Entdecken.
Genießen. Leben.
BAföG-Leistungen
Auszubildende an Schulen und Hochschulen können für die Ausbildung, die Weiterbildung oder das Studium finanzielle Unterstützung erhalten.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
BAföG-Leistungen können erhalten:
Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 und Schüler von Fach- und Fachoberschulklassen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, sofern sie aus bestimmten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können
Schüler an Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs
Schüler ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Fachschul- und Berufsfachschulklassen, die in mindestens zweijährigen Bildungsgängen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen
Schüler an Berufsaufbauschulen
Schüler in Fachoberschul- und Fachschulklassen, deren Besuch eine Berufsausbildung voraussetzt
Studierende an allen Arten von Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien
BAföG für Schülerinnen und Schüler:
Für Auskünfte, Beratung, die Entgegennahme der Anträge und die Bewilligung der Leistungen ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises zuständig, in dem die Eltern des/der Auszubildenden wohnen.
BAföG für Studierende:
Für die Bearbeitung der Anträge von Studierenden sind die Studierendenwerke an den Studienorten zuständig und somit nicht der Rems-Murr-Kreis.
Förderanträge können persönlich, schriftlich oder online bei den genannten zuständigen Stellen gestellt werden. Einen online ausfüllbaren Antrag können Sie unter www.bafoeg-digital.de abrufen.
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
„Aufstiegs-BAföG“
Mit den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll die Vorbereitung auf Meisterprüfungen im Handwerk sowie auf andere vergleichbare Abschlüsse in Industrie, Handel, Haus- und Landwirtschaft, in freien Berufen und im Gesundheitswesen finanziell abgesichert werden. Die Förderung ist auf ein erstes Fortbildungsziel beschränkt.
Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über den rechts angegebenen Link „Aufstiegs-BAfög".
Der online ausgefüllte AFBG-Antrag kann ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden.
Eine elektronische Antragstellung über De-Mail ist noch nicht möglich.