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Kinderschutz geht alle an
Alle Ansprechpartner*innen auf einen Blick! Dazu Reiter aufklappen und Ansprechpartner*in finden
Kinder und Jugendliche

Für den Rems-Murr-Kreis:
Kinder- und Jugendtelefon & WhatsApp - JuFon (Montag - Freitag 16.00 - 17.00 Uhr)
Informationen für Jugendliche - Die Jugendseite des Kreisjugendamts
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche (Waiblingen, Schorndorf, Backnang)
Hilfe in Krisen - Sozialer Dienst (Waiblingen, Schorndorf, Backnang)
Sucht- und Drogenberatung für junge Menschen - Horizont
Jugendarbeitsschutz - Kreisjugendreferat
Weitere Hilfe:
Soforthilfe nach Vergewaltigung
Nummer gegen Kummer: Telefon 116 111
Weiterführende Hinweise & Infos:
Erwachsene
Für den Rems-Murr-Kreis:
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche (Waiblingen, Schorndorf, Backnang)
Hilfe in der Schwangerschaft und für junge Eltern - Frühe Hilfen
Hilfe in Krisen - Sozialer Dienst (Waiblingen, Schorndorf, Backnang)
Radikalisierung, Demokratie & Rechtsextremismusprävention - Fachstelle DeRex
Sucht- und Drogenberatung für junge Menschen - Horizont
Jugendarbeitsschutz - Kreisjugendreferat
Weitere Hilfe:
Elterntelefon Nummer gegen Kummer 0800 - 111 0 550
Häusliche Gewalt - Das Hilfetelefon
Weiterführende Hinweise & Informationen:
Elterninfo Jugendschutz - Jugendschutz aktiv
Bundeskinderschutzgesetz - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung - §1631 Bürgerliches Gesetzbuch
Träger der Jugendhilfe & Fachkräfte
Für den Rems-Murr-Kreis:
IeF Beratung - Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Liste: IeF Liste (PDF-Datei)
Meldung Kindeswohlgefährdung - Sozialer Dienst und hier finden Sie das Meldeformular Kindeswohlgefährdung
Häusliche Gewalt - Opferberatung Rems-Murr
Kinderschutzkonzepte für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit - Kreisjugendreferat
Kinderschutzkonzepte für KiTa`s und Kindertagespflege - Fachdienst Kindertagesbetreuung
Radikalisierung von jungen Menschen - Fachstelle DeRex
Sucht- und Drogenberatung für junge Menschen - Horizont
Vereinbarungen nach SGB VIII § 8a - Sozialer Dienst
Weitere Hilfe:
Weiterführende Hinweise & Informationen:
Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe - Schule
Handlungsleitfaden für Schulen im Kinderschutz, Falldokumentation und Meldung einer Kindeswohlgefährdung - Schulamt Backnang Handlungsleitfaden zum Download (PDF-Datei)
Kinderschutz-Schulung für Fachkräfte in der Jugendarbeit- Kreisjugendreferat
Kinderschutzqualifizierung Kindertagespflegepersonen
Vernetzungen zum Thema Kinderschutz:
Fragen zum AK Kinderschutz und Netzwerk Kinderschutz - Bereichsleitung Sozialer Dienst
Fragen zum AK Essstörungen und AK Suchtprävention - Kommunaler Suchtbeauftragter
Vereinsarbeit und Ehrenamt
Für den Rems-Murr-Kreis:
Radikalisierung von jungen Menschen - Fachstelle DeRex
Vereinbarung nach §72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen - Kreisjugendreferat
Weiterführende Hinweise & Informationen:
Richtlinien zur Förderung des präventiven Kinderschutzes in Vereinen und Verbänden (pdf) (PDF-Datei)
Andere Berufsgruppen (z.B. Schule, Ärzte, Verwaltung)
Für den Rems-Murr-Kreis:
IeF Beratung - Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Liste: IeF Liste (PDF-Datei (PDF-Datei)
Handlungsleitfaden für Schulen im Kinderschutz, Falldokumentation und Meldung einer Kindeswohlgefährdung - Schulamt Backnang oder direkt zum Download (PDF-Datei)
Hier finden Sie das Meldeformular Kindeswohlgefährung
Weitere Hilfe:
Weiterführende Hinweise & Informationen:
Kitteltaschenkarten der Kinderschutzhotline, beziehbar über die Kinderschutzhotline oder als App - Apple Store - Google Play Store
Vernetzungen zum Thema Kinderschutz:
- Fragen zum Qualitätszirkel mit Kinderärzten - Frühe Hilfen
- Fragen zum AK Kinderschutz und Netzwerk Kinderschutz - Bereichsleitung Sozialer Dienst
- Fragen zum AK Essstörungen und AK Suchtprävention - Kommunaler Suchtbeauftragter
- Fragen zur AG 78 "Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern" - Kommunaler Suchtbeauftragter
Vereinbarungen zum Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII
Die Vereinbarungen zum Schutzauftrag gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe, um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gefährdungen zu schützen. Sie bilden somit die verbindliche Basis zum einheitlichen Vorgehen bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und haben zum Ziel, ein verlässliches Handeln aller Beteiligten und frühzeitiges Einleiten geeigneter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sicherzustellen.
Kinderschutzvereinbarung zwischen dem Kreisjugendamt und Träger/Einrichtungen (PDF-Datei)
Anlage 1 IeF Liste (PDF-Datei)
Anlage 2 Meldung bei Kindeswohlgefährdung
Anlage 3 Kompetenzprofil IeF (PDF-Datei)
Anlage 4 Begrifflichkeiten, Erläuterungen, Anmerkungen (PDF-Datei)
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