Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Der digitale Bauantrag

Sie möchten einen Bauantrag stellen?

Hier gibt es Informationen darüber Wie und Wo Sie den Antrag stellen können.

Bislang haben Sie Bauanträge beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis immer auf Papier gestellt. Dies wird sich im Laufe des Jahres 2024 ändern.

Nach der neuesten Änderung der Landesbauordnung (in Kraft getreten vom 25. November 2023) sind der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform einzureichen (§ 53 Abs. 2 LBO). Bis zum 31. Dezember 2024 können Bauanträge und Bauvorlagen noch auf Papier eingereicht werden (§ 77 Abs. 5 LBO).

Das digitale Einreichen von Bauanträgen wird über das Virtuelle Bauamt des Landes Baden-Württemberg geschehen (ViBa BW). Die Gemeinden Winterbach, Welzheim, Urbach, Rudersberg, Berglen und Plüderhausen sind bereits an ViBa BW angeschlossen. Ab dem 06. Mai 2024 werden auch die Gemeinden Kernen und Remshalden angeschlossen. Die anderen Gemeinden in unserem Zuständigkeitsbereich werden folgen (die konkreten Daten werden hier bekannt gegeben).

Für Bauvorhaben auf den Gemarkungen Winterbach, Welzheim, Urbach, Rudersberg, Berglen und Plüderhausen sowie ab 06. Mai 2024 für Bauvorhaben auf den Gemarkungen Kernen und Remshalden können Sie also auswählen, ob Sie die Anträge digital oder auf Papier einreichen möchten.

Für die Nutzung des Virtuellen Bauamts wird ein Benutzerkonto benötigt. Ein Informationsblatt finden Sie hier (PDF-Datei).

Für weitere Informationen zur digitalen Einreichung schauen Sie hier (PDF-Datei).

Falls Sie als Architekt einen Bauantrag stellen wollen, finden Sie hier Informationen, die das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg bereit gestellt hat.

Die Plattform ViBa BW finden Sie hier:https://bw.digitalebaugenehmigung.de/rems-murr-kreis/

Neu ist, dass alle für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden (§ 53 Abs. 1 LBO) und nicht mehr bei der jeweiligen Gemeinde. Sie können papierne Anträge voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin bei den Gemeinden abgeben – diese leiten die Anträge an die untere Baurechtsbehörde weiter. Digitale Anträge gehen über ViBa BW direkt an die untere Baurechtsbehörde. Wir leiten den Antrag dann an die jeweilige Gemeinde weiter.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/bauen/allgemeines/bauantrag-einreichen