Inhalt & Betrieb
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefonnummer: 07151 501-0
Faxnummer: 07151 501-1525
info(@)rems-murr-kreis.de
Für Anfragen an das Landratsamt benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Das Landratsamt ist die Behörde des Landkreises und zugleich untere Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten von Landrat Dr. Richard Sigel (Anschrift wie oben). Verantwortlich für den Inhalt der Internetseite ist die Pressesprecherin Martina Keck (Anschrift wie oben).
Haftungsausschluss bei Querverweisen
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält das Landratsamt Rems-Murr-Kreis insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Die Informationen, die Sie auf dieser Website vorfinden, wurden nach bestem Wissen sorgfältig zusammengestellt und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr - weder ausdrücklich noch stillschweigend - für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen übernommen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.
Nutzungsbedingungen
Benutzungsregeln
Zu zahlreichen Seiten, insbesondere Informationsangeboten, besteht ein unentgeltlicher und freier Zugang für Interessenten. Für diese frei nutzbaren Seiten übernehmen wir keine Verantwortung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Der Abruf der bereitgehaltenen Informationen darf nur in einer Weise geschehen, der die Nutzung unseres Online-Angebotes durch die übrigen Besucher nicht wesentlich beeinträchtigt.
Urhebernutzungsrechte
Die Web-Seiten des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, ihre Struktur und sämtliche darin enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte, Bild- und Tonmaterialien sowie alle zur Funktionalität dieser Web-Seiten eingesetzten Komponenten unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Web-Seiten für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit wir dem Nutzer Software zum Download im Rahmen der Web-Seiten anbieten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung von www.rems-murr-kreis.de.
Links
Die Web-Seiten des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis können Links zu den Web-Seiten anderer Anbieter enthalten, für deren Inhalte wir keine Haftung übernehmen. Die Einrichtung eines Hyper- und eines Inline-Links von anderen Webseiten auf die Webseiten des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wird ausdrücklich untersagt. Insbesondere ist es unzulässig, die zum Landratsamt Rems-Murr-Kreis gehörenden Webseiten oder deren Inhalte mittels Hyperlink in einem Teilfenster (Frame) einzubinden oder darzustellen.
Sicherheit im E-Mail-Verkehr
Bei der Kommunikation per E-Mail kommt der Sicherheit eine entscheidende Bedeutung zu. Wenn Sie eine E-Mail unverschlüsselt versenden, sind diese Nachrichten für Dritte so leicht einsehbar und abänderbar wie eine mit Bleistift geschriebene Postkarte.
Wenn eine E-Mail bei der Übertragung mit einem Sicherheitsprotokoll namens Transport-Layer Security, kurz TLS, verschlüsselt ist, können unberechtigte Dritte den Inhalt schwerer einsehen. Inzwischen unterstützen immer mehr E-Mail-Anbieter die Verschlüsselung von E-Mails bei der Übertragung, jedoch immer noch nicht alle.
Laut einem Transparenzbericht von Google kann aber bei europäischen und nord-amerikanischen E-Mail-Providern in der Regel von einer Transportverschlüsselung ausgegangen werden (https://transparencyreport.google.com/safer-email/overview). Darüber hinaus gibt es Initiativen wie „E-Mail made in Germany“ (web.de, gmx, etc.), die eine Transportverschlüsselung sicherstellen.
Zu beachten ist, dass eine Transportverschlüsselung ausschließlich während des Transports greift und die Inhalte der E-Mails bei den beteiligten E-Mail-Providern im Klartext gespeichert werden.
Sofern Sie trotz dieses Risikos mit uns per E-Mail kommunizieren wollen, bitten wir Sie, uns dies explizit in Ihrer E-Mail zu bestätigen. Wir empfehlen Ihnen aber, für die Übermittlung von vertraulichen Informationen unseren DE-Mail-Zugang unter info(@)rems-murr-kreis.de-mail.de zu nutzen. Weitere Angaben finden Sie unter https://www.rems-murr-kreis.de/landratsamt-politik/buergerservice/standorte-oeffnungszeiten/suche-impressum/impressum/
Bei sensiblen personenbezogenen Daten nach Art. 9 EU-DSGVO kann ein elektronischer Versand unsererseits nur erfolgen, wenn eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über unsere virtuelle Poststelle erfolgt.
Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Gemäß § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), sowie § 87a der Abgabenordnung (AO) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz ist jede Behörde verpflichtet, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen. § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) verpflichtet die Behörden, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu eröffnen. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
Grundsätzliches
Die verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten unterscheiden sich in den Sicherheitsniveaus in Bezug auf den Schutz der zu übermittelnden Daten (Verschlüsselung/Datenschutz).
Für die Wahl des passenden Kommunikationskanales muss zwischen formfreier und formgebundener Kommunikation unterschieden werden. Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für formfreie elektronische Nachrichten können Sie alle nachstehend genannten Zugänge nutzen.
Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Die gesetzliche Schriftform kann elektronisch nur durch bestimmte, zugelassene Übertragungswege rechtswirksam ersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis gelten. Sie gelten nicht für die elektronische Kommunikation mit Dritten (verlinkte Einrichtungen, anderen Behörden, etc.).
Für Rechtsanwälte, andere Behörden und die Justiz besteht über die nachfolgend genannten Kommunikationswege hinaus die Möglichkeit, Nachrichten über ihr Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), das Besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) bzw. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an unser Besonderes elektronisches Behördenpostfach zu adressieren.
Dokumente senden Sie uns bitte in den folgenden Dateiformaten zu:
- Portable Document Format ab Version 3.0 (.pdf)
- Rich Text Format (.rtf)
- Microsoft Word 97-2016 (.doc/.docx)
- Microsoft Excel 97-2016 (.xls/.xlsx)
- Tagged Image Format (.tif)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg, .jpg)
- Textdateien (.txt)
Bitte beachten Sie auch, dass E-Mails inkl. Anhänge (Attachments) nur bis zu einer maximalen Größe von 26 MB empfangen werden.
Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis haben, wenden Sie sich bitte an: info(@)rems-murr-kreis.de.
Formfrei
Formgebunden
Ein Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis erhoben werden.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis stellt für die elektronische Einlegung des Widerspruches folgende Übermittlungswege zur Verfügung und eröffnet den Zugang: