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Esri
Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
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Esri Deutschland GmbHRingstr. 785402 KranzbergTelefon: +49 89 207 005 1200Telefax: +49 89 207 005 1111info@esri.dewww.esri.de
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Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

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Vermessung und Flurneuordnung

Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung teilt sich in die Fachbereiche Liegenschaftskataster, Vermessung und Flurneuordnung sowie den Bereich Breitbandkoordination.

Vorsicht vor überhöhten Kosten!

Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschafts-bücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungs-verwaltung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.

Beim Amt für Vermessung und Flurneuordnung des Rems-Murr-Kreises erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.

Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an vermessung[at]rems-murr-kreis.de.

Aufgaben des Fachbereichs Liegenschaftskataster

Der Fachbereich Liegenschaftskataster ist zuständig für die Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters sowie die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster.

  • Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters
  • Einsichtnahme in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters
  • Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Aufgaben des Fachbereichs Vermessung

Gebäudeaufnahme
Gebäudeaufnahme

Der Fachbereich Vermessung ist zuständig für die Durchführung von Vermessungsaufträgen wie z.B. Katastervermessungen und ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen. 

  • Grenzfeststellungen an Flurstücken (Grenzfeststellung hier beantragen)
  • Gebäudeaufnahmen (Errichtung eines Gebäudes melden)
  • Vermessung von Straßen und Gewässern (Grundlagen sind das Straßengesetz bzw. das Wassergesetz für Baden-Württemberg)
  • Baulandumlegungen und Bauplatzaufteilungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
  • Ingenieurtechnische Vermessungsleistungen (z.B. Lage- und Höhenpläne, Lagepläne zum Bauantrag, Topographische Geländeaufnahmen, Absteckung von Bauwerken und Verkehrsanlagen, Geländeschnitte, Einschneiden des Schnurgerüsts).

Aufgaben des Fachbereichs Flurneuordnung

Die Hauptaufgabe der Flurneuordnung ist die Verbesserung der Agrarstruktur durch Flurneuordnungsverfahren (Ländliche Verfahren, Rebverfahren, Unternehmensverfahren, Beschleunigte Zusammenlegungen und Vereinfachte Verfahren). Darüber hinaus ist der Fachbereich zuständig für Freiwilligen Landtausch und Freiwilligen Nutzungstausch.

Bei der Durchführung der Verfahren werden folgende Ziele angestrebt:

  • Flächendeckende Agrarstrukturverbesserung
  • Landbereitstellung für Infrastrukturmaßnahmen und Hochwasserschutz 
  • Gestaltung und Erhaltung einer vielfältigen Landschaft
  • Förderung von Naturschutz und Landespflege
  • Umsetzung von Ökologieprogrammen und Biotopvernetzungsplanungen der Kommunen

Nähere Informationen zu den aktuell im Rems-Murr-Kreis bearbeiteten Flurneuordnungsverfahren finden Sie hier

Weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahrensarten und andern wissenswerten Themen  gibt es bei der Flurneuordnungsverwaltung Baden-Württemberg. Dort unter den Popup-Menüs >UNSERE THEMEN >Flurneuordnung.

Abmarkung Flurneuordnung
Abmarkung Flurneuordnung

Aufgaben des Bereichs Breitbandkoordination

Die Verfügbarkeit einer schnellen Internetverbindung wird in den kommenden Jahren für Privathaushalte, Gewerbetreibende, in Bildung und Verwaltung immer wichtiger und ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge geworden.
Bandbreiten von 1 Gigabit pro Sekunde werden in naher Zukunft flächendeckend notwendig sein, um den Hightech-Standort Region Stuttgart in den Bereichen Forschung und Entwicklung weiter in vorderster Reihe halten zu können.
Hierzu ist es notwendig, dass die Umstellung des Telekommunikationsnetzes von auf Kupferkabeln basierten Leitungen auf Glasfaser massiv ausgeweitet wird. Dies erfordert von den Telekommunikationsanbietern und der Gesellschaft einen großen finanziellen Aufwand, denn es bedeutet, dass in jedes Gebäude neue Leitungen verlegt werden müssen.

Um diese Herausforderung zu meistern, haben sich in der Region Stuttgart fast alle der 179 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen. Im Rems-Murr-Kreis haben dazu 30 von 31 Kommunen am 27.02.2019 den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr gegründet, der den Ausbau koordiniert und die Kommunen beratend unterstützt. Zusammen mit den Zweckverbänden in den anderen vier Landkreisen der Region Stuttgart (Böblingen, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg), der Landeshauptstadt Stuttgart und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH wurde im Mai 2019 die „Gigabit Region Stuttgart GmbH“ gegründet, die eine Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Telekom GmbH unterzeichnet hat, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Ziel ist die Versorgung aller Schulen und Gewerbebetriebe mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen bis 2025 und mindestens 90% der Privathaushalte bis 2030. Und dies nicht nur auf die dicht besiedelten Gebiete fokussiert, sondern auch in den ländlichen Gebieten.

Vorsitzender des Zweckverbands: Landrat Dr. Richard Sigel
Stellvertretender Vorsitzender: Bürgermeister Thomas Bernlöhr (Welzheim)
Geschäftsführer: Peter Schäfer, Finanzdezernent im Landratsamt
Technischer Leiter: Michael Murer, Breitbandkoordinator im Landratsamt

Liste der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

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