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Neuer Teilplan Kindertagespflege ab 24.07.2023 | wichtige Änderungen:
Kostenbeitrag
Die Kostenbeitragstabelle wird zum 01.01.2024 angepasst. Allen Eltern wurde ein entsprechendes Informationsschreiben zugesandt.
Die neue Kostenbeitragstabelle finden Sie im Download-Bereich.
Grundanspruch
Die Stunden im Grundanspruch (20h) dürfen ab sofort frei verteilt werden, die Begrenzung auf 4h/Tag entfällt.
Private Zuzahlungen an Kindertagespflegepersonen
Zuzahlungen, die Kindertagespflegepersonen (TPP) - über das leistungsgerecht ausgestaltete sowie angemessene Pflegegeld des Landkreises hinaus- bei den Eltern anfordern, sind vom Kreisjugendamt keinesfalls erwünscht.
Eine Gleichbehandlung der TPP im Landkreis und die finanzielle Chancengleichheit aller Eltern auf einen Kindertagespflegeplatz gehen sonst verloren.
Dokumentation der Ausfallzeiten (12-Wochen)
Nach Ablauf eines jeden Betreuungsjahres sind Eltern und TPP verpflichtet, die Dokumentation der Ausfallzeiten dem Kreisjugendamt vorzulegen, auch dann wenn sich keine Überschreitung ergeben hat.
Ab der 13. Woche (dem 61. Ausfalltag bei einer 5-Tages-Woche) wird das Pflegegeld für weitere Ausfalltage von der TPP zurückgefordert und der Kostenbeitrag anteilig den Eltern zurückbezahlt.
Gesetzliche Feiertage sind keine Ausfalltage und müssen nicht aufgeführt werden.
Der 24.12. sowie der 31.12. sind nach deutschem Recht Arbeitstage und müssen als Ausfalltag dokumentiert werden, wenn nicht betreut wurde.
Für ausführliche Informationen verweisen wir auf den aktualisierten Teilplan Kindertagespflege Teil 1 (PDF-Datei) und Teil 2 (PDF-Datei) und die aktualisierte Datei "Häufig gestellte Fragen" unter Informationen und Merkblätter.
Kindertagespflege
Die Kosten für die Betreuung in der Kindertagespflege können vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Eltern werden durch die Erhebung eines Kostenbeitrages an den Kosten beteiligt. Damit das Kreisjugendamt die öffentliche Förderung prüfen kann, müssen Sie einen Antrag stellen, Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Tageselternverein.
Das Jugendamt hat die Tageselternvereine des Rems-Murr-Kreises beauftragt:
- Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson sowie bei der Antragstellung zu beraten und zu unterstützen,
- Eltern während laufenden Beratungsverhältnissen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und
- bei Problemen zwischen Kindertagespflegepersonen und abgebenden Eltern zu vermitteln.
Nähere Infos hierzu finden sie auf der kreisweiten Informationsseite.