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Freiflächensolaranlagen im Rems-Murr-Kreis
Für die Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele ist neben der schwerpunktmäßigen Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials zwingend auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik notwendig.
Freiflächensolaranlagen stellen aufgrund ihres technischen Charakters, ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Flächeninanspruchnahme und weiteren Faktoren einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zudem nehmen diese Anlagen Flächen für die Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion in Anspruch.
Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen ist somit mit einem Interessenskonflikt zwischen Klimaschutz auf der einen Seite sowie Naturschutz und Landwirtschaft auf der anderen Seite verbunden.
Eine frühzeitige Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange bei der Standortauswahl und im weiteren Planungsverfahren, hilft diese Konfliktsituation zu lösen. Auch kann so eine naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Entwicklung von Solarparks ermöglicht werden.
Dieses Ziel des naturverträglichen Ausbaus der Solarenergie unter Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Interessen verfolgt der Rems-Murr-Kreis mit seiner Task-Force „Erneuerbare Energien" und der Einrichtung eines Fallmanagers für Freiflächensolaranlagen.
Für die ersten Überlegungen und der Abwägung, ob bestimmte Flächen für eine Freiflächensolaranlage in Frage kommen, kann ein Blick in das BürgerGIS des Rems-Murr-Kreis hilfreich sein. Flurstücksgenau sind dort die umweltrechtlichen Belange und Belange der Landwirtschaft in Form von Ausschlusskriterien dargestellt.
Eine umfassende Auskunft zu den rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt der Fallmanager. Dieser bindet hierfür die betroffenen Fachbehörden des Landratsamtes ein, koordiniert die rechtliche und fachliche Prüfung und Bewertung des angedachten Vorhabens und organisiert bei Bedarf einen ersten Abstimmungstermin mit allen Beteiligten. Für einen zügigen Verfahrensablauf wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Fallmanager empfohlen
Vorausschauend wird darauf hingewiesen, dass für Freiflächensolaranlagen im Außenbereich grundsätzlich ein Bebauungsplan erforderlich ist.