukraine?".
Nur für Leistungen nach dem AsylbLG: Eine akute Behandlung in einer niedergelassenen Praxis für beispielsweise Wundversorgungen, Sicherstellung der medikamentösen Versorgung, Behandlung von chronischen/akuten Krankheiten ist auch ohne Vorlage eines Behandlungsscheins möglich. Die Arztpraxen im Rems-Murr-Kreis sind vom Landratsamt angewiesen in solchen Fällen die Behandlung über einen sogenannten "Notfallschein" abzurechnen. Auf diesem müsste das "Ausländeramt" als Kostenträger vermerkt sein. Die Praxis sendet eine Kopie des Notfallscheins zusammen mit einem formlosen Kostenübernahmeantrag an das Landratsamt Rems-Murr-Kreis per Fax (07151 501-1713) oder per E-Mail an krankenhilfe(@)rems-murr-kreis.de. Der Notfallschein kann dann bei der KVBW zur Abrechnung eingereicht werden.
Wie bekommen geflüchtete Kinder eine Masernschutzimpfung, um Schule/ Kita besuchen zu können?
Geflüchtete Kinder, die keinen Masernschutz haben, können beim Kinderarzt oder Hausarzt zuerst den Maserntiter bestimmen lassen. Eine Masernimpfung ist nur bei negativem oder niedrigem Titer erforderlich. Sofern die Titerbestimmung positiv ist erfolgt keine Impfung, sondern eine entsprechende Bescheinigung damit dem Schul-/Kitabesuch nichts im Wege steht. Die Abrechnung erfolgt über den Behandlungsschein mit dem Landratsamt.
Sollte ich mich mit Jodtabletten auf mögliche Ereignisse in der Ukraine vorbereiten?
Nein. Aufgrund der Entfernung zur Ukraine ist nicht damit zu rechnen, dass eine Einnahme von Jodtabletten erforderlich werden könnte.
Von einer selbständigen Einnahme der Tabletten wird dringend abgeraten. Eine Selbstmedikation birgt erhebliche gesundheitliche Risiken, hat aktuell aber keinerlei Nutzen.
Sie müssen auch keine Jodtabletten zur persönlichen Vorsorge kaufen.
Es gibt ausreichend Vorräte an Kaliumjodtabletten, die bei einem Ereignis, bei dem ein Eintrag von radioaktivem Jod in die Luft zu erwarten ist, in den möglicherweise betroffenen Gebieten verteilt werden. Die Katastrophenschutzbehörden informieren die Bevölkerung im Ereignisfall und treffen alle notwendigen Maßnahmen. Die Jodtabletten stehen landesweit und in ausreichender Anzahl (rund 35 Millionen) zur Verfügung. Bei der Freisetzung radioaktiven Jods werden diese zur Jodblockade der Schilddrüse an die Bevölkerung ausgegeben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des baden-württembergischen Innenministeriums sowie des Bundes-Umweltministeriums.
Weitere Informationen
Wo finde ich weitere Informationen?
Die Informationsseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finden Sie hier.
Informationen und FAQ des Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg finden Sie unter diesem Link.
Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.