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Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften
Was ist eine Amtsvormundschaft bzw. Ergänzungspflegschaft?
Sind Eltern nicht in der Lage, für ihr Kind ganz oder teilweise die Verantwortung zu übernehmen, erhält das Kind einen Vormund oder Ergänzungspfleger, der an Stelle der Eltern die gesetzliche Vertretung übernimmt. Der Vormund oder Ergänzungspfleger wird vom Familiengericht als gesetzlicher Vertreter bestellt.
Wird den Eltern die elterliche Sorge vollständig entzogen spricht man von einem Vormund. Beim Entzug von Teilen der elterlichen Sorge spricht man von einem Ergänzungspfleger.
Eine besondere Form der Amtsvormundschaft tritt bei minderjährigen Mädchen ein, die ein Kind bekommen. Hier spricht man von einer gesetzlichen Amtsvormundschaft. Der Amtsvormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes, die tatsächliche elterliche Sorge verbleibt bei der jungen Mutter.
Zuständigkeit:
Die Vormundschaften / Pflegschaften werden individuell innerhalb des Kreisjugendamts verteilt. Es gibt keine regionale Zuordnung und keine Zuordnung nach dem Familiennamen der Kinder oder Jugendlichen.
Die Dienststellen des Fachbereichs Vormundschaften befinden sich in Waiblingen und Backnang. Sie sind wie folgt zu erreichen:
Dienststelle Waiblingen Dienststelle Backnang
Steinbeissstraße 13 Stuttgarter Straße 109
Telefon: 07151 501-1587 Telefon: 07191 895 4181