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Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe
Im Bereich der Jugendhilfe werden vom Rems-Murr-Kreis verschiedene Beratungsstellen und Dienste finanziell gefördert. Wesentlich für eine Förderung ist die Erforderlichkeit und Geeignetheit des Angebots und die Feststellung des Bedarfs im Rahmen der Jugendhilfeplanung.
Mobile Jugendarbeit
Träger von Mobiler Jugendarbeit können einen Zuschuss nach den "Richtlinien zur Förderung der Mobilen Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis" beantragen.
Richtlinien zur Förderung der Mobilen Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis (PDF-Datei)
Beratungsstellen
Es werden im Bereich der unterschiedlichen Beratungsstellen im Rems-Murr-Kreis u. a. Suchtberatungsstellen, Psychische Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche oder auch bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, die Träger im Personalbereich sowie bei verschiedenen Projekten unterstützt.
Gemeinwesenprojekte
Einrichtungen und Initiativen, die gemeinwesenbezogen arbeiten, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sind in den "Richtlinien für die Förderung von Gemeinwesenprojekten im Rems-Murr-Kreis" geregelt.
Richtlinien für die Förderung von Gemeinwesenprojekten im Rems-Murr-Kreis (PDF-Datei)
Schulsozialarbeit
Der Rems-Murr-Kreis fördert die Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Gefördert werden Personalstellen und Projekte im Bereich der Schulsozialarbeit.