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Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes beim Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen. Die Mitarbeiter des Jugendamts sind auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Das Antragsformular erhalten Sie beim Jugendamt oder den Rathäusern.
Unseren Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, unser Merkblatt mit weiteren Informationen zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sowie die Datenschutzerklärung finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente" zum selbst ausdrucken.
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung beträgt zum 01.01.2025 für:
Kinder unter 6 Jahren 227,00 Euro
Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 299,00 Euro
Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 394,00 Euro
Unterhaltsvorschussleistungen können Sie bequem über das Online-Formular beantragen.
Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Link:
Unterhaltsvorschuss beantragen - Voraussetzungen prüfen - Serviceportal Baden-Württember
Alternativ können Sie zur Beantragung von Unterhaltvorschussleistungen auch nebenstehende PDF-Datei nutzen.
