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Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche
Sie sind Deutsche/r und möchten eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen?
Ab 27.06.2024 ist dies von deutscher Seite aus möglich.
Wichtig ist, dass die Annahme der anderen Staatsbürgerschaft frühestens ab 27.06.2024 erlaubt ist. Nehmen Sie die andere Staatsbürgerschaft bereits vorher an, geht die deutsche Staatsbürgerschaft in den meisten Fällen automatisch kraft Gesetzes verloren.
Mitteilungspflichten
Sollten Sie eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen oder abgeben, so sind Sie verpflichtet, dies dem Meldeamt Ihres Wohnortes mitzuteilen.
Antragstellung doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche
Informationen, wie Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen können, erhalten Sie ausschließlich bei dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie erhalten möchten. Die deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde hat hierüber keine Informationen vorliegen.
Folgen der doppelten Staatsbürgerschaft
Die Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit hat Vor- und Nachteile.
Ein Vorteil ist, dass Sie die staatsbürgerlichen Rechte in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie annehmen möchen, erhalten. Allerdings führt dies auch automatisch dazu, dass Sie dort die staatsbürgerlichen Pflichten erhalten.
Unter anderem entstehen konsularischen Pflichten in beiden Ländern (Meldung personenbezogener Änderungen, Passbeschaffung etc.). Zudem haben Sie in dem Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen, keinen vollen Schutz des deutschen Auswärtigen Amtes.
Bei Reisen in ein Land, das mit dem Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen, eng verbunden ist und einem Auslieferungs- oder anderen Hilfeersuchen des anderen Landes, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen, auf Grund vertraglicher Bindung nachkommen würde, können ebenfalls Schwierigkeiten eintreten. Es können zudem Einreisebeschränkungen in anderen Ländern bestehen, weil deren Verhältnis zu dem anderen Land, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen, belastet ist.
Genauere Informationen, welche Rechte und Pflichten speziell in dem Land bestehen, dessen Staatsbürgerschaft Sie annehmen, können Sie bei den Behörden des entsprechenden Landes erfragen.
Keine Beibehaltungsgenehmigung möglich
Durch Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27.06.2024 können keine Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung mehr gestellt werden. Die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit bedarf nun keiner Zustimmung mehr der deutschen Behörde. Eine Bestätigung hierüber kann ebenfalls nicht ausgestellt werden und ist auch nicht notwendig, da es sich um eine offizielle Gesetzesänderung handelt.