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Neuausstellung Jagdschein
Bei persönlicher Neuausstellung vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung. Alternativ können Sie uns Ihre gesamten Unterlagen per Post zukommen lassen, sobald die Rückmeldungen Ihrer Zuverlässigkeitsabfragen zurück sind. Dies können Sie vorab telefonisch bei uns erfragen (07151-501 4369).
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen, gerne auch vorab per Mail senden (a.baumann(@)rems-murr-kreis.de):
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins (PDF-Datei)
- Einverständniserklärung für die Abfragen (PDF-Datei)
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis im Original über die bestandene Jägerprüfung
- Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Aktuelles Passbild
Gebühren:
1-Jahres-Jagdschein
115,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)3-Jahres-Jagdschein
270,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung
Verlängerung Jagdschein
Bei persönlicher Jagdscheinverlängerung vor Ort bitten wir um Terminvereinbarung. Alternativ können Sie uns Ihre gesamten Unterlagen per Post zukommen lassen, sobald die Rückmeldungen Ihrer Zuverlässigkeitsabfragen zurück sind. Dies können Sie vorab telefonisch bei uns erfragen (07151-501 4369).
Folgende Unterlagen sind bei der Verlängerung vorzulegen, gerne auch vorab per Mail senden (a.baumann(@)rems-murr-kreis.de):
- Unterschriebener Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins (PDF-Datei)
- Einverständniserklärung für die Abfragen (PDF-Datei)
- Jagdscheinheft
- Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Aktuelles Passbild (wenn eine weitere Verlängerung im Jagdscheinheft aus Platzgründen nicht mehr möglich ist)
- Jagdpachtvertrag (erforderlich bei neuem Pachtverhältnis oder bei Änderungen im Pachtverhältnis)
Gebühren:
- 1-Jahres-Jagdschein
115,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe) - 3-Jahres-Jagdschein
270,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung
Adressänderung Jagdschein
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der unteren Jagdbehörde beantragen. Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Folgende Unterlagen sind bei einer Adressänderung vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdscheinheft
- bei Vertretung ist eine Vollmacht vorzulegen.
Gebühren:
- Keine Gebühren
Jugendjagdschein
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins (PDF-Datei)
- Personalausweis
- Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Bei Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung:
- Jagdscheinheft
Bei Verlängerung nach dem 18. Geburtstag wird ein neues Passfoto benötigt, da ein neues Jagdscheinheft ausgestellt wird.
Gebühren:
- 1-Jahres-Jugend-Jagdschein für Jugendliche unter 18 Jahren, ab dem 16. Geburtstag
115,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung
Ausländerjagdschein
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen!
- Unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Ausländer-Jagdscheines (PDF-Datei)(vom Gastgeber/Jagdpächter auszufüllen)
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis Jagdschein/Jagdberechtigung im Heimatland
- Europäischer Feuerwaffenpass oder Strafregisterauszug (nicht länger als 3 Monate) vom Heimatland
- Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
Hinweis: Da die Geschäftsbedingungen ausländischer Versicherungsunternehmen u. U. abweichen, empfehlen wir Ihnen, um die rechtzeitige Erteilung eines Jagdscheines zu ermöglichen, den Abschluss einer Jagdhaftpflicht bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft. - Bei Neuausstellung:
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung:
- Bereits vorhandenes deutsches Jagdscheinheft
Gebühren:
- Tages-Jagdschein für 14 Tage
90,00 EUR; bis zu drei Mal im Kalenderjahr möglich (inkl. 30,00 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung
Falknerjagdschein
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins (PDF-Datei)
- Personalausweis
- Bestätigung (PDF-Datei) über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Bei Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Falknerprüfung
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung:
- Bereits vorhandenes Jagdscheinheft
Gebühren:
- 1-Jahres-Falkner-Jagdschein:
105,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe) - 3-Jahres-Falkner-Jagdschein:
255,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung