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RS 5 Schorndorf - Fellbach
Kennzahlen
- Gesamtlänge ca. 22 km
- Anbindung von 7 Kommunen
- RSV-Standard auf 85 % der Strecke
- Geschätzte Gesamtkosten ca. 32 Mio. Euro
- Potenzial rund 2.800 Radfahrende / 24 h
- Kosten-Nutzen-Faktor: 2,4
Baulast
Für den RS 5 im Abschnitt Fellbach-Weinstadt liegt die Baulast gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg beim Land und damit auch die vollständigen Planungs- und Baukosten. Eine Ausnahme bildet der Abschnitt innerhalb der Ortsgrenzen von Fellbach. Als große Kreisstadt mit mehr als 30.000 Einwohnern liegt die Baulast gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg bei der Stadt. Die Baulast im Abschnitt zwischen Weinstadt und Schorndorf liegt beim Landkreis. Um zügig mit der Planung voranzukommen, übernimmt der Landkreis federführend auch die Planung für den Abschnitt in der Baulast des Landes.
Planungsphase Grundlagenermittlung
Im Mai 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung RS 5 (PDF-Datei) abgeschlossen. Das hohe Potential der Verbindung wurde im Rahmen der Studie nachgewiesen. Die Strecke gehört den Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs an Radschnellverbindungen im Land Baden-Württemberg.
Planungsphase Linienfindung
Im Sommer 2020 wurde der erste Planungsauftrag für den Radschnellweg RS 5 zwischen Schorndorf und der Ortsgrenze von Fellbach vergeben. Dieser umfasst die Linienfindung sowie die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte. In mehreren Abstimmungsrunden mit den Verwaltungen der Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Waiblingen und Fellbach wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vertieft betrachtet und Trassenvorschläge für die weitere Planung zur Einbringung in die kommunalen Gremien erarbeitet.
Mittlerweile liegen aus den Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen, Kernen im Remstal die Beschlüsse zu einer Vorzugstrasse vor, welche die Grundlage für die weitere Entwurfsplanung bildet.
Planungsphase Entwurfsplanung
Aktuell wird die Auftragsvergabe der Entwurfsplanung für den Radschnellweg RS 5 vorbereitet. Diese erlaubt aufgrund der größeren Detailtiefe gesicherte Aussagen zu den Themen Planungsrecht, Naturschutzrechtliche Eingriffe, Baukosten und Bauzeit. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden auch Alternativtrassen weiterhin mitbetrachtet und -geprüft.
Bürgerbeteiligung
Vor dem Einstieg in die Phase der Entwurfsplanung fand vom 3. Juli bis zum 28. August 2022 eine Online-Bürgerbeteiligung statt. Über eine interaktive Karte konnte der aktuell geplante Trassenverlauf eingesehen und punktgenau Kommentare oder Vorschläge abgegeben werden. Wir danken für zahlreiche eingegangene Meldungen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind rund 300 Meldungen eingegangen. Diese wurden ausgewertet und den folgenden Rubriken zugeordnet: