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FAQ Hochwasserhilfe

Hier finden Sie Antworten auf die drängendsten Fragen rund um das Thema Hochwasser und Starkregen im Rems-Murr-Kreis.
 

Infos zur Spendenaktion und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf dieser Übersichtsseite

Allgemeine Informationen

Weitere Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Der Landkreisverwaltung ist es nach den Hochwasser- und Starkregenereignissen im Landkreis ein großes Anliegen, die Bürgerschaft insbesondere über Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren. Dafür haben unter anderem in Schorndorf, Berglen und Urbach Informationsveranstaltungen stattgefunden. Die Power-Point Präsentationen finden Sie hier (PDF-Datei) (Berglen, PDF-Datei) und hier (PDF-Datei) (Urbach, PDF-Datei). Weitere Informationen eines Ingenieurbüros rund um die Eigenvorsorge finden Sie hier (PDF-Datei) (PDF-Datei) und hier (PDF-Datei) (PDF-Datei).

Wo finden Unternehmer und Selbständige Beratungsangebote?

Beratung bei der IHK-Bezirkskammer

Bei einem Info-Abend hat die IHK gemeinsam mit dem Landkreis Unternehmen rund um das Thema Hochwasser beraten. Die Präsentation finden Sie hier. (PDF-Datei)

Wie konnte es zu den Überflutungen im Wieslauftal kommen?

Die Überflutungen entstanden durch ein Starkregenereignis in der Nacht zum 3. Juni 2024 und nicht aufgrund der allgemeinen Hochwasserlage. Starkregen ist ein Ereignis mit hoher Niederschlagsintensität auf geringer Fläche, das zu einer Überlastung des Kanalsystems aber auch zu einem Flusshochwasser führen kann. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Niederschlagswasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als sogenannte Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut mit sich reißen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Starkregen.

Hinzu kommt bei den Tallagen im Wieslauftal, dass die Wieslauf bereits viel Wasser führte und die Starkregenereignisse im Bereich Rudersberg und im Bereich des Schwäbischen Walds und die von dort zusätzlich kommenden Wassermassen in kürzester Zeit aufeinandertrafen.

Alle Maßnahmen, die jedoch zuvor im Rahmen des Hochwasserschutzes in Form der Einstauung der entsprechenden Hochwasserrückhaltebecken getroffen wurden, waren - bezogen auf die Hochwasserlage - unter Kontrolle.

Wurde zu spät gewarnt und wie sind grundsätzlich die Abläufe bei Starkregenereignissen?

Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großen Niederschlagsmengen und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer und stellen daher ein nur schwer kalkulierbares Überschwemmungsrisiko dar. Starkregen sind gekennzeichnet durch extrem kurze Vorwarnzeiten sowie eine unsichere Warnlage und wirken sich zum Teil außerhalb und unabhängig von Gewässern aus (siehe auch: Leitfaden der LUBW, Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, S. 7ff.).

Die Kommunen sind in ihrer Funktion als Ortpolizeibehörden für die polizeiliche Gefahrenabwehr und damit für die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen verantwortlich und auch für die Information der Bevölkerung hinsichtlich der Starkregengefahr.

Die Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis wurden durch das Umweltamt des Landkreises am Sonntagabend, den 3. Juni um 20:40 Uhr informiert, dass es eine Starkregenmeldung mit vorhergesagten Niederschlagsmengen von 30l/m2 durch den Wetterwarndienst gibt und dass die Wetterlage zu beobachten sei.  

Warum wurde der Katastrophenfall nicht sofort ausgerufen und hätte es dadurch im Nachgang durch das Land mehr Hilfe gegeben?

Die Lage in der Nacht der Starkregenereignisse vom 3. Juni 2024 entwickelte sich sehr schnell und lokal insbesondere im Bereich Rudersberg, Kaiserbach und Alfdorf. Um ein verlässliches Lagebild für Entscheidungen zu ermitteln, wurde vom Landrat der Führungsstab alarmiert und einberufen. Zudem standen die Verantwortlichen des Landratsamts in engem Kontakt mit den betroffenen Kommunen im Landkreis. Die Lage wurde in den Städten und Gemeinden mit Unterstützung der Feuerwehren zunächst gut bewältigt. Ein Katastrophenalarm erschien daher nicht erforderlich.

Aufgrund der stark gestiegener Hochwasserrisiken durch Starkregen und gefüllter Hochwasserrückhaltebecken wurde jedoch in den frühen Morgenstunden ein Katastrophenvoralarm ausgelöst, um mit Blick auf eine drohende Überflutung des Remstals ein Zusammenwirken aller Behörden, Stellen und Kräfte unter einheitlicher Leitung des Landratsamts als Katastrophenschutzbehörde sicherzustellen.

Für Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg ist allerdings nicht entscheidend, ob ein Katastrophenfall ausgerufen wurde. Es kommt vielmehr darauf an, dass u.a. ein Schaden von mehr als 100 Millionen Euro entstanden ist. Der Landkreis und die Städte und Gemeinden gehen davon aus, dass diese Schadenshöhe erreicht wird. Eine Aufstellung der Schäden läuft derzeit. Es wurde daher bei zahlreichen Besuchen von Mitgliedern des Landeskabinetts gegenüber den Ministern und Ministerinnen Soforthilfen gefordert. Eine Forderung die auch vom Gemeindetag Baden-Württemberg und Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Innenministerium bekräftigt wurde. Eine Entscheidung des Landes-Baden Württemberg über Soforthilfen steht noch aus.

 

Das Landratsamt hat in den letzten Wochen mehrere Informationsverasntaltungen für vom Hochwasser- und Starkregen Betroffene Bürgerinnen und Bürger abgehalten. Hier (PDF-Datei) finden Sie die PP-Folien

Welche Vorkehrungen kann jeder einzelne gegen Starkregen treffen?

Gesetzlich muss jeder Einzelne geeignete Vorsorgemaßnahmen treffen, um sein Gebäude zu schützen (Sorgfaltspflicht §5 WHG). Hierbei gibt es verschiedene Maßnahmen für den Objektschutz. Dies bedeutet Schutz direkt am betroffenen Gebäude, um zu verhindern, dass Wasser in das Gebäude gelangt. Hierzu gehören hochgesetzte Lichtschächte, wasserdichte Fenster und Türen in Bodennähe oder eine wasserdichte Bauweise, sowie ein Rücklaufschutz. Bei Hof- und Garageneinfahrten kann auch ein Tor, eine Klappe oder eine Abflussrinne sinnvoll sein. Grundsätzlich ist es wichtig, keine Maßnahmen umzusetzen, welche zum Nachteil Anderer führen könnten. Zudem ist es wichtig die Funktionsfähigkeit der Anlagen regelmäßig zu prüfen und zu warten. Weiterhin können Sie darauf achten, dass Regenrinnen und -rohre regelmäßig gereinigt werden, um ein ungehindertes Abfließen des Wassers zu gewährleisten.

Neben dem physischen Schutz selber ist es auch wichtig, dass einem bewusst ist, wo Sachwerte im Haus gelagert werden und ob diese potenziell gefährdet sind. Ebenfalls ob Aufenthaltsräume, wie Wohn- oder Schlafzimmer überflutet werden können. Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Warnmeldungen vor Starkregen, um im Notfall schnell handeln zu können. Ein absoluter Schutz ist jedoch nie möglich. Im Schadensfall ist eine Elementarschadensversicherung mit Starkregenschutz wichtig.

Tipps und Verhaltensweisen

Welche vorbeugenden Maßnahmen können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer treffen?

Informationen über vorbeugende Maßnahmen bei Hochwasser- und Starkregenereignissen finden Sie unter anderem beim Bundesunweltministerium, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe oder hier

Wie erhalte ich eine kostenlose und neutrale Beratung bei einer Heizungserneuerung?

Bei Schäden an Heizungsanlagen bietet die Energieagentur Rems-Murr gGmbH in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale schnelle und unbürokratische Unterstützung: Betroffene können bei der Energieagentur kostenlose Vor-Ort-Beratungstermine buchen. Für den Fall, dass die Heizung ausgetauscht werden muss, geben die Energieberater*innen einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen für den betroffenen Haushalt und informieren über Fördermöglichkeiten.

Grundsätzlich gilt, dass im Versicherungsfall die bestehende Heizanlage nicht 1:1 ersetzt werden muss, sondern auch immer eine klimafreundlichere Lösung gewählt werden kann. Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Förderkriterien für klimafreundliche Heizungen speziell für Hochwasserbetroffene angepasst wurden. So können auch diese aufgrund einer Kulanzregelung den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % beantragen. Details finden Sie auf der KfW-Website.  

Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie bitte die Energieagentur Rems-Murr unter Tel. 07151-975 173-0 oder per E-Mail unter info(@)ea-rm.de.

Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH mit Sitz in Waiblingen ist eine gemeinnützige Organisation in kommunaler Trägerschaft. Über unabhängige Beratungen, Infoveranstaltungen und nachhaltige Energieprojekte fördert sie die Energiewende und den Klimaschutz im Rems-Murr-Kreis. www.ea-rm.de

Wie erhalte ich von den freien Trägern Unterstützung (Caritas, Diakonie, Malteser)?

Weitere Unterstützung bieten die freien Träger:

Kreisdiakonieverband Rems-Murr-Kreis
Christine Silberhorn
Arnoldstraße 5
73614 Schorndorf
Telefon: 07181/48296-0
E-Mail: c.silberhorn(@)kdv-rmk.de

Malteser Hilfsdienst e.V.
Florian Hambach, Kreisbeauftragter und Stv. Diözesanleiter
Buchenhain 33
71364 Winnenden
Mobil: +49 (0) 1511 7372660
E-Mail: florian.hambach(@)malteser.org

Caritas Ludwigsburg-Waiblingen-Enz
Dina Kling
Eberhardstraße 29
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141 97505-44
E-Mail: kling.d(@)caritas-dicvrs.de

Wie kann ich helfen?

Angesichts der Folgen des Starkregens ist die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung groß. Betroffene wiederum benötigen schnelle und unbürokratische Unterstützung.

Das Landratsamt hat deshalb gemeinsam mit dem Ostalbkreis, dem Landkreis Göppingen und Ludwigsburg ein Spendenkonto eingerichtet.

Spenden können an das Spendenkonto Hochwasser gerichtet werden:

IBAN:  DE72 6025 0010 0015 2229 14

Im Verwendungszweck können Sie den Landkreis angeben, in den die Spende gehen soll. Wenn Sie den Verwendungszweck „Spende“ angeben, dann wird der Betrag zwischen den vier Landkreisen (Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Landkreise Ludwigsburg und Göppingen) aufgeteilt.

Update: Bei einer Spende angesichts eines Hochwasser genügt der Kontoauszug als Spendennachweis - unabhängig von dem Betrag der Spende. 

Kann ich durch den Kontakt mit dem Wasser krank werden?

Bei einer Überschwemmung durch Hochwasser ist davon auszugehen, dass Wasser und Schlamm durch Abwasser mit Krankheitserregern belastet ist und diese über Hand-Mundkontakt oder aber über offene Wunden aufgenommen werden können. Bei Einhaltung bestimmter Hygiene-Vorsichtsmaßnahmen besteht jedoch kein erhöhtes Infektionsrisiko. Grundsätzlich ist das Risiko einer "fäkal-oral" (mit dem Stuhl ausgeschiedene Erreger werden über den Mund aufgenommen) übertragbaren Krankheit erheblich zu verringern, wenn vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände mit sauberem Wasser und Seife gereinigt wurden. Das Baden und Spielen von Kindern im Überschwemmungswasser ist unbedingt zu unterlassen. Es wird Empfohlen, den Impfstatus für Tetanus zu überprüfen und ggf. aufzufrischen.

Darf ich im Hochwassergebiet Trinkwasser trinken?

Es bestehen derzeit keine Abkochgebote mehr für das Trinkwasser.

Aktuelle Informationen zu Warnhinweisen, Einschränkungen oder möglichen Abkochgeboten in Ihrem Wohngebieten können Sie bei Ihrer Gemeinde angefragen oder bei der Nina-Warnapp einsehen.

Darf ich Lebensmittel verwenden, welche mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen ist?

Nicht wasserdicht verpackte Lebensmittel sind nach Überflutung als kontaminiert anzusehen und zu verwerfen. Kühl- und Tiefkühlkost ist nach längerem Stromausfall zu entsorgen. Obst und Gemüse aus Gärten, die überflutet wurden, sind zum Verzehr nicht mehr geeignet. Das betrifft insbesondere Knollen- und Wurzelgemüse.Aus Sicht unseres Landwirtschaftsamtes können aber Früchte von Bäumen ohne Bedenken geerntet und verzehrt werden. Bei Träuble und Stachelbeer-Büschen, Zwiebeln und anderen bodennahem Obst und Gemüse raten wir aber vom einem Verzehr ab. Grundsätzlich kann man aber neu anpflanzen und auch nächstjährig ernten. Bei Bedenken wie beispielsweise bei einer starken Ölbelastung raten wir dazu, privat eine Untersuchung zu veranlassen.

Darf ich Fische aus überfluteten Gewässern essen?

Fische aus Teichen, die vom Hochwasser überflutet wurden, können normalerweise ohne Bedenken verzehrt werden.

Wenn im Einzelfall besondere Kontaminationen (z.B., wenn Öl im See schwimmt, es giftig riecht oder bei einer extremen Trübung des Wassers) vorliegen, sollten die Fische allerdings entsorgt werden.

Darf man in Badeseen in den betroffenen Gebieten baden?

Die Ergebnisse der Badeseeproben sind ohne Beanstandung. Der Warnhinweis für die Badegewässer kann somit aufgehoben werden. Dem Badespaß steht daher nichts mehr im Wege. Unser Gesundheitsamt rät allerdings aufgrund der teilweise erhöhten Trübung und geringen Sichttiefe zur Vorsicht beim Einstieg ins Wasser.

Darf ich mich in der Nähe von Gewässern aufhalten?

Aufgrund des Hochwassers können mikrobiologische Verunreinigungen der Gewässer, beispielsweise durch Kläranlagen, die derzeit nur eingeschränkt arbeiten, nicht ausgeschlossen werden. Dies betrifft aktuell besonders die Gewässer Crongraben, Wieslauf und Buchenbach. Außerdem können chemische Verunreinigungen, beispielsweise durch das Auslaufen von Öltanks, durch beschädigte Kraftfahrzeuge oder durch Chemikalien auftreten. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bittet daher die Bürgerinnen und Bürger allen vom Hochwasser betroffenen Gewässern fernzubleiben, da durch die ins Gewässer eingetragenen Stoffe akute Gesundheitsgefahr besteht. Auch Tiere sollten die Gewässer meiden.

Darf ich mit meinem Kind auf den Spielplatz?

Auf Spielplätzen, welche durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse überflutet wurden, besteht die Gefahr, dass verunreinigter Schlamm abgelagert wurde und auch der Sand, Rindenmulch etc. verunreinigt ist. Eine Gesundheitsgefahr besteht vor allem für Kleinkinder, die beim Spielen eventuell Schlamm oder Sand in den Mund nehmen. Betroffen sind vor allem die Kommunen Rudersberg, Schorndorf, Winterbach, Urbach, Plüderhausen, Berglen, Kaisersbach, Welzheim, Winnenden und Leutenbach. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher, Spielplätze in den von den Hochwasser- bzw. Starkregenereignissen betroffenen Gebieten für die nächsten vier Wochen zu meiden. Im genannten Zeitraum können natürliche Abbauprozesse von bestimmten Verunreinigungen stattfinden, weshalb diese „Wartezeit“ empfohlen wird. Außerdem werden Keime in dieser Zeit auf natürliche Weise abgebaut unter der Voraussetzung, dass der Boden belüftet wird. Die Belüftung des Bodens ist wichtig, d.h. der Schlamm muss abgetragen werden. Rindenmulch und Spielsand muss entfernt werden.

Falls es zu Verunreinigungen mit Mineralöl gekommen sein sollte, ist Folgendes zu beachten:

Sand, Rindenmulch bzw. Holzhackschnitzel, die Verunreinigungen von Mineralöl aufweisen, müssen ausgetauscht werden, auch wenn es sich nur um leichte Verunreinigungen handelt.

Bei natürlich anstehenden Böden, welche durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse lediglich fein verteilte, oberflächennahe Verunreinigungen mit Mineralöl aufweisen (z.B. nur leichter Ölgeruch feststellbar), kann davon ausgegangen werden, dass sich diese leichten Verunreinigungen unter Luftzutritt innerhalb von Wochen/ Monaten auf natürliche Weise abbauen (mikrobieller Abbau). (siehe auch FAQ Wie ist mit potenziell durch das Hochwasser belasteten Flächen umzugehen?)

Ist nach dem Hochwasser eine Massenentwicklung von Mücken zu erwarten?

Das ablaufende Hochwasser und das zurückgehende Grundwasser lassen in den Überschwemmungsflächen der Flüsse stark vernässte Flächen mit vielen Pfützen und Tümpeln zurück. Herrschen in dieser Zeit sommerliche Temperaturen, entwickeln sich darin in wenigen Tagen Stechmücken, die zwar die Gesundheit der Bewohner nahegelegener Siedlungen nicht gefährden, sie aber durch ihre außergewöhnlich hohe Zahl sehr belästigen können.

Was tun?

Um eine Belästigung in den Wohnungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Mückengaze oder -gitter (z.B. von Baumärkten) vor den Fenster- und Türöffnungen anzubringen. Die Insekten können damit praktisch vollständig aus den Wohnräumen ferngehalten werden.

Besonders in den Dämmerungsstunden ist es ratsam, sich in den Überschwemmungsflächen und den angrenzenden Wohngebieten nur so lang wie nötig im Freien aufzuhalten. Lange Bekleidung mindert die Erfolgschancen der Stechmücken. Zusätzlich sind an unbedeckten Körperteilen Mückenabwehrstoffe zum Einreiben oder Sprühen hilfreich.

Wer hilft mir bei Problemen nach dem Hochwasser weiter?

Für Fragen zum Trinkwasser oder Problemen mit dem Trinkwasser ist das regionale Wasserversorgungsunternehmen zuständig. Sollten Schadstoffe austreten, wird das Umweltamt oder die untere Wasserbehörde (Landratsamt) des Landkreises unter umweltschutz(@)rems-murr-kreis.de Ihnen dazu Auskunft geben können.

Bei Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen und Fieber sowie bei Verletzungen ist der Hausarzt aufzusuchen.

Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes www.umweltbundesamt.de werden unter dem Stichwort "Hochwasser" und der vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Informationen werden die wichtigsten Fragen dazu beantwortet. Hier finden Sie den Link: Bürgerinnen und Bürger - Hochwasser Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Aufräumen: Wasser im Keller, Strom, (Öl-)Heizung, Schimmel

Was sollte nach Rückgang des Hochwassers beachtet werden?

Nach Ablauf des Hochwassers und Entfernung des Schlamms sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung begonnen werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt, wenn möglich, eine technische Trocknung durchzuführen. Nicht betroffene Räume oder Wohngeschosse müssen während der Trocknung abgeschottet werden (z.B. Keller gegen Obergeschosse abdichten), um eine Verwirbelung von Stäuben, Fasern chemischen oder mikrobiologischen Stoffen zu vermeiden.

Verschmutzte Flächen sollten vom groben Schmutz befreit und anschließend mit sauberem Leitungswasser abgespült und danach mit handelsüblichen Haushaltsreinigern gründlich gesäubert werden.

Überflutete Gärten sind so bald wie möglich umzugraben. Damit wird der Insektenvermehrung (z.b. Tigermücke) und der Geruchsbelästigung vorgebeugt. Fäkal-, Müll- und Sammelgruben sind schnellstmöglich zu entleeren.

Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?

Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.

Das gleiche gilt, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen. Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.

Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch eine Fachfirma in Betrieb.

Wasser im Keller, obwohl das Haus nicht überschwemmt wurde?

Bei Hochwasser steigt auch das Grundwasser, selbst wenn das Gelände noch nicht überflutet ist. So kann Grundwasser in den Keller eindringen, bevor das Hochwasser das Gebäude erreicht.

Schließen Sie vorsorglich vorhandene Verschlüsse von Grundstücksentwässerungen (meist in der Waschküche).

Setzen Sie Waschmaschinen nicht in Betrieb. Räumen Sie den Keller von Wertsachen. Sichern Sie gegebenenfalls Ihren Heizöltank. Lassen Sie eingedrungenes Wasser ausschöpfen oder abpumpen und dichten Sie Wasserwege ab.

Achten Sie dabei unbedingt auf Wanrmeldungen: Bei Hochwasser-Gefahr gehen Sie nicht in den Keller, es herrscht Lebensgefahr.

Kann sich durch das Hochwasser in den Häusern mittelfristig Schimmel bilden?

Ja. Durch Hochwasser betroffene Gebäude können massiv durchfeuchtet werden. Auch nach Abfluss des Wassers verbleibt die Feuchtigkeit noch längere Zeit in den durchnässten Wänden, Decken und Böden. Infolge der Feuchtigkeit können sich auf den meisten Materialien Schimmelpilze und Bakterien bilden.

Schimmelpilzbefall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z.B. allergische Reaktionen führen.

Kann ich vom Hochwasser durchnässte Materialien retten?

Nach dem Hochwasser sollten die betroffenen Räume möglichst vollständig ausgeräumt werden. Noch nicht von Schimmelpilzen befallene Gegenstände können gesäubert und getrocknet werden um einer Schimmelbildung vorzubeugen.

Befallene poröse Materialien – etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen – können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig – das heißt auch in tiefer liegenden Schichten – durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.

Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche – also Stühle und Schränke – sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet und gegebenenfalls mit 70 %-igem Ethylalkohol desinfiziert werden. Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien – wie Teppiche oder Vorhänge – sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.

Was ist zu tun, wenn mein Heizöltank oder meine Ölheizungsanlage beschädigt wurde?

Ist Ihr Heizöltank durch Hochwasser aufgetrieben oder wurde beschädigt, sind der Heizöltank und die Heizungsanlage samt Leitungen vor einer Wiederinbetriebnahme durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu überprüfen, ggf. zu reparieren und freizugeben (zugehörige Belege aufbewahren!).

Die Reinigung der mit Öl verschmutzten Räume sollte zum Schutz Ihrer Gesundheit nur durch eine Fachfirma erfolgen!

Soll der Tank oder die gesamte Ölheizungsanlage ausgetauscht werden, ist unser Merkblatt „Sie heizen mit Heizöl?“ (PDF-Datei) zu beachten.  Prüfpflichtige Heizölverbraucheranlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige beim Landratsamt neu errichtet werden.

Ist Heizöl aus Ihrem Tank oder zugehörigen Leitungen ausgetreten, ist das Landratsamt, Amt für Umweltschutz kurzfristig zu informieren: Telefonnummer: 07151 501 2254 oder per E-Mail unter umweltschutz(@)rems-murr-kreis.de.

Dies gilt auch, wenn die Feuerwehr bereits vor Ort war und die entstandene Verunreinigung beseitigt wurde. Das Amt für Umweltschutz prüft individuell, ob eine Ortsbegehung und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Was sollte ich beim Reinigen nach einem Hochwasser beachten?

Immungeschwächte Personen sollten nicht an Aufräumungsarbeiten beteiligt werden. Beim Aufräumen und Säubern Handschuhe, Gummistiefel und feuchtigkeitsabweisende Kleidung tragen = persönliche Schutzkleidung. Die Arbeitskleidung nach Benutzung gründlich waschen oder Einwegschutzanzug verwenden und entsorgen. Der Kontakt verletzter Haut mit Schlamm ist zu vermeiden. Auf erhöhte Verletzungsgefahren ist beim Aufräumen zu achten. Geschirr und Gebrauchsgegenstände sind vor der Benutzung gründlich mit heißem und sauberen Wasser zu reinigen (z.B. Geschirrspülmaschine mind. 60 °C). Verunreinigte, waschbare Textilien sind unter Verwendung eines Vollwaschmittels bei mind. 60 °C in der Waschmaschine zu reinigen. Bei nicht waschbaren Textilien ist eine desinfizierende chemische Reinigung zu prüfen. Bei Verdacht auf verstärkte fäkale Kontamination (Kot) ist eine desinfizierende Reinigung der betroffenen Flächen und Gegenstände zu empfehlen. Dazu sind Chlor und Aldehydpräparate (in Apotheken erhältlich) geeignet.

Straßen, Bus und Bahn

Wie lange sind die Straßen im Hochwassergebiet gesperrt?

Bitte informieren Sie sich auf dieser Übersicht über die gesperrten Landes- und Kreisstraßen. Diese wird regelmäßig aktualisiert.

Straßenabschnitte können aufgrund von kleinen bis größere Schäden kurzfristig (einge Tage), mittelfristig (mehrere Wochen) oder langfristig (mehrere Monate) gesperrt sein. Umleitungsempfehlungen werden auf der Karte dargestellt.

Wann fährt die Wieslauftalbahn wieder?

Die Wieslauftalbahn zwischen Schorndorf und Rudersberg wird für einige Zeit ausfallen. Grund dafür sind das Hochwasser und seine Folgen: Die Wagenhalle in Rudersberg stand rund anderthalb Meter unter Wasser, die Tore sind beschädigt und die Halle weist erhebliche Flutschäden auf. Die Gleisbette und zumindest eine Weiche sind teilweise völlig unterspült worden.

Ein Schienenersatzverkehr ist eingerichtet. Er verkehrt aktuell zwischen Schorndorf-Grabenstraße und Rudersberg Bahnhof. Die Haltestellen Rudersberg Nord, Oberndorf und Klaffenbach können aufgrund der Straßenverhältnisse und mangelnder Wendemöglichkeit noch nicht angefahren werden. Die Ersatzbusse halten an folgenden Haltestellen: Schorndorf Grabenstraße, Robert-Bosch-Straße, Haubersbronn Rathaus, Miedelsbacher Straße, Miedelsbach Bahnhof, Michelau Ortsmitte, Schlechtbach Ortsmitte, Rudersberg Bahnhof. Die Busse werden ungefähr alle 30 Minuten fahren, die Verbindungen finden Sie unter: www.weg-bahn.de

Aufgrund der laufenden Aufräumarbeiten kann es zu Verspätungen und Teil-Ausfällen einzelner Busse kommen.

Fahrgäste des Wiesel können sich auch über die App oder Homepage des VVS informieren.

Landwirtschaft und private Gärten

Kann ich Gemüse aus meinem überschwemmten Garten essen?

Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse und Salat sind aus Vorsorgegründen nicht mehr zum Verzehr geeignet und sollten im Restmüll entsorgt werden.

Was mache ich mit dem Aufwuchs auf meinen landwirtschaftlichen Feldern?

Viele Grünlandflächen sind nach wie vor überschwemmt. Auch beispielsweise Schlamm, Holz, Geröll ist vorzufinden. In der Folge ist auch das Futter meist nicht mehr nutzbar. Zum Umgang mit überfluteten Flächen, insbesondere auch zu überflutetem Grünland, gibt es vom Land Baden-Württemberg mehrere offizielle Merkblätter: Die Merkblätter können unter folgendem Link abgerufen werden:  www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/nachsorge

Wie geht man nun mit dem Aufwuchs um?

  • Aufwuchs an Biogasanlagen abgeben:

Hier ist aber Vorsicht geboten. Man muss aufpassen, dass nicht zu viel Dreck im Aufwuchs ist. Der Dreck setzt sich sonst unter Umständen im Fermenter ab und muss zu einem späteren Zeitpunkt wieder rausgebaggert werden.

  • Aufwuchs mulchen/mähen und abfahren und dann auf einer landwirtschaftlichen Fläche kompostieren:

Dazu muss folgendes beachtet werden:

    • Die Fläche, auf der kompostiert wird, muss aus dem Gemeinsamen Antrag herausgenommen werden.
    • Bei der Anlage des Komposthaufens gelten dieselben Vorgaben wie bei Feldmieten mit Festmist, d.h. die Lagerfläche ist so anzulegen, dass kein Sickersaft in oberirdische Gewässer gelangen kann. Entsprechend gilt keine Anlage im Überschwemmungsgebiet selbst oder auf dem Gewässerrandstreifen, ebenfalls nicht auf FFH-Mähwiesen.
    • Die Lagerdauer darf 6 Monate nicht überschreiten. Ist diese länger greifen die Vorgaben der AwSV (Anlagenverordnung) wie z.B. bei ortsfesten Fahrsiloanlagen.
    • Das Material sollte, wenn möglich nicht auf Grünland aufgebracht werden. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass tote Fische/Schadnager o.ä. im Futter sind. Hiermit entstehen Clostridien. Diese können sich deutlich auf dem Grünland und damit im nächsten Aufwuchs verbreiten.
  • Aufwuchs entsorgen:

Das wäre eigentlich die beste Möglichkeit, ist aber unter Umständen ziemlich teuer. Wenn durch Überschwemmung auf Äckern oder Wiesen die angebauten Feldfrüchte aufgrund von starken Kontaminationen nicht mehr als Futter oder Lebensmittel verwendet werden können, kann das Material z.B. bei der Gesellschaft für Wertstoff-Verwertung mbH (GWV GmbH) in Remseck kostenpflichtig entsorgt werden. Sofern die Überschwemmungen durch den Einstau der Hochwasserrückhaltebecken entstanden sind, können Sie die dadurch entstehenden Kosten dem jeweils zuständigen Wasserverband in Rechnung stellen.

Was tun bei Ölrückständen in Garten und auf landwirtschaftlichen Feldern?

Häufig ist in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen .

Im Allgemeinen dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein, die bis zum Herbst abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.

Ist der Boden aber erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit dem Landratsamt über einen Abtrag des belasteten Bodens und die Art seiner Entsorgung abstimmen: Telefonnummer: 07151 501-4233

Gartenböden sollen in regelmäßigen Abständen - etwa alle 2-3 Wochen - 5 bis 10 cm tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen. Zur Beschleunigung des Abbaus von Mineralöl können Hilfsstoffe (z.B. Biocrack) eingesetzt werden.

Gras und Grünfutter sind als Restmüll zu entsorgen und eignen sich nicht zum Kompostieren. Große Mengen können bei Firma GWV in Remseck kostenpflichtig abgegeben werden (www.gwv-remseck.de). Gras oder Getreide, das geringfügig mit Sand überdeckt ist, kann am Feldrand aufgesetzt und kompostiert werden. Es kann dann zu gegebener Zeit wieder auf Ackerflächen ausgebracht werden.

Belastete Feldfrüchte dürfen nicht in den Verkauf gelangen. Der Lebensmittelunternehmer trägt hierfür die Verantwortung.

Komposthaufen: Der Komposthaufen sollte umgesetzt werden, der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.

Sandkästen, Kinderspielplätze: Sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muss ausgetauscht werden.

Gartenteiche: Bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser aufschwimmt, muss es von der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk oder einer Fachfirma abgepumpt werden. Danach ist der Teich zu reinigen und neu zu befüllen.

Wie ist mit potenziell durch das Hochwasser belasteten Flächen umzugehen?

Schlamm (Schwemmfracht), der durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse abgelagert wurde, ist zunächst abzutragen und ordnungsmäßig zu entsorgen. Der Schlamm kann auf den Deponien der AWRM angeliefert werden. Weitere Infos hier. 

Sollte ein Abtransport des Materials nicht sofort möglich sein, ist das Material möglichst auf befestigter Fläche und geschützt vor Regenwasser auf dem eigenen Grundstück vorübergehend aufzubewahren (Container, versiegelte Fläche, Abdeckfolie).

Der Abtrag des Schlammes dient dazu, die mögliche „Schadstoffquelle“ zu entfernen und damit einen (weiteren) Eintrag von Schadstoffen in den Boden, ins Grundwasser sowie in Oberflächengewässer zu verhindern. Bei unbefestigten Flächen kommt zudem durch den Abtrag Sauerstoff an den Boden, sodass der mikrobielle Abbau von ggf. oberflächennah, fein verteiltem Mineralöl vonstatten gehen kann.

Aus Erfahrungen und Untersuchungen von anderen, bereits vergangenen Hochwasserereignissen liegen folgende Erkenntnisse vor:

Wenn der natürlich anstehende Boden durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse lediglich fein verteilte, oberflächennahe Verunreinigungen mit Mineralöl aufweist (z.B. nur leichter Ölgeruch feststellbar), kann davon ausgegangen werden, dass sich diese leichten Verunreinigungen unter Luftzutritt innerhalb von Wochen/ Monaten auf natürliche Weise abbauen (mikrobieller Abbau). Von einer vorsorglichen großflächigen Abtragung raten wir daher in diesem Fall ab.

Sind hingegen größere Mengen Mineralöl in einem lokalen Bereich in die Umwelt ausgetreten (der Boden ist z.B. erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt), ist das Landratsamt, Amt für Umweltschutz (Telefonnummer: 07151 501 2254 oder per E-Mail unter umweltschutz(@)rems-murr-kreis.de) kurzfristig zu informieren. Dies gilt auch, wenn die Feuerwehr bereits vor Ort war und die entstandene Verunreinigung beseitigt wurde. Das Amt für Umweltschutz prüft individuell, ob eine Ortsbegehung und weitere Maßnahmen erforderlich sind. (siehe auch FAQ: Was ist zu tun, wenn mein Heizöltank / meine Ölheizungsanlage beschädigt wurde?)

Abfallentsorgung

Was tun mit Rest- und Sperrmüll?

Von Hochwasser und Starkregen betroffene Bürgerinnen und Bürger hatten bis zum 12. Juni die Möglichkeit, Rest- und Sperrmüll gebührenfrei an einem der vier Entsorgungszentren im Rems-Murr-Kreis abzugeben. Seit dem 13. Juni kann der Rest- und Sperrmüll gegen eine Gebühr abgegeben werden.  Dies gilt auch für die Annahme von Erde und Bauschutt aus Privathaushalten – nicht gewerblich - (bis max. 1 to. auf allen 4 Anlagen; > 1 to. nur in Backnang-Steinbach möglich).

Die AWRM hat ihre kommunalen Straßensammlungen von Sperrmüll und „weißer Ware“ abgeschlossen. Es finden keine weiteren Sammlungen durch die AWRM statt. Die von der AWRM in Abstimmung mit den Kommunen gestellten Container an öffentlichen Sammelplätzen werden im Laufe des Donnerstags (13.06.2024) abgezogen.

Bürgerinnen und Bürger, die es bisher nicht geschafft haben, ihren Sperrmüll zu entsorgen, können:

                a) die Kosten für die Entsorgung entweder bei Ihrer Versicherung geltend machen, oder

                b) sich an den Hilfefonds des Rems-Murr-Kreises zum Hochwasser wenden 

 

Für die Entsorgung von Erdaushub (trocken, nass, Schlamm) und Bauschutt (auch mit Heizöl verunreinigt) aus den Hochwassergebieten geltenden Regeln können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AWRM.

Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?

Nach der Überschwemmung können Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen, Estrich, Putz und andere saugfähige Bauteile sowie Hausrat durch Öl belastet sein. Sie können in der Regel als Sperrmüll entsorgt werden. Weitere Auskünfte erteilt die Abfallberatung der AWRM: Telefonnummer: 07151 501-9535

Alle Entsorgungszentren der AWRM sind zurzeit regulär geöffnet. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AWRM.

Was tun mit kontaminierter Erde, Bauschutt und Schlamm? (nicht gewerblich)

Verunreinigtes Bodenmaterial wird  gegen eine Gebühr in den Entsorgungszentren Kaisersbach, Schorndorf und Winnenden angenommen. Die Anlieferung kann hier mit PKW-Anhängern erfolgen. Kippfahrzeuge können dort nicht anliefern.

Sowohl Kleinmengen als auch größere Mengen, also über einer Tonne Gewicht, können gegen Gebühr am Entsorgungszentrum Backnang-Steinbach angenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der AWRM.

 

Hinweis:

Hat sich Schlamm durch das Hochwasser/ den Starkregen auf Ihrem Grundstück abgelagert, ist dieser sehr wahrscheinlich verunreinigt und sollte daher abgetragen und gemäß den Hinweisen der AWRM ordnungsgemäß entsorgt werden.

Weist der natürlich anstehende Boden durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse nur leichte, oberflächennahe Verunreinigungen mit Mineralöl auf (z.B. lediglich leichter Ölgeruch feststellbar), kann davon ausgegangen werden, dass sich diese leichten Verunreinigungen unter Luftzutritt innerhalb weniger Wochen auf natürliche Weise abbauen (mikrobieller Abbau). Von einer vorsorglichen großflächigen Abtragung raten wir daher in diesem Fall ab.

Versicherungen, Verträge und Kredite

Wie kann ich mich gegen Naturgefahren versichern?

Der Rems-Murr-Kreis appelliert an Privatpersonen und Unternehmen, sich umfassend gegen Schäden aus Naturgefahren abzusichern z.B. mit einer Elementarschadenversicherung.

Versicherung: Wie weise ich den entstandenen Schaden nach?

Zuerst sollten Sie nachdem das Hochwasser vorüber ist, die Schäden mindern soweit dies möglich ist: Betroffene sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und alles zu unternehmen, was möglich und zumutbar ist, um Hausrat und Gebäude vor weiteren Schäden zu bewahren. Vor dem Aufräumen sollten Sie alles fotografieren, besser noch filmen.

Erstellen Sie dann eine Schadensliste und dokumentieren Sie die Schäden: Unmittelbar nach dem Schadensfall sollten Sie eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellen. Falls vorhanden, sollten Sie Einkaufsbelege hinzufügen. Falls Sie keine mehr haben, können Sie den Zeitpunkt der Anschaffung und den ungefähren Neupreis aus dem Gedächtnis aufschreiben. Soweit das möglich ist, sollten Sie keine beschädigten Sachen wegwerfen. Auf jeden Fall sollten Sie vor dem Wegwerfen alle Beschädigungen, Zerstörungen etc. fotografieren oder filmen.

Kontaktieren Sie den Versicherer und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen: Der Kontakt zur Versicherung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder ein Fax genügen. Wichtig ist, dass der Versicherer eine Eingangsbestätigung sendet - bitten Sie ihn in Ihrem Schreiben darum. Als Betroffener sollten Sie die Schadensmeldung sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie bei einem Fax unbedingt den Sendebericht auf. Müssen die Verhandlungen ausnahmsweise doch telefonisch erfolgen, sollten Sie am besten vor Zeugen telefonieren. Bei telefonischen Leistungszusagen ist es wichtig, den Namen des Sachbearbeiters, seine telefonische Durchwahl sowie Tag und Zeitpunkt des Anrufs zu notieren. Es ist ratsam, alle Unterlagen, die an die Versicherung gesendet werden, vorher zu kopieren.

Schadensbegutachtung durch die Versicherung: Der Versicherer wird Ihnen mitteilen, ob Sie selbst einen Handwerker beauftragen sollen oder ob die Versicherung erst jemanden vorbeischicken will. Oft wird der Versicherer einen "Regulierer" vorbeischicken, der sich den Schaden anschaut: Sie sollten wissen, dass dieser kein unabhängiger Gutachter ist, sondern vom Versicherer bezahlt wird und dessen Interessen vertritt.

Auf Abschlagszahlung drängen: Betroffene sollten sich mit der Schadensregulierung nicht vertrösten lassen. Wenn alle Unterlagen vorgelegt sind, können Sie spätestens einen Monat nach Schadensanzeige eine Abschlagszahlung verlangen. Dies ist in Paragraf 14 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt.

Übrigens: Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernimmt bei beschädigten Gegenständen die Reparaturkosten. Sollte der vorherige Zustand nicht vollständig wiederhergestellt werden können, gibt es außerdem noch einen Anspruch auf Ausgleich der verbliebenen Wertminderung.

Was mache ich, wenn ich keine Versicherungsunterlagen mehr habe?

Ihre Versicherungsverträge sind im Schlamm oder in den Fluten versunken? So erhalten Sie Kopien und/oder Ersatzverträge:

Wenn Sie Ihre Verträge über einen Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler abgeschlossen haben, so rufen Sie in seinem Büro an und fragen nach Kopien aller Verträge.

Zum Nachweis Ihres Telefonats notieren Sie unbedingt Folgendes:
Telefonnummer, Datum und Zeitpunkt des Anrufs, Name der Person, die ihren Anruf entgegennimmt, Name der Personen, die den Anruf für Sie bezeugen können.

Wenn Sie den Namen der Versicherung nicht mehr wissen oder keine Kontaktdaten haben, lassen Sie sich von Ihrer Bank Kopien Ihrer Kontoauszüge für den Zeitraum erstellen, in welchem Sie üblicherweise Ihre Versicherungsbeträge zahlen. So haben Sie die Daten der Verträge im Verwendungszweck und können sich nun direkt an die Versicherungsgesellschaft wenden.

Wenn Sie nur noch den Namen Ihrer Versicherung wissen, aber keine Kontaktdaten haben, so finden Sie auf der Homepage des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) die Adressdaten aller Gesellschaften, die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft organisiert sind. So können Sie den Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und Kopien Ihrer Verträge anfordern.

Ich brauche jetzt dringend einen Kredit. Was muss ich beachten?

Viele Hochwasser-Geschädigte brauchen jetzt dringend Geld für Neuanschaffungen. Doch bevor Sie einen Kredit aufnehmen, sollten Sie das Angebot kritisch prüfen. Kreditvermittler verlangen meist eine hohe Provision und locken oft mit unseriösen Angeboten. Bei "unbürokratischen, problemlosen Sofort-Krediten" sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen - vor allem, wenn Sie angebliche Vertragsunterlagen als teure Nachnahmesendung bekommen sollen.

Wenn Sie vom Hochwasser stark betroffen sind melden Sie sich gerne beim Landratsamt unter Hochwasser-Hilfe: Rems-Murr-Kreis. Das Landratsamt sammelt Spenden, welche bereits seit dem 6. Juni als Soforthilfe Vorort ausgezahlt werden.

Was können Sie tun bei Unwetterschäden am Auto?

Hat das Unwetter Schäden am Auto verursacht, muss zumindest eine Teil-Kaskoversicherung vorhanden sein. Da die Vollkaskoversicherung eine Teilkaskoversicherung beinhaltet, sind die Schäden darüber auch abgedeckt.

Falls der Wagen weggeschwommen ist oder abgeschleppt wurde, fragen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder bei der örtlichen Polizei nach, ob dort eine Liste der Fahrzeuge vorhanden ist bzw. wohin die Autos gebracht worden sind.

Muss ich für meinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag zahlen?

Ganz grundsätzlich gilt bei Verträgen, dass man nur zahlen muss, wenn der Vertragspartner auch seine Leistung erbringt. Funktioniert also etwa Ihr Festnetzanschluss über eine längere Zeit nicht, sollten für diese Tage auch keine Grundgebühren in Rechnung gestellt werden. Bucht der Anbieter für diese Zeit weiter die vollen Entgelte ab, sollten Sie die Beträge aber nicht einfach von Ihrer Bank zurückbuchen lassen, sondern Kontakt zum Anbieter aufnehmen. Telefonrechnungen können innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstandet werden. Der Anbieter wird anhand Ihrer Adresse sehen, dass Sie in einem betroffenen Gebiet leben.

Der vorübergehende örtliche Ausfall des Mobilfunknetzes aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt führt aber nicht zu einer verringerten Zahlungspflicht. Anders kann dies im Einzelfall allenfalls bei dauerhaften oder häufigen Störungen sein.

Muss ich weiterhin für Verträge mit dem Energieversorger zahlen?

Während einer Unterbrechung der Strom- oder Gasbelieferung kann es zu keinem weiteren Energieverbrauch kommen. Fällige Abschlagszahlungen sollten aber nicht einbehalten werden. Der konkrete Verbrauch wird spätestens nach einem Jahr mit der Jahresrechnung abgerechnet. Daneben haben viele Tarife auch einen verbrauchsunabhängigen Grundpreis. Auch dieser wird über die Jahresrechnung abgerechnet und sollte taggenau um die Zeit der Leistungsunterbrechung reduziert sein. Zu viel bezahlte Abschläge muss der Anbieter erstatten.

Sollte sich der Zählerstand zu Beginn der Unterbrechung nicht mehr rekonstruieren lassen und damit ein neuer Zähler notwendig werden, darf der Versorger den Verbrauch für den Zeitraum vor der Unterbrechung schätzen. Dabei kann er auf die Verbrauchsdaten im vergleichbaren Vorjahreszeitraum zurückgreifen. Allerdings ist die Zeit der Versorgungsunterbrechung entsprechend zu berücksichtigen.