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Kindertagespflege
Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege können vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Eltern werden durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Damit das Kreisjugendamt die öffentliche Förderung prüfen kann, müssen Sie einen Antrag stellen, Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Tageselternverein.
Das Jugendamt hat folgende freien Trägern der Jugendhilfe beauftragt:
- Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson sowie bei der Antragstellung zu beraten und zu unterstützen,
- Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
- bei Problemen zwischen Kindertagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.
Nähere Infos hierzu finden sie auf der kreisweiten Informationsseite.
Voraussetzungen Kindertagespflege
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- das Kind wird von einer Kindertagespflegeperson betreut, die über eine Erlaubnis zur Kindertagespflege verfügt
- das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet
- das Kind wird mindestens 21,5 Stunden im Monat betreut
- es liegt ein Bedarf vor (Arbeit, Studium, Schule etc.) oder ein Grundanspruch (Kinder von 1 bis 3 Jahren)
- Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis
Umfang der öffentlichen Förderung / mögliche Betreuungszeit:
- Bei Bedarf: Stundenumfang des Bedarfs plus Fahrzeit
- Im Grundanspruch: bis zu 20 Stunden pro Woche
Informationen und Merkblätter zur Kindertagespflege
Teilplan Kindertagespflege Teil 1 (PDF-Datei)
Teilplan Kindertagespflege Teil 2 (PDF-Datei)
FAQ Kindertagespflege (PDF-Datei)
Merkblatt Kindertagespflege (PDF-Datei) bis 31.12.2025
Kostenbeitragstabelle ab 01.01.2024 (PDF-Datei)
Checkliste - Übersicht über alle notwendigen Unterlagen (PDF-Datei)
Private Zuzahlungen an die Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen (TPP) im RMK erhalten eine Geldleistung (Pflegegeld) in Höhe von 7,50 EUR je Betreuungsstunde je Kind, unabhängig vom Alter des Kindes.
Der Stundensatz setzt sich zusammen aus 2,00 EUR zur Erstattung der Sachkosten und 5,50 EUR zur Anerkennung der Förderleistung.
Mit dem Pflegegeld sind sowohl sämtliche Bedürfnisse des Kindes (Unterbringung, Verköstigung, Fahrtkosten usw.) als auch z.B. Vor-und Nachbereitungszeiten der TPP abgegolten.
Zuzahlungen, die TPP von Eltern zusätzlich zum Pflegegeld des Landkreises verlangen, werden vom Kreisjugendamt kritisch gesehen und sind keinesfalls erwünscht.
Eine Gleichbehandlung der TPP im Landkreis und die finanzielle Chancengleichheit aller Eltern auf einen Kindertagespflegeplatz gehen sonst verloren.
Dies gilt für jede Form von Zuzahlungen, wie etwa ein Betrag je Betreuungsstunde, pro Monat oder pauschaliertes Essensgeld.
Ausnahme: Mehrausgaben bei besonderen Ernährungsformen wegen Allergien oder Unverträglichkeiten in angemessener Höhe.
Antragsformulare zur Kindertagespflege
FÜR ELTERN:
- Antrag auf Übernahme von Betreuungskosten (PDF-Datei)
- Erklärung über die persönliche Verhältnisse (PDF-Datei)
- Erklärung über die wirtschaftliche Verhältnisse (PDF-Datei)
- Bescheinigung Schule (PDF-Datei)
- Bestätigung Kommune bei Ü3 (PDF-Datei)
FÜR ELTERN UND TAGESPFLEGEPERSONEN:
- Mitteilung über die Betreuungszeiten (PDF-Datei)
- Stundenabrechnung (PDF-Datei)
- Antrag auf Sonderzahlung ab 01.01.2026 (PDF-Datei)
- Sonderzahlungen und Eingewöhnung bis 31.12.2025 (PDF-Datei)
- Mitteilung Ausfallzeiten bis 31.12.2025 (PDF-Datei)
- Ausfallzeiten - Dokumentation bis 31.12.2025 (PDF-Datei)
FÜR TAGESPFLEGEPERSONEN:
- Antrag auf Geldleistungen (PDF-Datei)
- Antrag auf einen Zuschuss zur Alterssicherung (PDF-Datei)
- Antrag auf einen Zuschuss zur Kranken und Pflegeversicherung (PDF-Datei)
- Antrag auf einen Zuschuss zur Unfallversicherung (PDF-Datei)
FÜR ARBEITGEBER VON KINDERFRAUEN UND ANGESTELLTEN TAGESPFLEGEPERSONEN:
Ihr persönlicher Kontakt vor Ort
Das Jugendamt hat die freien Träger der Jugendhilfe mit folgenden Aufgaben beauftragt:
- Eltern bei der Suche nach einer Tagespflegestelle sowie bei der Antragstellung der Jugendhilfe zu beraten und zu unterstützen,
- Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
- bei Problemen zwischen Tagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.
Bitten wenden Sie sich bei diesen Anliegen an Ihren zuständigen Träger:
Verein für Kinder- und Jugendhilfe Backnang e.V.:
zuständig für Allmersbach im Tal, Auenwald, Aspach, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg/M., Murrhardt, Oppenweiler, Sulzbach/M., Spiegelberg und Weissach im Tal
TagesEltern Fellbach und Kernen e.V.:
zuständig für Fellbach und Kernen
AWO Kindertagespflege Schorndorf und Umgebung:
zuständig für Remshalden, Winterbach, Schorndorf, Urbach und Plüderhausen
Tageselternverein Waiblingen e.V.:
zuständig für Korb, Waiblingen und Weinstadt
Tagesmütterverein Welzheimer Wald e.V.:
zuständig für Alfdorf, Althütte, Kaisersbach, Welzheim, Rudersberg
Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V.:
zuständig für Berglen, Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden
Die Beratung erfolgt durch erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte.
Kontakt Fachbereich Kinderbetreuungskosten
An die Sachbearbeitung im Fachbereich Kinderbetreuungskosten dürfen Sie sich gerne wenden bei Fragen
- zur Kostenbeitragsabrechnung
- dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags
- oder sonstigen Anliegen
A – Al
Sachbearbeiterin: Frau Kucher
Telefonnummer: 07151 501-1485
L.kucher(@)rems-murr-kreis.de
Am – Bae
Sachbearbeiterin: Frau Bubeck
Telefonnummer: 07151 501-1681
a.bubeck(@)rems-murr-kreis.de
Baf – Baum
Sachbearbeiterin: Frau Aslan
Telefonnummer: 07151 501-1702
t.aslan(@)rems-murr-kreis.de
Baun – Bef
Sachbearbeiterin: Frau Schütz
Telefonnummer: 07151 501-1762
p.schuetz(@)rems-murr-kreis.de
Beg – Boe
Sachbearbeiterin: Frau Fischer
Telefonnummer: 07151 501-1684
d.fischer(@)rems-murr-kreis.de
Bof – Bud
Sachbearbeiterin: Frau Zürn
Telefonnummer: 07151 501-1756
j.zuern(@)rems-murr-kreis.de
Bue – Bur
Sachbearbeiterin: Frau Pfister
Telefonnummer: 07151 501-3119
n.pfister(@)rems-murr-kreis.de
Bus – Car
Sachbearbeiterin: Frau Mildenberger
Telefonnummer: 07151 501-3361
j.mildenberger(@)rems-murr-kreis.de
Cas – Cip
Sachbearbeiterin: Frau Pophal
Telefonnummer: 07151 501-1456
k.pophal(@)rems-murr-kreis.de
Ciq – Da
Sachbearbeiterin: Frau Prutzer
Telefonnummer: 07151 501-1966
L.prutzer(@)rems-murr-kreis.de
Db – Fre
Sachbearbeiterin: Frau Kucher
Telefonnummer: 07151 501-1485
L.kucher(@)rems-murr-kreis.de
Frf – Haf
Sachbearbeiterin: Frau Bubeck
Telefonnummer: 07151 501-1681
a.bubeck(@)rems-murr-kreis.de
Hag – Kap
Sachbearbeiterin: Frau Aslan
Telefonnummer: 07151 501-1702
t.aslan(@)rems-murr-kreis.de
Kaq – Kis
Sachbearbeiterin: Frau Schütz
Telefonnummer: 07151 501-1762
p.schuetz(@)rems-murr-kreis.de
Kit – Mig
Sachbearbeiterin: Frau Fischer
Telefonnummer: 07151 501-1684
d.fischer(@)rems-murr-kreis.de
Mih– Po
Sachbearbeiterin: Frau Zürn
Telefonnummer: 07151 501-1756
j.zuern(@)rems-murr-kreis.de
Pp– Rie
Sachbearbeiterin: Frau Pfister
Telefonnummer: 07151 501-3119
n.pfister(@)rems-murr-kreis.de
Rif– Sau
Sachbearbeiterin: Frau Mildenberger
Telefonnummer: 07151 501-3361
j.mildenberger(@)rems-murr-kreis.de
Sav – Schr
Sachbearbeiterin: Frau Pophal
Telefonnummer: 07151 501-1456
k.pophal(@)rems-murr-kreis.de
Schs– Steg
Sachbearbeiterin: Frau Prutzer
Telefonnummer: 07151 501-1966
L.prutzer(@)rems-murr-kreis.de
Steh– Z
Sachbearbeiterin: Frau Salo
Telefonnummer: 07151 501-3419
j.salo(@)rems-murr-kreis.de