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Aufbruch in eine neue Zeit

Familie im gesellschaftlichen Kontext

Nach dem 2. Weltkrieg standen Entnazifizierung und Demokratisierung (68er Bewegung) im Fokus. Von autoritärer Erziehung bis hin zu anti-autoritären Erziehung wurden verschiedene Erziehungsstile erprobt.

Es entwickelten sich unterschiedliche Familienbilder und Rollen in BRD und DDR. In der DDR waren Mütter ganztags berufstätig und die Kinder schon früh in Kinderkrippen und Kindergärten betreut. Dies diente einem staatlichen Interesse. In der BRD hingegen waren viele Mütter Hausfrauen und betreuten ihre Kinder selbst oder waren teilzeitberufstätig. Der Vater galt hier lange als Hauptverdiener und Familienversorger. Wenn Mütter in der BRD berufstätig sein wollten, musste dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sein. Dies galt bis 1977 in der BRD. (vgl. Focus Online) https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/meilensteine-der-frauenemanzipation-in-deutschland-frauentag-2012_id_2045108.html

Durch den zunehmenden Wunsch nach mehr Wohnraum, Reisen und Wohlstand der Familien kam es häufiger zur Berufstätigkeit beider Elternteile und somit zur Notwendigkeit von Kinderbetreuungsangeboten. Damit verbunden rückte die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau mehr und mehr in den Fokus.

Weitere rechtliche Veränderungen in dieser Zeit waren die Rechtliche Gleichstellung (1961) von ehelichen und nicht ehelichen Kindern wie z.B. im Erbrecht und der Möglichkeit einer gemeinsamen elterlichen Sorge nach einer Scheidung. In der Gesellschaft gab es zunehmend Akzeptanz von Trennung und Scheidung. Seit Ende der 1970er Jahre hatten Männer und Frauen einen Anspruch auf Unterhalt vom Ehepartner nach dem Zerrüttungsprinzip, die Ehe wurde als gescheitert angesehen und der besserverdienende Elternteil musste dem schlechter verdienenden Elternteil Unterhalt zahlen. Zuvor gab es Scheidungen nur nach der „Schuldfrage“.

Auf die geburtenstarken Jahrgänge (Babyboom) Mitte der 1960er Jahre, folgten geburtenschwächere Jahrgänge ab 1970 (Pillenknick). Seit 1974 gilt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten, nach vorheriger ärztlicher Beratung und in bestimmten Fällen als straffrei.

Durch die gesellschaftliche Akzeptanz der Frauenrechte, sowie von Trennung und Scheidung waren neben dem Familienmodell der Kernfamilie auch neue Familienkonstellationen, wie Familien mit unverheirateten Eltern, alleinstehende Elternteile (im heutigen Sinne von alleinerziehend) und Patchwork-Familien, möglich.

 

Aufgabe des Jugendamtes

Nach Ende des 2. Weltkrieges kam es erneut zu einer Wende in Bezug auf die Jugendämter im Rems-Murr-Kreis. Von 1947 bis 1953 waren Jugendämter dem Innenministerium zugeordnet. Um 1953 wurde die öffentliche Jugendhilfe wieder von den Kommunen selbst verwaltet. Durch das wieder Inkrafttreten des Jugendwohlfahrtgesetzes (JWG) im Jahr 1961 wurden die Jugendämter, bestehend aus der Jugendamtsverwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, vorgeschrieben. In den 1970er und 1980er Jahren war die Aufgabe des Jugendamtes nach wie vor stark an Kontrolle und Eingriff orientiert. Jedoch entstanden immer häufiger Debatten zum Thema „Zukunft der Jugendhilfe“.

Von 1949 bis 1991 gab es Veränderungen im Adoptionsrecht, im Namensrecht, im Sorgerecht, sowie in der Heimerziehung. Dadurch entstanden neue Aufgabenfelder für das Jugendamt.

Im Jahr 1953 wurden die ersten Erziehungsberatungsstellen nach US-Vorbild in Schorndorf und Waiblingen gegründet. Damals waren diese in Trägerschaft des Kreiswohlfahrtsamtes. 1975 wurde in Waiblingen eine weitere Beratungsstelle durch die Caritas gegründet. Damals wurden etwa 200 Kinder betreut, weshalb es vermehrt zu hohen Wartezeiten von ca. 1,5 Jahren kam.

Ende der 60er Jahre kam es durch selbstorganisierte Initiativen von ehrenamtlichen Jugendlichen zu einer Jugendzentrumsbewegung. Es entstanden erste Jugendzentren im Rems-Murr-Kreis:

  • 1968: Kernen-Stetten, Schorndorf-Hammerschlag
  • 1971: Backnang (besteht noch heute in Selbstverwaltung)

In den 70er Jahren wurde die offene Jugendarbeit professionalisiert. Im Jahr 1974 entstand somit das Jugendhaus Fellbach als erste hauptamtlich geführte Einrichtung im Rems-Murr-Kreis.

  • Mitte 70er Jahre: Einführung der Kreisjugendpflege
  • 1974: Gründung Kreisjugendring Rems-Murr e.V.
  • 80er Jahre: Einführung Schulsozialarbeit in Deutschland
  • 1988: Schorndorf richtet als erste Kommune Mobile Jugendarbeit ein

Im November 1989 wurden die Rechte von Kindern im Übereinkommen der UN Kinderrechtskonvention verabschiedet und traten, nach der Unterzeichnung von Deutschland, im Jahr 1990 in Kraft.

Literaturtipps