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Sozialhilfe
Die Sozialhilfe ist eine öffentliche Leistung, die Menschen in Not beanspruchen können. Sie wird auch als das letzte Netz der Sozialen Sicherung bezeichnet. Sozialhilfe erhält deshalb nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Das Landratsamt ist zuständig für
- Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bestattungskosten
- Hilfe in der Energiekrise - Heizkosten (PDF-Datei)
- Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Hilfe zur Pflege
- Antragsformular (PDF-Datei)
- Vermögenserklärung (PDF-Datei)
- Anlage Unterhalt (PDF-Datei)
- FAQ - Informationen zur Bearbeitung des Sozialhilfeantrags (PDF-Datei)
- Für Fragen nach Heimplatzsuche, Betreutes Wohnen, Kurzzeitpflege, Tagespflege wenden Sie sich bitte an den Pflegestützpunkt.
Alle Informationen über Voraussetzungen, notwendige Unterlagen, Fristen und Ablauf des Verfahrens erhalten Sie über die unten angegebenen Links.
Ihren Antrag auf Sozialhilfe können Sie direkt oder über Ihr Bürgermeisteramt beim Landratsamt einreichen. Alternativ kann der Antrag auch über unten stehende Links online gestellt werden.
Zuständig für folgende Verfahren:
Ansprechpartner beim Amt für Soziales und Teilhabe
Herr Wolf, Telefonnummer: 07151 501-1274
Frau Laufer-Weiß, Telefonnummer: 07151 501-1577
Frau Oesterle, Telefonnummer: 07151 501-1228
Frau Strobel, Telefonnummer: 07151 501-1975
Fax: Telefonnummer: 07151 501 1419
E-Mail: sozialhilfe(@)rems-murr-kreis.de
Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag:
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Hinweis: Aktuell sind die Mitarbeitenden des Bereichs Sozialhilfe nur in diesen Zeiten telefonisch erreichbar - mit dem Ziel, dass Rückstände bei der Bearbeitung aufgeholt werden können.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, bevor Sie ins Landratsamt kommen.