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Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt.
Um Unterhaltsvorschuss zu beantragen, muss der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes beim Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen. Die Mitarbeiter des Jugendamts sind auf Wunsch beim Ausfüllen des Antrages behilflich. Das Antragsformular erhalten Sie beim Jugendamt oder den Rathäusern.
Unseren Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, unser Merkblatt mit weiteren Informationen zum Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, sowie die Datenschutzerklärung finden Sie in der rechten Spalte unter "Dokumente" zum selbst ausdrucken.
Die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung beträgt zum 01.01.2023 für:
Kinder unter 6 Jahren 187,00 Euro
Kinder von 6 bis unter 12 Jahren 252,00 Euro
Kinder von 12 bis unter 18 Jahren 338,00 Euro