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Genießen. Leben.

info

Der Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr-Kreis e.V. (LEV) wurde im Dezember 2012 gegründet und hat 2013 seine aktive Arbeit aufgenommen. Mitglieder des Vorstands sind der Landrat und Vertreter von Landwirtschaft, Regierungspräsidium, Naturschutz sowie Vertreter der Kommunen im Rems-Murr-Kreis.

Der Landschaftserhaltungsverband hat die Aufgabe, sich als Bindeglied zwischen Städten und Gemeinden, Landwirten und deren Interessensvertretern sowie den Bürgerinnen und Bürgern und den verschiedenen Naturschutzverbänden um den Erhalt und die Weiterentwicklung unserer abwechslungsreichen Kulturlandschaft zu kümmern. Nachdem ein starker Rückgang der Artenvielfalt zu verzeichnen ist und immer mehr Tiere und Pflanzen keine geeigneten Lebensräume mehr vorfinden, wird mit allen Beteiligten mit Nachdruck nach Lösungen gesucht, diesem Trend entgegen zu wirken.

Ziel ist es, die vielfältige und wunderschöne Kulturlandschaft im Rems-Murr-Kreis so zu erhalten bzw. zu gestalten, dass sie sowohl dem Menschen als Erholungsraum als auch den unzähligen Tier- und Pflanzenarten nachhaltig als Lebensraum zur Verfügung stehen kann.

Rebhuhn-Paar (Perdix perdix) im Lichtacker (Foto: C. Merkert, LEV)
Rebhuhn-Paar (Perdix perdix) im Lichtacker (Foto: C. Merkert, LEV)

Geschäftsstelle / Organisation

In der Geschäftsstelle vertreten den Landschaftserhaltungsverband RMK e.V:

Clemens Breinlinger

Clemens Breinlinger
Clemens Breinlinger

Geschäftsführer
Agrarwissenschaften (M.Sc.)
Telefonnummer: 07151 501-4090
c.breinlinger(@)rems-murr-kreis.de

Ronald Blümle

Ronald Blümle
Ronald Blümle

Stellv. Geschäftsführer                                             
Forstwirt
Telefonnummer: 07151 501-4093
r.bluemle(@)rems-murr-kreis.de

Jessica Bäuerle

Jessica Bäuerle
Jessica Bäuerle

Biotopverbundbotschafterin
Landwirtschaft und Umwelt (M. Sc.)
Telefonnummer: 07151 501-4094
j.baeuerle@rems-murr-kreis.de

Rudolf Willi

Rudolf Willi
Rudolf Willi

Biotopverbundschafter
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
Telefonnummer: 07151 501-4091
r.willi(@)rems-murr-kreis.de

Lucy Hilsenbek

Lucy Hilsenbek
Lucy Hilsenbek

FFH-Mähwiesenberaterin
Technische Biologie (B. Sc.)
Telefonnummer: 07151 501-2170
l.hilsenbek(@)rems-murr-kreis.de

Silvia Lutz

Silvia Lutz
Silvia Lutz

Verwaltungskraft
Bankfachwirtin (WSA)
Telefonnummer: 07151 501-4092
s.lutz2(@)rems-murr-kreis.de

 

LEV-Organigramm (PDF-Datei).

Aktuelles aus dem LEV

Im November 2023 gab es beim Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr-Kreis e.V. eine personelle Veränderung. Das erfahrene Kern-Team des LEV hat mit dem Agrarwissenschaftler Clemens Breinlinger einen neuen Geschäftsführer erhalten.

Jahr 2023:

  • Mitgliederexkursion am 25. Mai 2023 zum Bergrutsch in Urbach

Jahr 2022:

  • Bürgermeister- u. Bauhofleiterseminar am 22. Juni 2022 in Waiblingen zum Thema "Kostengünstig und nachhaltig Artenvielfalt fördern". Pressemitteilung (PDF-Datei).

Jahr 2021:

  • Rebhuhnprojekt Schmidener Feld wird offizielles Partnerprojekt der landesweiten "Allianz für Niederwild". Mehr Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung (PDF-Datei).
  • Ab diesem Jahr findet eine Offenland-Biotopkartierung im Rems-Murr-Kreis statt. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

Jahr 2020:

Jahr 2019:

Jahr 2018:

Termine

Termine 2024

  • 29.02.2024 Erste Vorstandssitzung
  • 18.07.2024 Zweite Vorstandssitzung
  • 25.07.2024 Fachbeiratssitzung
  • 18.09.2024 Mitgliederversammlung
  • 19.10.2024 Landschaftspflegetag

Maßnahmen und Aufgaben

Schwerpunkte der Arbeit des LEV sind die Umsetzung der NATURA 2000 Managementpläne und die Pflege von Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Biotopen. Ziel dieser Maßnahmen ist es zum einen, den Lebensraum für teils seltene Pflanzen- und Tierarten zu schützen und zu entwickeln und zum anderen, unser traditionell geprägtes und vielfältig strukturiertes Landschaftsbild für kommende Generationen zu erhalten. Gemeinsam mit seinen Partnern organisiert der LEV die Umsetzung dieser wichtigen Landschaftspflegemaßnahmen.

Umgesetzt und gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Pflege von z.B. Feuchtwiesen, Streuobstwiesen und mageren Flachlandmähwiesen
  • Extensivierung von Grünland
  • nachhaltige Beweidung
  • Artenschutzmaßnahmen

Aufgaben der LEV-Geschäftsstelle sind:

  • Umsetzung der NATURA 2000 Managementpläne
  • fachliche Beratung
  • Koordinierung der Pflegearbeit
  • Beantragung von Fördergeldern
  • Projektarbeit
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Flyer LEV Rems-Murr-Kreis (PDF-Datei)

Artenvielfalt
Artenvielfalt
Weidebetrieb
Weidebetrieb

Landesweiter Biotopverbund

Was ist ein Biotop?

Der Begriff stammt aus dem griechischen und setzt sich aus den Worten „Leben“ und „Ort“ zusammen und bedeutet frei übersetzt "Lebensort".

Er bezeichnet einen bestimmten Lebensraum einer meist spezialisierten Lebensgemeinschaft aus Pflanzen, Pilzen und Tieren in einem Gebiet. Man kann Biotope einteilen in Waldbiotope (die durch Gehölzbewuchs definiert sind) und Offenlandbiotope (bei denen Gehölze nur eine untergeordnete Rolle spielen).

 

Was ist der "Biotopverbund"?

Im Wortsinne ist damit die Verbindung von Biotopen, also Lebensräumen, gemeint. Dies können gleichartige Lebensräume sein, es kann aber auch die Verbindung zu anderen Lebensräumen damit zum Ausdruck gebracht werden. Als Beispiel sei die Verknüpfung von trockenen Lebensräumen in Weinbaugegenden mit Streuobstwiesen erwähnt, die dann im Tal von Feuchtgebieten und/oder einem Fluss oder Bach abgelöst werden. Diese Situation kann man im Rems-Murr-Kreis, insbesondere im Remstal mit seinen wunderschönen Landschaften noch häufig antreffen.

 

Warum ist "aktiver Biotopverbund" notwendig?

Leider werden die von Menschen geschaffenen Lebensräume heute immer schneller verändert und die Verbindungen der Lebensräume untereinander und miteinander immer häufiger zerschnitten oder unterbrochen. Durch Straßen, durch intensive Landwirtschaft, Sukzession oder durch Bebauung. Dadurch werden die Lebensräume für viele spezialisierte Tier- und Pflanzenarten immer kleiner und Wanderungen werden erschwert oder sogar verhindert. Viele benötigen im Lauf ihres Lebenszyklus ungehinderten Zugang zu unterschiedlichen Lebensräumen. Als Beispiel seien die Amphibien genannt, die für die Fortpflanzung Feuchtbiotope nutzen, als erwachsene Tiere aber in anderen Räumen leben.

Arten, die nicht fliegen können oder aus anderen Gründen wenig mobil sind, finden zu wenig Schutz und Nahrung, wenn die Biotope zu klein werden. Oder aber die Population ist wegen der genetischen Verarmung in Gefahr, weil der Genpool nicht mehr mit Individuen aus anderen Populationen gemischt wird.

 

Was ist das Ziel des Biotopverbunds?

Um dem gegenwärtigen, gravierenden Artensterben und dem bedrohlichen zahlenmäßigen Rückgang vieler Arten entgegenzuwirken, hat die Landesregierung durch Anpassung einiger Gesetze festgelegt, dass landesweit ein funktionaler Biotopverbund ins Leben gerufen wird. Ziel ist es, wichtige bestehende Biotope zu erhalten und zur Verbreitung der Arten diese miteinander zu vernetzen und somit die biologische Vielfalt zu sichern. Dies soll durch die Pflege von bereits vorhandenen Biotopen, sowie durch die Entwicklung von Verbindungselementen (z.B. Feldhecken, Blühflächen, Tümpel, Krautsäume) zwischen den einzelnen Lebensräumen erreicht werden.

Bis zum Jahr 2030 sollen 15 Prozent der nicht bewaldeten Fläche im Land in den Biotopverbund integriert werden und damit nachhaltig für den Naturschutz und als Lebensraum für teils stark bedrohte Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung stehen und langfristig gesichert werden.

Nur wenn wir es schaffen, im Rems-Murr-Kreis und anderswo im Ländle, dieses Ziel zu erreichen, werden wir uns auch zukünftig an der Schönheit der Tier- und Pflanzenwelt erfreuen und unser traditionelles Landschaftsbild für zukünftige Generationen erhalten können.

Jeder kann mithelfen, jeder kann seinen Teil dazu beitragen.

Wir als Biotopverbundbotschafter*in des Landschaftserhaltungsverbandes stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner zum Thema Biotopverbund zur Verfügung. Ob als Kommune, Verein, Landwirt*in oder Privatperson, gerne können Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen, Anregungen und Ideen an uns wenden.

  

Weitere Informationen finden unter:

Mitmachen beim LEV

Mäharbeiten
Mäharbeiten

Der LEV unterstützt Kommunen, Verbände, Landwirte und Eigentümer von schützenswerten Flächen bei der Beantragung von Fördergeldern über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder andere Förderprogramme.
Wer Interesse hat, selbst Landschaftspflege zu betreiben, oder Flächen besitzt, die gepflegt werden sollen, den berät der LEV. Der Verband ist behilflich bei der Umsetzung der Pflege sowie bei der finanziellen Förderung. 
Wer die Ziele der Landschaftserhaltung unterstützen will, kann dies tun durch

  • eine Mitgliedschaft (Antragsformular unter "Downloads und Links")
  • eine Spende, welche wir zu 100 % für die Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen einsetzen.

Mitglieder des LEV

sind neben dem Rems-Murr-Kreis alle Kommunen

  • Alfdorf 
  • Allmersbach im Tal 
  • Althütte  
  • Aspach  
  • Auenwald 
  • Backnang
  • Berglen  
  • Burgstetten  
  • Fellbach
  • Großerlach  
  • Kaisersbach 
  • Kernen im Remstal
  • Kirchberg an der Murr  
  • Korb  
  • Leutenbach
  • Murrhardt 
  • Oppenweiler  
  • Plüderhausen
  • Remshalden 
  • Rudersberg
  • Schorndorf
  • Schwaikheim 
  • Spiegelberg 
  • Sulzbach an der Murr  
  • Urbach 
  • Waiblingen
  • Weissach im Tal  
  • Weinstadt
  • Welzheim 
  • Winterbach   
  • Winnenden

sowie folgende Verbände/ Vereine

  • Bauernverband Schwäbisch-Hall- Hohenlohe-Rems e.V.
  • Baum- und Fachwarte Rems-Murr e.V.
  • BUND Kreisverband e.V.
  • Bund Naturschutz Alb-Neckar e.V.
  • Diakonie Stetten e. V.
  • Diakonieverbund DORNAHOF & ERLACHER HÖHE e. V.
  • Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine Waiblingen e.V.
  • Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.
  • Landesnaturschutzverband e.V.
  • Maschinenring Rems-Murr e.V.
  • NABU Kreisverband e.V.
  • Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e.V.
  • Schwäbischer Albverein Rems-Murr-Gau e.V.

und drei Privatpersonen

FAQs

1. Wir haben einen alten Baum im Naturdenkmal, dieser droht umzustürzen. Wer ist zuständig? Und gibt es Fördermittel?

Grundsätzlich gilt der Eigentümer als zuständig für die Pflege des Baumes, wenn die Verkehrssicherung und das Lichtraumprofil betroffen sind. Liegt der Baum in einem Naturdenkmal und/oder Biotop sollte vor einem gravierenden Eingriff, wie zum Beispiel einer Fällung, die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden. Für geschützte Bäume im Privatbesitz gibt es eine Förderung für Erhaltungspflege über den Kreis. 

2. Ich habe eine verwilderte Streuobstwiese geerbt. Gibt es Fördermöglichkeiten für die Pflege?

Hier gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, Förderungen über FAKT oder die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) zu beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob Ihre Fläche nach LPF förderfähig ist, sowie bei den Schritten der Antragstellung.

3. Was kann ich auf meinem Grundstück für die Biodiversität und den Naturschutz tun? Gibt es Fördermöglichkeiten?

Für Privatpersonen sowie für Landwirte gibt es vielfältige Möglichkeiten:
Im Privatgarten:
Eine Wiese oder zumindest Teile der Wiese kann man im eigenen Garten auch mal stehen lassen und nur ein- oder zweimal im Jahr mähen. Das spart die Rasenmäharbeit und erhöht die Artenvielfalt der Pflanzen und Tiere. Es gibt die Möglichkeit Nisthilfen anzulegen sowie Steinhaufen und Reisig als Schutzraum für Tiere anzubieten. Verwenden Sie außerdem möglichst heimische und nicht invasive Pflanzen für Ihren Garten. Zahlreiche Tipps und Tricks für den eigenen, naturnahem Garten finden Sie auch auf der Seite des Naturschutzbundes

Für Landwirte gibt es seit 2015 die geförderte Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung mit Hilfestellungen zu Themen wie Natura 2000 und Greening. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

4. Wie kann ich Mittel über die Landschaftspflegerichtlinie oder FAKT beantragen?

Zur Landschaftspflegerichtlinie (LPR) lesen Sie bitte unser Merkblatt zur Antragstellung. Sie finden es bei den Downloads. Wir helfen Ihnen gerne dabei, herauszufinden, ob Ihre Fläche nach LPR förderfähig ist, sowie bei den Schritten der Antragstellung. 

Bezüglich FAKT wenden Sie sich bitte an das Landwirtschaftsamt des Rems-Murr-Kreises

Bankverbindung

LEV Rems-Murr-Kreis e.V.
Kreissparkasse Waiblingen
BIC: SOLADES1WBN
IBAN: DE51 6025 0010 0015 0955 43

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