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KFZ-Zulassung nur nach Online-Terminvereinbarung. Termine in anderen Stellen per E-Mail oder Telefon.
Aktuelle Informationen zur Kindertagespflege während der Corona-Pandemie finden Sie in unserem "NEWS-Bereich".
Kindertagespflege
Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege können vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Eltern werden bzw. der abgebende Elternteil wird durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten der Kindertagespflege beteiligt.
Damit das Kreisjugendamt prüfen kann, ob die Kosten übernommen werden, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden.
Eine Terminvereinbarung innerhalb unserer Öffnungszeiten ist nicht erforderlich. Gerne beraten wir Sie hierzu auch telefonisch.