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Freiflächensolaranlagen im Rems-Murr-Kreis
Freiflächensolaranlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Sie ergänzen die Dach- und Fassaden-Solaranlagen und ermöglichen die Nutzung größerer zusammenhängender Flächen für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie.
Aufgrund ihres technischen Charakters, ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Flächeninanspruchnahme und weiteren Faktoren stellen Freiflächensolaranlagen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zudem nehmen diese Anlagen Flächen für die Nahrungs- bzw. Futtermittelproduktion in Anspruch.
Die Errichtung von Freiflächensolaranlagen ist somit mit einem Interessenskonflikt zwischen Klimaschutz auf der einen Seite sowie Naturschutz und Landwirtschaft und eventuell weiterer umweltschutzrechtlicher Belange auf der anderen Seite verbunden.
Eine frühzeitige Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange bei der Standortauswahl und im weiteren Planungsverfahren hilft, diese Konfliktsituation zu lösen. Auch kann so eine naturverträgliche und biodiversitätsfördernde Entwicklung von Solarparksermöglicht werden.
Dieses Ziel des naturverträglichen Ausbaus der Solarenergie unter Berücksichtigung der umweltschutzrechtlichen und landwirtschaftlichen Interessen verfolgt der Rems-Murr-Kreis mit seiner Task-Force „Erneuerbare Energien" und der Einrichtung eines Fallmanagers für Freiflächensolaranlagen.
Für die ersten Überlegungen und der Abwägung, ob bestimmte Flächen für eine Freiflächensolaranlage in Frage kommen, kann ein Blick in das BürgerGIS des Rems-Murr-Kreises hilfreich sein. Flurstücksgenau sind dort die umweltrechtlichen Belange und Belange der Landwirtschaft in Form von Ausschlusskriterien dargestellt.
Eine umfassende Auskunft zu den rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt die Fallmanagerin. Diese bindet hierfür die betroffenen Fachbehörden des Landratsamtes ein, koordiniert die rechtliche und fachliche Prüfung sowie die Bewertung des angedachten Vorhabens und organisiert bei Bedarf einen ersten Abstimmungstermin mit allen Beteiligten. Für einen zügigen Verfahrensablauf wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unserer Fallmanagerin empfohlen.