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Esri Inc.

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Informationen zur Gebäudeaufnahme

Liegenschaftskataster

Liegenschaftskataster und Grundbuch dienen gemeinsam der Eigentumssicherung an Grund und Boden. 

Das Liegenschaftskataster wird von vielen Stellen genutzt. Dabei sind besonders Planer und Versorgungsunternehmen auf ein aktuelles Liegenschaftskataster angewiesen, da z. B. städtebauliche Planungen sowie Planungen von Strom-, Gas- und Wasserleitungen eine korrekte Darstellung von Gebäuden voraussetzen. Das Liegenschaftskataster liefert für alle diese Zwecke verlässliche Auskunft. 

Das Grundbuch enthält Angaben zu den Eigentümern und zu den Rechten und Belastungen eines Grundstücks.

Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?

  • Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.
  • Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
  • Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer eine große Bedeutung.
  • Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht erstzen.

Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?

Die Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster umfasst folgende Arbeiten: 

  • Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten.
  • Ermittlung der Länge der Gebäudeseiten
  • Einmessung der Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks
  • Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Veränderungsnachweis
  • Darstellung des Gebäudes in den Karten des Liegenschaftskatasters

Was kostet eine Gebäudeaufnahme?

Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme hängt von den Baukosten ab. Als Baukosten werden dabei die von der Baurechtsbehörde ermittelten "üblichen Baukosten" verwendet.
Die Gebühr ist in einem von der Landesregierung und dem zuständigen Ministerium herausgegebenen Gebührenverzeichnis festgelegt. 

Nach dem derzeit gültigen Gebührenverzeichnis entstehen folgende Gebühren: 

Baukosten
 

   

Gebühr in Euro
 

  bis25.000 Euro261,80
über25.000 Eurobis100.000 Euro523,60
über100.000 Eurobis400.000 Euro785,40
über400.000 Eurobis800.000 Euro1309,00
über800.000 Eurobis2.000.000 Euro2094,40
über2.000.000 Eurobis5.000.000 Euro3080,00

Wer veranlasst eine Gebäudeaufnahme?

  • nach dem Vermessungsgesetz sind Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, der zuständigen unteren Vermessungsbehörde anzuzeigen, wenn ein Gebäude errichtet, in seiner Grundfläche oder Nutzung verändert oder abgebrochen worden ist.
  • wird kein Antrag bei den unteren Vermessungsbehörden oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gestellt, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen.