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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen entnehmen Sie bitte der Dachseite AIDS-/STI-Beratungsstelle
AIDS-/STI-Beratungsstelle
Wenn Sie Fragen zu HIV und AIDS oder zu anderen sexuell übertragbaren Infektionen (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, Chlamydien, Gonokokken/Tripper, Lues/Syphilis) haben, können Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an uns wenden. Vieles lässt sich in einem Gespräch klären.
Wir sind für Sie da, wenn Sie sich über Ansteckungswege und Schutzmöglichkeiten informieren, eine Beratung zum HIV-Test (sog. Aidstest) möchten, über Ängste und Unsicherheiten reden wollen, infiziert oder an AIDS erkrankt sind und Unterstützung brauchen.
Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und anonym. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Gesetzliche Grundlage
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 gibt nach § 19 den Gesundheitsämtern auf, für sexuell übertragbare Krankheiten anonym und freiwillig zu nutzende Beratungs- und Untersuchungsangebote zu schaffen und zwar für alle Bevölkerungsteile, die von STIs betroffen sein können.
Nach § 3 IfSG ist die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten eine öffentliche Aufgabe. Sexuell übertragbare Krankheiten sind ansteckende Krankheiten, die hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen werden.
Sie beginnen manchmal harmlos oder mit kaum merklichen Anzeichen. Wenn Sie ein Risiko eingegangen sind und das Gefühl haben, sich möglicherweise infiziert zu haben, sollten Sie sich auch dann untersuchen lassen, wenn Sie keine Anzeichen einer Erkrankung bemerken. Nur eine ärztliche Abklärung kann Klarheit bringen. Die meisten sexuell übertragbaren Infektionen sind gut zu behandeln. Ohne Behandlung können sie schwerwiegende Folgen haben.
Wir beraten Sie ebenfalls zur Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP).
Angebote für Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten
Sprechstunde zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten
(kostenlos, anonym und freiwillig für Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten)
Dienstags von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr ohne Anmeldung
Wir bieten an:
- anonyme und offene Beratungsgespräche
- Testungen auf HIV, Syphilis, Hepatitis A + B + C, Chlamydien, Gonorrhoe (Tripper)
- die Testergebnisse werden nicht schriftlich bescheinigt, bei positivem Befund rufen wir
Sie nach ca. einer Woche an
- für eine eventuelle weitere Behandlung stehen niedergelassene Praxen zur Kooperation
bereit - Impfung Hepatitis A + B
- auf Wunsch gynäkologische Untersuchung
Der Verkauf von Präventionshilfsmitteln (Kondome, Gleitgel, ..) findet ebenfalls Dienstag Vormittags statt.
Unser Team besteht aus:
Ärztinnen, Sozialarbeiterin und medizinischen Fachangestellten.
Wir unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.
Hier sind wir zu finden:
Gesundheitsamt
1. Stock Sozialmedizin
Rötestraße 17
71332 Waiblingen
Kostenlose Parkmöglichkeit in der Tiefgarage
Die o.g. Informationen zur Sprechstunde als PDF in Ihrer Sprache:
Präventionsangebote
Seit einigen Jahren ist eine Zunahme von sexuell übertragbaren Infektionen in Deutschland festzustellen. Dies betrifft gerade auch junge Menschen. Die Entwicklung neuer Medikamente hat das Leben mit einer HIV-Infektion sehr zum Guten verändert. Dennoch gibt es nach wie vor keine Heilung. Daher ist eine frühzeitig beginnende Präventionsarbeit von entscheidender Wichtigkeit.
Die Beratungsstelle bietet Aufklärung und Prävention zu den Themen HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen an. Das Angebot richtet sich an Schulen (Schulklassen ab der 8. Jahrgangsstufe), Jugendliche in Freizeiteinrichtungen, Konfirmanden, Multiplikatoren, Pflegeeinrichtungen, Betriebe, Vereine. Die Inhalte und Schwerpunkte einer Veranstaltung werden im Vorfeld abgesprochen. Hierbei wird das Angebot individuell auf Interessen, Wissensstand, Informationsbedürfnis sowie Probleme und Erfahrungen der Zielgruppe abgestimmt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gespräche und einen Austausch mit Betroffenen zu organisieren.
Themen können sein:
- Grundinformationen über HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionen
- Übertragungswege und -risiken, Krankheitsverlauf, Verbreitung
- Safer Sex (Kondomgebrauch)
- Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) und Post-Expositionsprophylaxe (PEP)
- Informationen zum HIV-Test
- Verantwortung für sich und den/die Partner/in
- Abbau von Vorurteilen und Infektionsängsten
- Lebenssituation von Menschen mit HIV und AIDS
Fragen und Antworten zum STI-Test
1. Was sind STIs und welche Übertragungswege gibt es?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat hierzu aufschlussreiche Informationen zusammengestellt. Die Broschüre kann hier eingesehen werden.
Hier finden Sie einen informativen YouTube-Clip des Gesundheitsportals vom Bund zum Thema "Was sind sexuell übertragbare Infektionen (STI)?"
2. Auf welche STIs wird getestet?
Auf welche STIs (Sexually Transmitted Infections – sog. Geschlechtskrankheiten) getestet wird hängt entscheidend vom Risiko und der Wahrscheinlichkeit einer Infektion ab. Es werden nicht bei allen Menschen alle Tests durchgeführt. Im gemeinsamen Gespräch werden die durchzuführenden Tests festgelegt. Folgende Tests können vom Labor des Landesgesundheitsamts, an das wir die Proben senden, üblicherweise angeboten werden: Chlamydien, Tripper, Syphilis, Hepatitis A/B/C, HIV.
Folgende Proben können eingeschickt werden: Blut, Urin, Selbstabstriche (vaginal, Rachen, anal). Außerdem wird eine Testung auf den aktuellen Hepatitis-B-Impfschutz angeboten. Im Gespräch können Fragen ausführlich besprochen und das richtige Testschema festgelegt werden. Zu weiteren STIs kann ebenfalls beraten werden.
3. Ab wann ist welcher Test sicher?
Es hängt vom Test, der Probe und eventuellen Symptomen ab. Der klassische HIV-Test ist sechs Wochen nach dem letzten abzuklärenden Risiko zuverlässig. Beim HIV-Schnelltest beträgt dieses Zeitfenster zwölf Wochen. Chlamydien und Tripper können bereits zwei Wochen nach dem letzten Risiko zuverlässig bestimmt werden – bei Symptomen teilweise auch schon früher. Es kann auch Sinn machen, zwei oder mehrere Termine zu wählen. Rufen Sie uns bei Unklarheiten gerne vorab an unter Telefonnummer: 07151 501-3200 an oder schreiben Sie eine Mail an sti-ergebnisse(@)rems-murr-kreis.de.
4. Was sollte vor einer Testung beachtet werden?
Sie brauchen nichts mitbringen. Männer sollten vor der Probenahme mindestens eine bis zwei Stunden vorher nicht mehr pinkeln, damit ein Test auf Bakterien in der Harnröhre erfolgen kann. Urinproben werden in der Regel angenehmer als Abstriche empfunden. Ein Penisabstrich ist dann nicht notwendig; beide Methoden sind zuverlässig.
5. Wie wird mit den Beratungsinhalten umgegangen?
Vor der Testung findet eine Beratung unter vier Augen statt. Die angesprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt. Dadurch können auf Wunsch auch intime Details angesprochen werden. Die Anonymität hilft hierbei ebenfalls. Das Angebot ist niedrigschwellig angelegt. Alle Angaben und Tests sind freiwillig. Weitere Details sowie den Link zum Datenschutz finden Sie hier (PDF-Datei) und unter Pkt. 11.
6. Wann und wie bekomme ich mein Ergebnis mitgeteilt?
Das Testergebnis liegt nach wenigen Tagen vor. Beim HIV-Schnelltest liegt das Ergebnis bereits nach wenigen Minuten vor. Die Ergebnisabfrage kann vor Ort während der Sprechstunden oder telefonisch stattfinden. Hierfür bekommen Sie einen vierstelligen Code mit dem Sie sich ausweisen können. Ein zusätzliches Wort, Alias oder Geburtsjahr kann ebenfalls angegeben werden. Das Setting wird von Ihnen bestimmt, indem Sie sich zu den angegebenen Zeiten bei uns melden. Bitte sorgen Sie bei der Abfrage der Ergebnisse für ein störungsfreies und angemessenes Umfeld. Ein unauffälliges Testergebnis wird nicht schriftlich übermittelt oder ausgehändigt.
7. Bekomme ich den Befund schriftlich?
Unauffällige anonyme Befunde werden nicht schriftlich ausgehändigt oder per Mail verschickt. Fotos können ebenfalls nicht gemacht werden. Die Ergebnismitteilung findet mündlich statt. Gerne können Sie eine oder weitere Personen zur Ergebnismitteilung mitbringen beziehungsweise uns die Erlaubnis erteilen, dass Ihr Befund auch einer weiteren Person mitgeteilt werden darf, nachdem Sie ihn zuvor persönlich abgefragt haben. Die Befunde werden von uns zehn Jahre aufbewahrt. Sie entscheiden, wem Sie den Code zur Identifizierung mitteilen. Ohne Ihre Einverständniserklärung im Gespräch können die Ergebnisse keinen weiteren Personen mitgeteilt werden.
8. Fallen für mich Kosten an?
nein – der Test ist für Sie kostenlos.
Lediglich für Zusatzuntersuchungen wie beispielsweise den HIV-Schnelltest oder schriftliche namentliche Testergebnisse können Kosten anfallen (siehe dazu Pkt. 10).
9. Wie ist das weitere Vorgehen bei behandlungsbedürftigen Infektionen?
Wir lassen Sie nicht allein. Sollten Sie einen Krankenversicherungsschutz haben, können wir der von Ihnen genannten niedergelassenen Praxis auf Ihren Wunsch den Befund samt Therapieempfehlung zukommen lassen. Die Therapiekontrolle kann nach Absprache dann wieder durch uns nach vorgegebenem Schema stattfinden.
Sollten Sie keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, leiten wir eine Behandlung/Therapie in die Wege. Die Kosten hierfür werden dann vom Land Baden-Württemberg (KVJS) übernommen. Für Sie entsteht in diesem Fall keine Zuzahlung. Das Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen.
10. Namentlicher Test: In welchen Fällen bekomme ich mein Ergebnis schriftlich?
Eine namentliche STI-Bescheinigung bekommen Sie über den amtsärztlichen Dienst. Hierfür benötigen Sie einen schriftlichen Auftrag einer Botschaft, Klinik, etc. Beachten Sie bitte, dass Ihr Wohnsitz bei namentlichen Tests im Rems-Mur-Kreis liegen und ein Ausweis vorgelegt werden muss.
Im Unterschied zum anonymen Test fallen beim namentlichen Test Kosten an. Den Ablauf und die Kosten können Sie unter Telefonnummer: 07151 501-1608 und sozialmedizin(@)rems-murr-kreis.de erfragen.
11. Was geschieht mit meinen Daten?
Sie müssen keine Daten angeben. Der Test wird anonym durchgeführt. Sie bekommen einen vierstelligen Code zur Ergebnisabfrage. Sollten Sie sich trotzdem dazu entscheiden, freiwillig Informationen anzugeben (bspw. zur Terminbestätigung und Terminerinnerung sowie zur Möglichkeit der Terminabsage bei kurzfristigem Krankheitsausfall der Mitarbeitenden), werden diese Daten nicht mit dem Testergebnis verknüpft und entsprechend der DSGVO behandelt. Weitere Details finden Sie hier (PDF-Datei).
12. An wen kann ich mich bei weitergehenden Fragen wenden?
Frau Fezer und Herr Bolter freuen sich über Ihren Anruf unter Telefonnummer: 07151 501-3200 oder Ihre Mail an sti-ergebnisse(@)rems-murr-kreis.de. Hier können alle genannten Themen und weitere Fragen erörtert werden. Auch Testtermine und Beratungen können auf diese Weise vereinbart werden.