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Radschnellverbindungen im Rems-Murr-Kreis

Radschnellverbindungen sind ein wichtiges Instrument der Radverkehrsförderung zur Stärkung der wichtigsten Radpendlerachsen im Rems-Murr-Kreis und zur Entlastung der Hauptverkehrsachsen auf Straße und Schienen. Radschnellwege sind gut ausgebaute, direkt geführte, weitgehend kreuzungsfreie und damit sehr leistungsstarke Verbindungen zwischen Kreisen und Kommunen. Die Reisezeit auf den Radschnellwegen verkürzt sich im Vergleich zu herkömmlichen Radwegen vor allem durch die kreuzungsarme Streckenführung. Damit sind sie besonders für Pendler attraktiv, die den Weg von und zur Arbeit klimafreundlich zurücklegen wollen.

Der Rems-Murr-Kreis tritt bei der Umsetzung von Radschnellwegen kräftig in die Pedale und plant derzeit an drei Verbindungen im Landkreis:

RS 5 Schorndorf - Fellbach
RS 8 Ludwigsburg - Waiblingen
RS Backnang - Winnenden

Informationen zu Radschnellverbindungen

Um eine Verbindung als Radschnellverbindung ausweisen zu können, müssen die im Land geltenden hohen Qualitätsstandards auf mindestens 80 % der Gesamtstrecke eingehalten werden:

  • Gesamtlänge über 5 km
  • Breite mindestens 3 m
  • hohe Qualität der Fahrbahnoberfläche
  • Fußverkehr wird getrennt geführt
  • Geringe Verlustzeiten durch Anhalten und Warten
    • Nutzer bevorrechtigt an Knotenpunkten
    • weitgehend kreuzungsfrei (Über-/Unterführungen)
  • Betriebs- und Winterdienst
  • Mindestens 2.000 Nutzer/24h

Weitere Informationen zum Thema Radschnellverbindungen finden Sie auf der Seite aktivmobil bw  des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Simulation Radverkehrsstärke

Eine Simulation der Radverkehrsstärken auf Radschnellverbindungen finden Sie hier oder im folgenden Video

Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

FAQ Radschnellwege

  • Was zeichnet einen Radschnellweg aus?

    Belag: Für Radschnellverbindungen gelten hohe Anforderungen an den Fahrkomfort und damit eine hohe Belagsqualität (Asphalt mit geringem Abrollwiderstand und hohem Substanzwert). Diese soll eine sichere Befahrbarkeit auch bei hohen Fahrgeschwindigkeiten ermöglichen.

    Markierung: Eine weiße Fahrstreifenbegrenzungslinie sowie grüne Begleitlinie sind Kennzeichen einer Radschnellverbindung und sorgen für einen landesweiten Wiedererkennungswert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit bzw. des Verkehrsablaufs wird auf innerörtlichen Straßen der Einsatz von Leitlinien und Fahrstreifenbegrenzungen beschränkt eingesetzt.

    Beschilderung: Radschnellverbindungen besitzen infolge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO 2020) ein eigenes Verkehrszeichen für eine einheitliche Kennzeichnung. Durch dieses wird der Beginn und die Weiterführung an Kreuzungspunkten von Radschnellverbindungen kenntlich gemacht. Straßenverkehrsrechtliche Verhaltensregeln (z.B. Vorfahrtsregelung, Benutzungspflicht) werden weiterhin über die ausgewiesene Radverkehrsführung und –beschilderung angeordnet.

  • Wer darf einen Radschnellweg nutzen?

    Eine Radschnellverbindung (RSV) besteht aufgrund der Nutzung von bestehenden Wegen und dem Neubau von Verkehrswegen aus vielen unterschiedlichen Führungsformen. Zentraler Bestandteil ist dabei die angestrebte Separierung von Verkehrsträgern insbesondere die Trennung des Radverkehrs vom Fuß- und motorisierten Individualverkehr. Im Außerortsbereich prägen selbstständig geführte Wege das Erscheinungsbild von Radschnellwegen auf welchen in Teilen auch landwirtschaftlicher Verkehr stattfindet. Innerorts hängt die Wahl der Führungsform von den Breiten des verfügbaren Straßenraumes ab. In Einzelfällen kann beispielsweise bei Radfahrstreifen auch der Linienbusverkehr zugelassen werden oder bei Fahrradstraßen der RSV im Mischverkehr stattfinden. Die individuelle Zulassung der Verkehrsarten erfolgt über die Anordnung der zuständigen Verkehrsbehörde und ist im Einzelfall zu betrachten.

  • Werden Radfahrende auf Radschnellwegen bevorrechtigt?

    Radschnellwege haben das vorrangige Ziel an belastenden Pendlerstrecken einen großen Teil des Autoverkehrs auf das Fahrrad zu verlagern und damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende beizutragen. Hierzu müssen Radschnellwege neben dem Faktor Sicherheit auch durch ihre Direktheit und Schnelligkeit eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr bieten. Eine geringe Reisezeit ergibt sich zum einen durch wenige Umwege und zum anderen durch die Reduktion von Hindernissen und Haltepunkten. Dabei wird innerhalb der Planung und späteren baulichen Umsetzung versucht die Kreuzungen möglichst ‚‚planfrei‘‘ durch Unter- und Überführungen zu gestalten und dem Radverkehr an vorhandenen Kreuzungen möglichst Vorfahrt zu gewähren.

  • Wie schnell fährt der Radverkehr auf Radschnellwegen?

    Der Begriff ‚‚Schnell‘‘ im Zusammenhang mit den Radschnellwegen ergibt sich aufgrund der Reduktion der Reisezeit durch den Wegfall von Hindernissen und Haltepunkten. Die maximale Fahrgeschwindigkeit bleibt damit vergleichbar mit der auf herkömmlichen Radwegen. Die Radschnellwege gewinnen durch Ihre hohen Qualitätsstandards an Sicherheit, da verschiedene Nutzergruppen geordnet nebeneinander stattfinden können und damit Überholvorgänge sicherer umgesetzt werden.

  • Ist die Routenführung beim RS 5 bereits festgelegt?

    Mittlerweile liegen aus den Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Waiblingen, Kernen im Remstal die Beschlüsse zu einer Vorzugstrasse vor, welche die Grundlage für die weitere Entwurfsplanung bildet. Die Stadt Fellbach plant und realisiert in Abstimmung mit dem Rems-Murr-Kreis eigenständig die innerörtliche Führung des RS 5. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Hinweise und Anliegen zur Routenführung des RS 5 abzugeben. Die rund 300 Meldungen werden im weiteren Planungsprozess berücksichtigt und auf eine mögliche Umsetzung hin überprüft. Durch die Planung werden unterschiedliche Belange der betroffenen AnliegerInnen berührt und gegeneinander abgewogen. Dabei gilt es die hohen Qualitätsstandards der Radschnellwege für den Erhalt von Fördermitteln anzustreben und einzuhalten. Eine Veränderung der Routenführung im Rahmen der weiteren Planungsschritte ist nicht gänzlich ausgeschlossen, da beispielsweise die Funktionsfähigkeit von Kreuzungspunkten nachzuweisen sind um eine spätere sichere Nutzung für Radfahrende sicherzustellen. Im Rahmen der Entwurfsplanung werden auch Alternativtrassen weiterhin mitbetrachtet und -geprüft.

  • Wie werden Radschnellwege weitergeführt?

    Die Anbindung der Radschnellwege an die Anliegerkommunen obliegt den einzelnen Baulastträgern selbst. Neben dem bereits vorhandenen Radwegekonzept einer Kommune spielen auch bestehende Schulwege oder neue Baugebiete bei der Anbindung an einen Radschnellweg eine wesentliche Rolle. Radschnellwege haben den Vorteil, dass sie den Radverkehr kanalisieren und dadurch für die anderen Verkehrsteilnehmer sichtbarer werden. Eine Weiterführung von Radschnellwegen ist gänzlich nicht ausgeschlossen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien wurde ein Untersuchungsraum festgelegt in welchem das Potenzial für ein hohes Maß an zukünftigem Radverkehr gesehen wird. Die Radverkehrsmobilität endet dabei nicht an einem bestimmten Punkt, wodurch auch zukünftig eine Erweiterung der Streckenführung in Betracht gezogen werden kann.

  • Werden die Belange des Naturschutzes berücksichtigt?

    Bei Radschnellwegen wird wie bei anderen Bauvorhaben versucht die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten. Radschnellwege werden daher überwiegend auf bestehenden Asphaltwegen geplant. Zusätzliche Versiegelungen werden durch die im Rahmen von Umweltuntersuchungen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Ein langfristiger Gewinn für die Umwelt durch Radschnellwege ergibt sich durch die Einsparung von CO2-Emissionen im Zuge des Umstiegs vom Auto aufs Fahrrad.

  • Fallen Stellplätze für den Autoverkehr weg?

    Die Grundlage für die Planung von Radschnellwegen innerorts bilden die vorliegenden Straßenraumbreiten und die vorgegebenen Qualitätsstandards. Aufgrund einer zu geringen Straßenraumbreite kann es vereinzelt zum Verlust von Stellplätzen für den Pkw-Verkehr kommen. Ob und in welcher Höhe Parkplätze entfallen, wird sich im Zuge der weiteren Planung zeigen.

  • Sind Lärmschutzmaßnahmen geplant?

    Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm an Radschnellwegen gibt es in Deutschland nicht. Im Rahmen der weiteren Planung wird die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen überprüft.

  • Was kostet der Radschnellweg Schorndorf – Fellbach?

    Die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg zwischen Schorndorf und Fellbach ergab eine erste Kostenschätzung von ca. 32 Millionen Euro. Die Grundlage zur Berechnung bildete dabei eine Vorzugstrasse im Zuge einer groben Vorplanung. In den weiteren Planungsphasen wird die Planung immer detaillierter, so dass sich erst in der kommenden Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung spezifische Aussagen über die Kosten treffen lassen. Durch Bundes- und Landesmittel besteht die Möglichkeit den Radschnellweg mit einer Förderquote von bis zu 87,5 Prozent gefördert zubekommen. Für den Erhalt der Fördermittel ist die Einhaltung der Qualitätsstandards für den Vorhabensträger verpflichtend.