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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
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Esri Deutschland GmbHRingstr. 785402 KranzbergTelefon: +49 89 207 005 1200Telefax: +49 89 207 005 1111info@esri.dewww.esri.de
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Darstellung von Geoinformationen auf elektronischen Karten

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Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

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Alle Maßnahmen, die der Sicherheit des Services dienen, sind transparent ausgewiesen; hier sind auch die Orte und Fristen enthalten (STA-05.8, STA-05.9, BCR-11.1, BCR-11.2, BCR-11.3): downloads.esri.com/RESOURCES/ENTERPRISEGIS/AGOL_CSA_CAIQ.PDF
Datenempfänger

Esri Inc.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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privacy@esri.com

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Einheitlicher Ansprechpartner - Einheitliche Stelle für Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle können Sie als Dienstleistungserbringer für alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Er steht EU-ausländischen und inländischen Dienstleistungserbringern gleichermaßen zur Verfügung. Der Einheitliche Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle über-nimmt, wenn Sie dies wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen. Daneben weitet der Gesetzgeber das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle auch auf Verfahren, die nicht unter die EU-DLR fallen, aus.

Sie können aber auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner / die einheitliche Stelle hat lediglich eine Lotsen- und Beratungsfunktion: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden.

Für folgende Verfahren ist das Landratsamt zuständige Behörde

  • Reisegewerbekarte
  • Gaststättenerlaubnis
  • Vorläufige Gaststättenerlaubnis
  • Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
  • Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
  • Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
  • Waffen- oder Munitionssachverständige - Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
  • Waffen oder Munition – Überlassung durch einen Waffenhändler
  • Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
  • Erlaubnis für Spielhallen
  • Bewachererlaubnisse
  • Überwachungsbedürftiges Gewerbe
  • Schießstätten gewerblich betreiben
  • Waffenrecht
  • Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
  • Erlaubnis für die Abfallvermittlung
  • Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis

Hier gelangen Sie zu allen Dienstleistungen, die über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

Elektronische Verfahrensabwicklung

Sie können Ihre Verfahren entweder elektronisch oder auf herkömmliche Weise abwickeln. Wenn Sie die elektronische Abwicklung wählen, steht Ihnen das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung. Alle Verfahren, die zur Zeit über einen Einheitlichen Ansprechpartner / eine Einheitliche Stelle möglich sind, sind über dieses Portal abrufbar. Dabei kann die Abwicklung sowohl über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle, als auch direkt über die zuständige Behörde erfolgen. Bevor Sie einen formellen elektronischen Antrag stellen, müssen Sie sich im System registrieren; Sie können dann gesichert kommunizieren.

Wichtiger Hinweis:
Der Rems-Murr-Kreis eröffnet den Zugang für elektronische Kommunikation im Sinne von § 3 a LVwVfG nur über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg. Ein genereller Zugang für elektronische Post wird hierdurch nicht eröffnet, sondern nur für solche Verfahren, die gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über den Einheitlichen Ansprechpartner / die Einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen. Keinesfalls erfolgt eine Zugangsöffnung für das Widerspruchsverfahren.

Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners / der Einheitlichen Stelle

Die EU-DLR soll es Ihnen als Dienstleister leichter machen, Ihre Tätigkeit anzusiedeln und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben. Bestimmte Bereiche sind jedoch von der EU-DLR ausgenommen.

  • Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
  • Finanz-, Bank- und Kreditdienstleistungen
  • Dienstleistungen und Netze elektronischer Kommunikation
  • VerkehrsdienstleistungenDienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Gesundheitswesen
  • Audiovisuelle Dienste und Rundfunk
  • Glücksspiele
  • Tätigkeiten, die mit Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
  • Soziale Dienstleistungen
  • Private Sicherheitsdienste
  • Notare und Gerichtsvollzieher
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Soziale Sicherheit

Kontakt für Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Hinweis: Der Einheitliche Ansprechpartner ist nur für Fragen zu Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Mit allgemeinen Anfragen an das Landratsamt wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis unter Telefonnummer: 07151 501-0 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Der Einheitliche Ansprechpartner beantwortet keine Fragen im Zusammenhang der Corona-Krise. Bitte nutzen Sie hierfür bei Gesundheitsfragen die offizielle Hotline: Telefonnummer: 07151/501-3000 oder per E-Mail an corona@rems-murr-kreis.de

Bitte beachten Sie, dass Ihre elektronischen Mitteilungen an den Einheitlichen Ansprechpartner über die hier angegebene E-Mail-Adresse nicht verschlüsselt übertragen werden. Wenn Sie Anträge an den Einheitlichen Ansprechpartner senden wollen, benutzen Sie hierfür das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg.