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Ausländeramt
Im Ausländeramt gibt es vier Fachbereiche:
- Ausländerrecht
- Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht
- Leistungen für Flüchtlinge
- Koordination und Aufnahme Flüchtlinge
Die zwei oberen Fachbereiche werden auf dieser Seite genauer erläutert. Informationen zu den beiden unteren Fachbereichen erhalten Sie auf einer separaten Seite.
Ausländerrecht
Der Fachbereich Ausländerrecht ist in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich für die aufenthaltsrechtliche Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern verantwortlich.
Ihren bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung während den Sprechzeiten am Schalter abholen.
Bitte informieren Sie sich unter der Website https://lrarmk.de/eAT, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt. Die dafür notwendige 6-stellige Personenkennziffer erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.
Hier wird erklärt, was ein elektronischer Aufenthaltstitel ist und wie er im Alltag und in der digitalen Welt genutzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen, für die restlichen Dienstleistungen, nur mit Termin möglich sind. Termine vereinbaren können Sie per Telefon oder E-Mail entweder mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder über unseren Info-Schalter (siehe Infobox rechts). Da die Termine in der Regel mehrere Wochen im Voraus vergeben sind, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig um Ihren Termin zu kümmern.
Für folgende Anliegen können Siehier online einen Termin buchen:
- Abholung Verpflichtungserklärung – nachdem Sie diese hier online beantragt haben und Ihr Antrag per E-Mail positiv entschieden wurde
- Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) / Reiseausweis – frühestens 2 Wochen nach An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Hinweis für britische Staatsangehörige:
- Hier finden Sie Informationen des Bundesinnenministeriums im Bereich Aufenthaltsrechte und den Vordruck zur Aufenthaltsanzeige der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen.
- Hier finden Sie die Broschüre der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu einem Unterstützungsangebot für britische Staatsangehörige (PDF-Datei)
Staatsangehörigkeitsrecht
Der Fachbereich Staatsangehörigkeitsrecht ist in seinem Aufgabenbereich in der Regel für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: Einbürgerungen, Feststellung Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: