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Kontaktmöglichkeiten und Hinweise
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bietet Ihnen Möglichkeiten der formfreien sowie der rechtsverbindlichen, formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung.
Hierfür stellt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis folgende Zugänge für die elektronische Kommunikation zur Verfügung:
- E-Mail - formfrei
- Virtuelle Poststelle (VPS) - formfrei
- Behördenkonto service-bw - formfrei
- Kontaktformular - formfrei
- besonderes elektronisches Behördenpostfach (eBO) - schriftformgebundene/verschlüsselt
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Gemäß § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG), § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I), sowie § 87a der Abgabenordnung (AO) ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Nach § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz ist jede Behörde verpflichtet, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, zu eröffnen. § 2 Abs. 1 des E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) verpflichtet die Behörden, auch einen Zugang für die elektronische Kommunikation zu eröffnen. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Die verschiedenen Kommunikationsmöglichkeiten unterscheiden sich in den Sicherheitsniveaus in Bezug auf den Schutz der zu übermittelnden Daten (Verschlüsselung/Datenschutz).
Für die Wahl des passenden Kommunikationskanales muss zwischen formfreier und formgebundener Kommunikation unterschieden werden. Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für formfreie elektronische Nachrichten können Sie alle oben entsprechend gekennzeichneten Zugänge nutzen.
Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Die gesetzliche Schriftform kann elektronisch nur durch bestimmte, zugelassene Übertragungswege rechtswirksam ersetzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis gelten. Sie gelten nicht für die elektronische Kommunikation mit Dritten (verlinkte Einrichtungen, anderen Behörden, etc.).
Für eine gesicherte, schriftformgebundene Kommunikation besteht für Rechtsanwälte, andere Behörden, die Justiz und auch Bürgerinnen, Bürger und Organisationen die Möglichkeit, Nachrichten über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an unser besonderes elektronisches Behördenpostfach zu adressieren. Für Bürgerinnen und Bürger bzw. Organisationen besteht diese Möglichkeit ebenso über das besondere elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO). Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweise zu den von uns akzeptierten Dateiformaten und Dateigrößen
Dokumente senden Sie uns bitte in den folgenden Dateiformaten zu:
Zulässige Dateiformate
Bezeichnung des Dateiformats | Dateiendung |
Microsoft® Word | .docx |
Rich Text | .rtf |
Plain Text / ASCII-Text | .txt/.asc |
Microsoft® Excel® | .xlsx |
Windows® Bitmap | .bmp |
Graphics Interchange Fomat | .gif |
Joint Photographic Experts Group | .jpg/.jpeg |
Portable Networks Graphic | .png |
Tagged Image File Format | .tif/.tiff |
Microsoft® PowerPoint® | .pptx |
Adobe® Portable Document Format | |
Datenkomprimierung | .zip/.7z |
Dateianhänge mit Makros, ausführbaren Dateien oder Archive werden vom System aus Sicherheitsgründen abgewiesen. Auch Mails mit Multimedia Dateien gelangen nicht in das Postfach des Empfängers. Solche E-Mails können grundsätzlich nicht bearbeitet werden.
Abgewiesene Datei Formate sind unter anderem:
Bezeichnung des Dateiformats | Dateiendung |
Ausführbare Dateien | exe, vbs, pif, scr, cpl, bat, cmd, com, js, jse, jsxbin |
Archive | bz2, tar, xz, wim, arj, cpio, io, lzh, lha, rar |
Programm-Archive | cab, jar, msi, apk |
Komprimierte Einzeldateien | z, lzma, mslz, ace |
Dateisystem-Abbilder | dmg, iso, udf, vhd, vmdk |
Multimedia-Dateien | flv, smzip, swf |
andere | chm, mht |
Makro | docm, doc |
Beachten Sie, dass ggf. keine Statusmeldungen über Nichtzustellbarkeit versendet werden!
Maximale Dateigrößen
Bitte beachten Sie, dass es je nach Übertragungsweg Größenbeschränkungen für elektronische Einsendungen gibt:
- E-Mail inkl. Anhänge: 30 MB
- VPS: je Anlage max. 5 MB, Summe der Anlagen je Nachricht max. 10 MB
- De-Mail inkl. Anhänge: 10 MB
Ansprechpartner für die elektronische Kommunikation
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis haben, wenden Sie sich bitte an: info(@)rems-murr-kreis.de.