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Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
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Fortbildungslehrgang Verwaltungsfachwirt/in

Ein Angebot der Bezirksschule Backnang
Eine Investition in Ihr Wissen zahlt sich immer aus! Das gilt auch für den Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt/in an der Bezirksschule in Backnang.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Lehrgangsbeginn, die Lehrinhalte, Prüfungen und weitere Themen. Erkunden Sie unsere Website und erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrer Chance auf Weiterbildung oder verschaffen Sie sich einen ersten Einblick über unser Informationsblatt (PDF-Datei).

Die Bezirksschule Backnang ist eine von sieben Bezirksschulstandorten der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg und wird in einer Kooperation zwischen dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis und der Volkshochschule Backnang geführt.

Die zuständige Prüfungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Auf dessen Website erhalten Sie insbesondere die erforderlichen Antragsformulare oder können rechtliche Grundlagen einsehen.

An wen richtet sich der Fortbildungslehrgang?

Der Fortbildungslehrgang richtet sich an alle, die bereits eine einschlägige Berufserfahrung vorweisen können und sich weiterbilden möchten, um höherwertige Aufgaben im nichttechnischen Verwaltungsdienst erfüllen zu können.

Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine einschlägige Berufspraxis im öffentlichen Dienst der Kommunal- und Landesverwaltung, was vor Beginn des Lehrgangs nachzuweisen ist. Über die Zulassung zur Fortbildungsprüfung entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Prüfungsbehörde. Dabei ist Folgendes sicherzustellen:

1. erfolgreiche Teilnahme

  • an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter, Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung, oder
  • an der Angestelltenprüfung I oder
  • an der Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst oder nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis (d.h. die selbstständige Wahrnehmung von rechtlich geprägten Verwaltungsaufgaben.)

oder

2. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in den unter Ziffer 1 genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten 

Welche Qualifikation erwerbe ich mit dem Abschluss des Fortbildungslehrgangs?

Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfungen erwerben Sie den Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in und damit die Befähigung in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrzunehmen. Zu dieser beruflichen Handlungsfähigkeit gehören neben der Fachkompetenz auch die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Methodenkompetenz. Absolventen/innen können nach bestandener Prüfung Aufgaben im Angestelltenverhältnis analog dem gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst im Beamtenverhältnis wahrnehmen.

Welche Inhalte umfasst der Fortbildungslehrgang?

Der Lehrgang an den Verwaltungsschulen umfasst insgesamt mindestens 720 Unterrichtseinheiten inkl. Übungsklausuren und Prüfungsvorbereitung. Diese gliedern sich wie folgt:

Prüfungsteil I: Grundlegende und handlungsorientierte Qualifikationen (600 Stunden)     

  1. Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Politik (60 Stunden)
  2. Bürgerliches Recht (50 Stunden)
  3. Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Datenschutz (60 Stunden)
  4. Besonderes Verwaltungsrecht, z.B. Bau- und Umweltrecht (60 Stunden)
  5. Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Controlling, Rechnungswesen und Volkswirtschaft (70 Stunden)
  6. Kommunalrecht (70 Stunden)
  7. Kommunales Wirtschafts- und Finanzwesen (70 Stunden)
  8. Abgabenrecht (40 Stunden)
  9. Personalwesen (75 Stunden)
  10. Sozial- und Jugendhilfe (45 Stunden)

Prüfungsteil II: Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen sowie Führungskompetenzen (120 Stunden)

  1. Vermittlung der Ausbildereignung nach § 2 Ausbildereignungsverordnung (60 Stunden)
  2. Vermittlung von Führungskompetenzen (60 Stunden)

Welche Prüfungen sind zu bestehen?

Etwa zur Mitte des Lehrgangs werden Übungsklausuren geschrieben und von den jeweiligen Fachdozenten korrigiert. Diese Übungsklausuren dienen der Vorbereitung auf die schriftlichen Abschlussklausuren.

Der Prüfungsteil I „Grundlegende und handlungsorientierte Qualifikationen“ wird schriftlich und praktisch geprüft. Gegenstand der Prüfung sind die obenstehend aufgeführten Fächer zum Prüfungsteil I. Die schriftlichen Prüfungen der Prüfungsbereich dauern jeweils 120 Minuten.

Die praktische Prüfung erfolgt in folgendem dreigliedrigen Verlauf:

  1. Vorbereitung eines Praxisfalls unter Aufsicht als Ausgangspunkt für das Prüfungsgespräch
  2. Prüfungsgespräch und weiterführende Fragen
  3. Ergebnismitteilung

Die praktische Prüfung dauert unter Einbeziehung aller drei Prüfungsteile rund 45 Minuten.

Der Prüfungsteil II „Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen sowie Führungskompetenzen“ wird schriftlich und praktisch geprüft. Gegenstand der Prüfung sind die zweiten Teil der obenstehenden Tabelle aufgeführten Prüfungsfächer. Die schriftliche Prüfung dauert pro Bereich jeweils 90 Minuten.

Die praktische Prüfung besteht aus entweder einer Präsentation oder der praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit sowie, jeweils nachfolgend, einem Prüfungsgespräch. Sie soll höchstens 45 Minuten dauern.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Weitergehende Information können Sie der Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe entnehmen (Internetseite).

Was kostet der Fortbildungslehrgang?

Die Kosten für den Lehrgang belaufen sich derzeit auf rund 3.570 € (Stand: Juli 2020, vorbehaltlich Änderungen). 

Zudem fallen Lernmittelkosten für den Erwerb der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV) an. Diese können ohne Ergänzungslieferungen bestellt werden.

Manche Arbeitgeber (Dienststellen) übernehmen als Personalentwicklungsmaßnahme einen Teil der Lehrgangskosten – fragen Sie diesbezüglich in der Personalverwaltung Ihrer Dienststelle nach.

Wie ist der Fortbildungslehrgang zeitlich aufgebaut?

Pro Jahr findet in Backnang ein Fortbildungslehrgang statt. Der Lehrgang ist in zwei Teile untergliedert:

Im Jahr des Lehrgangsbeginns:

  • Unterricht: Juni bis Juli, September bis Dezember
  • Schriftliche Prüfungen Teil I: Dezember

Im darauffolgenden Jahr:

  • Praktische Prüfung Teil I: April
  • Unterricht: Mai bis Juni
  • Schriftliche Prüfungen Teil II: Juni
  • Praktische Prüfung Teil II: September

Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Donnerstag zwischen 08:20 Uhr und 16:10 Uhr sowie am Freitag von 08:20 Uhr bis 13:15 Uhr statt. Änderungen bei Stundenplanverschiebungen sind vorbehalten. Die detaillierten Stundenpläne werden am ersten Lehrgangstag ausgegeben.

Ist der Fortbildungslehrgang auch in Teilzeit möglich?

Am Standort Bezirksschule Backnang kann der Fortbildungslehrgang nur in Vollzeit absolviert werden. 

Wer unterrichtet an der Bezirksschule?

Die Dozentinnen und Dozenten sind überwiegend Führungskräfte oder erfahrene Sachbearbeiter/innen aus der Verwaltung, die Spaß an der Lehre haben und neben den theoretischen Grundlagen auch ihr Praxiswissen vermitteln.

Wie melde ich mich zum Fortbildungslehrgang an?

Die Anmeldungen erfolgt über das Anmeldeformular der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg. Wir bitten Sie, das ausgefüllte Dokument und die dazugehörigen Unterlagen direkt an die Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg in Karlsruhe zu senden. 

Wie komme ich zur Volkshochschule Backnang?

Sie finden die Bezirksschule Backnang unter der Anschrift:

Volkshochschule Backnang e.V.
Bahnhofstraße 2
71522 Backnang

Die Volkshochschule erreichen Sie vom Bahnhof Backnang innerhalb von fünf Gehminuten.

Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, empfehlen wir die P+R Parkplätze am Bahnhof. Bitte beachten Sie, dass diese schnell belegt sein könne.

Routenplanung (Google Maps)