Im Mai 2019 wurde die Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung RS 5 abgeschlossen. Das hohe Potential der Verbindung wurde im Rahmen der Studie nachgewiesen. Die Strecke gehört den Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs an Radschnellverbindungen im Land Baden-Württemberg.
Kennzahlen
- Gesamtlänge ca. 22 km
- Anbindung von 7 Kommunen
- RSV-Standard auf 85 % der Strecke
- Geschätzte Gesamtkosten ca. 32 Mio. Euro
- Potenzial rund 2.800 Radfahrende / 24 h
- Kosten-Nutzen-Faktor: 2,4
Baulast
Für den RS 5 im Abschnitt Fellbach-Weinstadt liegt die Baulast gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg beim Land und damit auch die vollständigen Planungs- und Baukosten. Eine Ausnahme bildet der Abschnitt innerhalb der Ortsgrenzen von Fellbach. Als große Kreisstadt mit mehr als 30.000 Einwohnern liegt die Baulast gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg bei der Stadt. Die Baulast im Abschnitt zwischen Weinstadt und Schorndorf liegt beim Landkreis. Um zügig mit der Planung voranzukommen, übernimmt der Landkreis federführend auch die Planung für den Abschnitt in der Baulast des Landes.
Linienfindung
Im Sommer 2020 wurde der erste Planungsauftrag für den Radschnellweg RS 5 zwischen Schorndorf und der Ortsgrenze von Fellbach vergeben. Dieser umfasst die Linienfindung sowie die Bildung sinnvoller Planungs- und Bauabschnitte. In mehreren Abstimmungsrunden mit den Verwaltungen der Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Waiblingen und Fellbach wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vertieft betrachtet und endgültige Trassenvorschläge zur Einbringung in die kommunalen Gremien erarbeitet.
Mittlerweile liegen die Beschlüsse zur endgültigen Trasse aus den Anliegerkommunen Schorndorf, Winterbach, Remshalden, Waiblingen und Kernen im Remstal vor. Die auf dem Planungsabschnitt des Landkreises noch ausstehende Beschlussfassung in Weinstadt wird im 1. Halbjahr 2022 angestrebt.
Bürgerbeteiligung
Nach Abschluss der Linienfindung erfolgt eine umfassende Bürgerbeteiligung nach dem erfolgreichen Vorbild der digitalen Beteiligung für das kreiweite Radwegenetz. Über mehrere Wochen werden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich umfassend über den Planungsstand zu informieren und aktiv in die Detailplanung einzubringen. Hierbei kommt das bereits im Zuge des kreisweiten Radwegenetzes erfolgreich eingesetzte Online-Meldeportal der Stabsstelle Radwege zum Einsatz. Über eine interaktive Karte kann der Trassenverlauf eingesehen und Kommentare abgeben werden. Diese werden ausgewertet und im Zuge der Entwurfsplanung berücksichtigt. Die Bürgerbeteiligung soll beginnen, sobald alle Beschlüsse der Anliegerkommunen vorliegen.
Ausblick
Unmittelbar nach Abschluss der Bürgerbeteiligung wird mit der Entwurfsplanung des RS 5 begonnen. Diese wird in Planungsabschnitten erfolgen und erlaubt aufgrund der größeren Detailtiefe gesicherte Aussagen zu den Themen Planungsrecht, Naturschutzrechtliche Eingriffe, Baukosten und Bauzeit.