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Der digitale Bauantrag
Sie möchten einen Bauantrag stellen?
Hier gibt es Informationen darüber Wie und Wo Sie den Antrag stellen können.
Bislang haben Sie Bauanträge beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis immer auf Papier gestellt. Dies wird sich im Laufe des Jahres 2024 ändern.
Nach der neuesten Änderung der Landesbauordnung (in Kraft getreten vom 25. November 2023) sind der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen (§ 53 Abs. 2 LBO). Bis zum 31. Dezember 2024 können Bauanträge und Bauvorlagen noch auf Papier eingereicht werden (§ 77 Abs. 5 LBO).
Das digitale Einreichen von Bauanträgen wird über das Virtuelle Bauamt des Landes Baden-Württemberg geschehen (ViBa BW). Seit dem 01.08.2024 können Sie für alle 13 Städte und Gemeinden in unserer Zuständigkeit Bauanträge digital eingereicht werden.
Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts wird ein Benutzerkonto benötigt. Ein Informationsblatt finden Sie hier (PDF-Datei).
Für weitere Informationen zur digitalen Einreichung schauen Sie hier (PDF-Datei).
Falls Sie als Architekt einen Bauantrag stellen wollen, finden Sie hier Informationen, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg bereit gestellt hat.
Die Plattform ViBa BW finden Sie hier:https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/
Sie fragen sich, wie die Bauvorlagen strukturiert und benannt sein sollen? Die Antwort finden Sie hier (PDF-Datei).
Neu ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden (§ 53 Abs. 1 LBO) und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde. Sie können papierne Anträge voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin bei den Gemeinden abgeben – diese leiten die Anträge an die untere Baurechtsbehörde weiter. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde. Wir leiten den Antrag dann an die jeweilige Gemeinde weiter.