Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

RS 5 Schorndorf - Fellbach

Kennzahlen

  • Gesamtlänge ca. 22 km
  • Anbindung von 7 Kommunen
  • RSV-Standard auf 85 % der Strecke
  • Geschätzte Gesamtkosten ca. 32 Mio. Euro
  • Potenzial rund 2.800 Radfahrende / 24 h
  • Kosten-Nutzen-Faktor: 2,4

Baulast

Für den RS 5 im Abschnitt Fellbach-Weinstadt liegt die Baulast gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg beim Land und damit auch die vollständigen Planungs- und Baukosten. Eine Ausnahme bildet der Abschnitt innerhalb der Ortsgrenzen von Fellbach. Als große Kreisstadt mit mehr als 30.000 Einwohnern liegt die Baulast gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg bei der Stadt. Die Baulast im Abschnitt zwischen Weinstadt und Schorndorf liegt beim Landkreis. Um zügig mit der Planung voranzukommen, übernimmt der Landkreis federführend auch die Planung für den Abschnitt in der Baulast des Landes.

Planungsphase Grundlagenermittlung

Im Mai 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung RS 5 (PDF-Datei) abgeschlossen. Das hohe Potential der Verbindung wurde im Rahmen der Studie nachgewiesen. Die Strecke gehört den Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs an Radschnellverbindungen im Land Baden-Württemberg.

Planungsphase Linienfindung

Im Sommer 2020 wurde der erste Planungsauftrag für den Radschnellweg RS 5 zwischen Schorndorf und der Ortsgrenze von Fellbach vergeben. Dieser umfasst die Linienfindung sowie die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte. In mehreren Abstimmungsrunden mit den Verwaltungen der Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Waiblingen und Fellbach wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vertieft betrachtet und Trassenvorschläge für die weitere Planung zur Einbringung in die kommunalen Gremien erarbeitet.

Mittlerweile liegen aus den Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen, Kernen im Remstal die Beschlüsse zu einer Vorzugstrasse vor, welche die Grundlage für die weitere Entwurfsplanung bildet.

Planungsphase Entwurfsplanung

Aktuell wird die Auftragsvergabe der Entwurfsplanung für den Radschnellweg RS 5 vorbereitet. Diese erlaubt aufgrund der größeren Detailtiefe gesicherte Aussagen zu den Themen Planungsrecht, Naturschutzrechtliche Eingriffe, Baukosten und Bauzeit. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden auch Alternativtrassen weiterhin mitbetrachtet und -geprüft.  

Bürgerbeteiligung

Vor dem Einstieg in die Phase der Entwurfsplanung fand vom 3. Juli bis zum 28. August 2022 eine Online-Bürgerbeteiligung statt. Über eine interaktive Karte konnte der aktuell geplante Trassenverlauf eingesehen und punktgenau Kommentare oder Vorschläge abgegeben werden. Wir danken für zahlreiche eingegangene Meldungen.  

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind rund 300 Meldungen eingegangen. Diese wurden ausgewertet und den folgenden Rubriken zugeordnet:

1. Radschnellweg(e) insgesamt

Es wurden mehrere allgemeine Fragen zu den Radschnellwegen gestellt. Hier finden Sie eine ausführliche Frage-Antwort-Liste. Diese werden wir regelmäßig mit Fragen, die uns erreichen ergänzen. Nachfolgend finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen aus der Bürgerbeteiligung:

  • Ausgestaltung von Radschnellwegen? (z.B. hinsichtlich Markierung, Beleuchtung) Vorgaben zur Gestaltung von Radschnellverbindungen sind in den Qualitätsstandards und Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg festgelegt (Gewährleistung der Verkehrssicherhit und Wiedererkennung für Nutzende). Die Qualitätsstandard und Musterlösungen können hier (aktivmobil-bw.de) heruntergeladen werden.
  • Geschwindigkeit auf Radschnellwegen? Hauptfokus von RSV liegt nicht auf hohen Fahrgeschwindigkeiten, sondern vielmehr auf einem direkten, gleichmäßigen und möglichst konfliktfreien Vorankommen (hierdurch kann eine kürzere Reisezeit und höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten erreicht werden)
  • Vorfahrtregelung an Kreuzungen / Einmündungen? Zur Erreichung hoher Durchschnittsgeschwindigkeiten sollen RSV möglichst kreuzungsfrei (Unter-/ Überführungen) bzw. mit minimalen Wartezeiten an Kreuzungen geführt werden.

2. Anbindungen in den Kommunen

Im Zuge der Bürgerbeteiligung wurde die Anbindungen von Quellen und Zielen in den Kommunen gewünscht. Bei den bisherigen Planungsschritten wurden die kommunalen Radverkehrsnetze berücksichtigt. Über diese erfolgt die Anbindung in den Kommunen. Im Zuge der weiteren Planung werden wir prüfen, in wie weit die genannten Ziele bereits angebunden sind oder das kommunale Radwegenetz zur Anbindung des Radschnellweges ausgebaut werden muss. Die Anbindung der Gemeinden und Städte an den Radschnellweg liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Die Hinweise wurden deshalb von der Stabsstelle Radwege weitergeleitet.

3. Alternative Streckenführungen

Es sind mehrere Meldungen zu alternativen Streckenführungen eingegangen (s. Karte mit Meldungen Alternativstrecken (PDF-Datei)). Beispielhaft wird die Führung nördlich der Rems zwischen Winterbach und Remshalden aufgrund eines möglichen Konfliktpotenzials mit dem Fußverkehr im Bereich des Hundevereins Winterbach e.V. bzw. in Weinstadt (Endersbach) aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens entlang der Schorndorfer Straße thematisiert.

Sämtliche eingegangenen Vorschläge zu alternativen Streckenführung wurden im Zuge der Vorplanung intensiv geprüft und aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt. Zwei alternativen Streckenführungen werden im Zuge der Entwurfsplanung tiefergehend geprüft. Sollten bei der weiteren Entwurfsplanung auf der gewählten Linie unlösbare Konflikte auftreten, bilden die bekannten Alternativstrecken eine Rückfallebene.

Meldungen Alternativstrecken aus der Bürgerbeteiligung
Alternativstrecke Nördlich der Rems - wird im Zuge der Entwurfsplanung geprüft
Alternativstrecke Schorndorf Weiler - wird im Zuge der Entwurfsplanung geprüft

4. Örtliche Konfliktpunkte

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden einige Trassenpunkte, an denen ein erhöhtes Konfliktpotential gesehen wird benannt (s. Karte Örtliche Konfliktpunkte). Hierzu zählen vor allem Kreuzungsbereiche und Strecke auf denen es häufig zu Konflikten zwischen Radfahrenden/ zu Fuß Gehenden, Landwirten und dem motorisierten Individualverkehr kommt. Beispielhaft ist hier der „Viaduktkreisel“ im Zuge der Schorndorfer Straße und die Ausgestaltung der Unterführung der Cannonstraße in Weinstadt-Endersbach zu nennen.

Ziel der Planung ist es die bestehenden Konfliktpunkte und Schwachstellen zu beseitigen / entschärfen. Sämtliche Meldungen wurden den einzelnen Streckenabschnitten zugeordnet und werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt.

5. Hinweise zur Umsetzung

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gab es einige Hinweise, die bei der weiteren Planung beachtet werden sollten (s. Karte Hinweise Umsetzung). Beispielhaft ist hier die Querung der Badstraße in Geradstetten, die Ausgestaltung der Kreisverkehre in Weinstadt und die Ausgestaltung vom Langer Weg in Winterbach. Die Hinweise werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/radwege/radschnellwege/rs5-schorndorf-fellbach