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Bodenschutz
Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie liefern Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und können Schadstoffe abbauen.
Sie bieten Flächen für Siedlungen, Verkehr und Freizeit. Und nicht zuletzt sind sie ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Manche dieser Funktionen sind durch Verunreinigungen, Erosion und Verdichtung bedroht. Eingetretene Schäden sind kurzfristig kaum zu beheben, denn fruchtbare Böden sind das Ergebnis langer physikalischer, chemischer und biologischer Prozesse: Bis sich ein Zentimeter Boden neu bildet, dauert es mehrere 100 Jahre.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG)
Bodenschutz zielt nach § 1 BBodSchG darauf ab, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern. Die zu schützenden Bodenfunktionen werden im § 2 BBodSchG beschrieben. Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden sind in § 12 BBodSchV genannt.
Aufgaben und Verfahren
- Vertretung der Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in Bauleitplanung, Baugenehmigungsverfahren und sonstigen (Planungs)- Vorhaben
- Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenermittlung
- Durchführung / Anordnung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr
- Erfassung von Bodenaufbringungsflächen
- Führung eines Verzeichnisses über bodenbezogene Daten.
Hinweise zu Bebauungsplänen
Der Schutz des Bodens stellt in der Bauleitplanung ein besonders zu gewichtendes Planungsziel dar: Die „Bodenschutzklausel“ (§ 1a Abs. 2 BauGB) besagt, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll.
Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Detaillierte Ausführungen finden Sie in den Hinweisen für Planungsträger. (PDF-Datei)
Hinweise zu Erdauffüllungen
Erdauffüllungen können naturschutzrechtlich und/oder baurechtlich genehmigungspflichtig sein. Im Bereich Naturschutz finden Sie ein Merkblatt mit Informationen zu Erdauffüllungen (PDF-Datei) sowie das Antragsformular (PDF-Datei) auf Genehmigung einer Erdauffüllung.
Hinweise zur Verwertung und Ausbringung von (Teich-) Schlämmen
Eine Verwertung / Ausbringung von (Teich-) Schlämmen aus (Fisch-) Teichanlagen oder Hochwasserrückhaltebecken kann naturschutzrechtlich und/oder baurechtlich oder immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Beachten Sie dazu unser Merkblatt mit Informationen zur Verwertung und Ausbringung von (Teich-) Schlämmen (PDF-Datei).
Ein Antrag (PDF-Datei) zur Genehmigung einschließlich der Beprobungs- und Untersuchungsergebnisse des Schlammes ist frühzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Naturschutzbehörde einzureichen.
Bodenverbrauch
Unter Bodenverbrauch versteht man die erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr. Landwirtschaftliche Flächen, Wald und Erholungsflächen werden dabei in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt.
Mit dem Flächenverbrauch verbunden sind:
- eine Versiegelung des Bodens, wodurch seine Funktionen, z. B. seine Filter- und Pufferfunktion, nachhaltig zerstört werden,
- ein Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und
- ein Verlust von fruchtbaren Böden.
Durch die Zunahme der Bevölkerung und die industrielle Entwicklung ist der Flächenverbrauch insbesondere im Rems-Murr-Kreis rasant gestiegen. Im Remstal besteht heute ein fast durchgängiges Siedlungsband, was mit dem Verlust von wertvollen Ackerböden im Tal verbunden ist.
In Deutschland wird jährlich eine Fläche von beinahe der Größe des Bodensees (536 km²) zugebaut. Ziel ist daher, den Flächenverbrauch insbesondere durch einen Vorrang der Innentwicklung und durch Flächenrecycling zu reduzieren. Lag der Flächenverbrauch in Baden-Württemberg im Jahr 2001 noch bei 11,6 Hektar / Tag, so lag er im Jahr 2014 schon bei lediglich 5,3 Hektar / Tag. Ziel des Landes ist ein Verbrauch im Jahr 2020 von nur noch 3 Hektar / Tag.
Ansprechpartner Bodenschutz
- Alfdorf, Allmersbach im Tal, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf,Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winterbach
Frau Schaaf
Telefonnummer: 07151 501 - 2753
f.schaaf(@)rems-murr-kreis.de - Aspach, Althütte, Auenwald, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler, Murrhardt, Spiegelberg
Dr. Ulrich Schuler
Telefonnummer: 07151 501 - 2828
u.schuler(@)rems-murr-kreis.de - Backnang, Berglen, Leutenbach, Schwaikheim, Sulzbach an der Murr, Winnenden
Frau Horter
Telefonnummer: 07151 501 - 2129
j.horter(@)rems-murr-kreis.de
Ansprechpartner Bodenschutzrecht
- Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Backnang, Berglen, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler, Plüderhausen, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Weissach im Tal, Welzheim
Frau Alberti
Telefonnummer: 07151 501 - 2228
c.alberti(@)rems-murr-kreis.de - Kernen im Remstal, Korb, Murrhardt, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Waiblingen
Frau Hilkert
Telefonnummer: 07151 501 - 2209
k.hilkert(@)rems-murr-kreis.de - Kaisersbach, Remshalden, Weinstadt, Winterbach
Frau Lenné
Telefonnummer: 07151 501 - 2746
g.lenne(@)rems-murr-kreis.de - Auenwald, Fellbach, Leutenbach, Winnenden
Frau Böhnke
Telefonnummer: 07151 501 - 2222
i.boehnke(@)rems-murr-kreis.de
Weitere Informationen
Wie Bodenschutz bei Baumaßnahmen (PDF-Datei) zu berücksichtigen ist und was bei der Verwertung von Baureststoffen (PDF-Datei) und dem Einsatz von Ersatzstoffen (PDF-Datei) zu bedenken ist, erfahren Sie in den verlinkten Merkblättern.