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Untersuchungsangebot
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Gutachten im öffentlichen Interesse durch. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben (örtliche Zuständigkeit). Amtsärztliche Zeugnisse werden unparteiisch, objektiv und neutral erstellt, meist auf der Grundlage eigener Untersuchungen, selten nach Aktenlage.
Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten / Gerichtsärztlicher Dienst
Gutachten zur
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Betreuungsbedürftigkeit
- Unterbringungsbedürftigkeit
- Vaterschaftsgutachten
Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter
- Gutachten zur Eingliederungshilfe (SGB IX): Feststellung einer wesentlichen Behinderung
- Gutachten zur medizinischen Notwendigkeit eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung, für Hilfsmitteln oder Medikamenten (SGB XII)
- Begutachtungen für medizinische Leistungen nach den Asylgesetzen (Asylbewerberleistungsgesetz) und im Asylverfahren
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
Im Auftrag der Verkehrsbehörde führen wir in Amtshilfe Untersuchungen zur Verkehrseignung von Personen durch, deren Fahrtauglichkeit in Frage steht.
Andere Untersuchungen/Stellungnahmen des amtsärztlichen Dienstes
Amtsärztliche Untersuchung
- zur Prüfungsfähigkeit (nur in bestimmten Studiengängen mit entsprechenden gesetzlichen Vorgaben)
- zur Reisefähigkeit
- für Zeugnisse zur Vorlage beim Finanzamt
- Bescheinigungen für die Familienkasse (Kindergeld)
Beglaubigungen für das Mitführen von bestimmten Medikamenten und Betäubungsmittel auf Auslandsreisen
Bei der Behandlung der unterschiedlichsten Krankheiten sind viele Menschen auf die Einnahme von bestimmten Medikamenten angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Hierzu gehören unter anderem Morphin, Methadon, Methylphenidat, Cannabis, Ritalin. Eine Reise ins Ausland ist auch mit diesen Medikamenten möglich, wenn einige Vorgaben beachtet. werden.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Länder, in denen das sogenannte „Schengener Abkommen“ gilt, muss ein spezielles Formular vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt und vor Antritt der Reise amtsärztlich beglaubigt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Die Staaten des „Schengener Abkommens“ sind zur Zeit:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Die Beglaubigung erfolgt über die zuständigen Gesundheitsämter. Im Gesundheitsamt überprüft der Arzt die gemachten Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit. Sind diese nicht gegeben, kann eine Beglaubigung abgelehnt werden. Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Nach der Rechtsverordnung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis wird ab 01.03.2023 pro Beglaubigung eine Gebühr von € 12.- erhoben.
Ab 01.03.2023 beträgt die Gebühr € 14.-.
Die Beglaubigung kann beim Gesundheitsamt in Waiblingen ohne Anmeldung zu den regulären Öffnungszeiten erfolgen (siehe rechts). Eine Terminabsprache unter Telefonnummer: 07151 501-1608 ist möglich.
Die Formulare können auf der Seite www.service-bw.de unter dem Suchbegriff „Betäubungsmittel“ heruntergeladen werden.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengener Raums empfiehlt es sich, eine englischsprachige ärztliche Bescheinigung vom behandelnden Arzt mitzuführen. Auch diese sollte amtsärztlich durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden. Es empfiehlt sich, die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes zu berücksichtigen und es ist dringend anzuraten, die Rechtslage in dem jeweiligen Reiseland vor Antritt der Reise abzuklären.
Beim Gesundheitsamt vorzulegende Unterlagen:
- Pass oder Personalausweis des Patienten
- vollständig vom behandelnden Arzt ausgefülltes Formular
- € 12.- in bar / ab 01.03.2023 € 14.- in bar
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
Seit Einführung des neuen ÖGD-Gesetzes 2016 finden die Untersuchung und Begutachtung für die Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit durch Ärzte des ÖGD in Nebentätigkeit und durch niedergelassene Ärzte (nicht Hausärzte) statt. Eine Adressliste finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes unter https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Service/Gesundheitliche_Eignung_Verbeamtung/seiten/default.aspx.
Untersuchungen zur Dienstfähigkeit von Beamten oder zu Beihilfefragen werden in der Gutachtenstelle des Gesundheitsamtes in Ludwigsburg durchgeführt.
Dezernat Gesundheit und Verbraucherschutz
Hindenburgstraße 20/1
71638 Ludwigsburg
Telefonnummer: 07141 144-2026
Amtsaerztlicher.Dienst(@)landkreis-Ludwigsburg.de
Gutachten im Versorgungsärztlichen Dienst
Ansprechpartner dafür ist das Versorgungsamt Backnang:
Telefonnummer: 07191 895-4161
Weitere Informationen finden Sie hier.
Terminvereinbarung
Für Privatpersonen (Bescheinigungen für das Finanzamt und Atteste zur Prüfungsfähigkeit):
Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Telefonische Anmeldung im Gesundheitsamt unter Telefonnummer: 07151 501-1608.
Für Behörden:
Nach Auftragserteilung werden Ihnen die Untersuchungstermine schriftlich mitgeteilt.
Gebühren
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig. Die Berechung erfolgt nach der Rechtsverordnung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis. Die allgemeine Gebührentabelle finden Sie unter Service und Verwaltung.
Ansprechpartnerin
Dr. Dagmar Behringer
Ärztin, Fachbereichsleiterin
Telefonnummer: 07151 501-1608 (Zentrale)
Faxnummer: 07151 501-1634
gesundheit(@)rems-murr-kreis.de