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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites des Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige hochgeladene Dokumente wie PDF-Dateien oder Formulare auf unserer Webseite entsprechen nicht oder nur teilweise den Anforderungen der BITV 2.0. Dies betrifft vor allem ältere Dokumente und Dokumente von anderen Institutionen. Vereinzelt kann es vorkommen, dass Bilder unzureichend mit einem Alternativtext versehen sind.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Die Bereitstellung barrierefreier Dokumente für eine sehr umfangreiche Website mit fast 2.000 Unterseiten und über 2.000 hochgeladenen Dokumenten erfordert hohe zeitliche und personelle Ressourcen. Die Überarbeitung der PDF-Dokumente wird durch die Zusammenarbeit verschiedener Stellen priorisiert und wird schrittweise überarbeitet. Für die Überarbeitung ist ein längerer Zeitraum erforderlich. Alle Barrieren werden im Zuge des geplanten Relaunches der Website des Rems-Murr-Kreises im Jahr 2024/2025 behoben.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte Dritter, PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
Maßnahmen:
Aufgrund des enormen Umfangs der Website und der großen Menge an Dokumenten ist eine gezielte Priorisierung notwendig. Die schrittweise barrierefreie Anpassung der Website sowie die Bearbeitung der PDF-Dateien müssen im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden, um sicherzustellen, dass die Website und die Dokumente für alle Nutzer barrierefrei zugänglich sind. Alle Dokumente, Bilder und Videodateien, die ab 05/24 auf die Website hochgeladen werden, werden barrierefrei erstellt und entsprechen den Anforderungen der BITV 2.0. Spätestens mit dem geplanten Website-Relaunch 2024/2025 werden die genannten Unvereinbarkeiten und Punkte, die unter unverhältnismäßige Belastung fallen, behoben.
Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, melden Sie sich über unser Kontaktformular und wir helfen Ihnen weiter.
Zusätzliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit:
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.12.2021 mittels Selbstbewertung und Hilfe durch externe Dienstleister erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 16.12.2021 bis 20.12.2021 durchgeführten Selbstbewertung auf bitvtest.de.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2024 überprüft und aktualisiert.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Frau Kurz
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefonnummer:Telefonnummer: 07151/501-1042
E-Mail: k.kurz(@)rems-murr-kreis.de
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis mithilfe der Mustererklärung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg erstellt.