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Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
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Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

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Welche Möglichkeiten gibt es?

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Angebote wie Nachhilfe, Musikschule, Sport, Mittagessen in KiTa und Schule oder Klassenausflüge wahrzunehmen.

Screenshot Homepage Bildungsportal

Voraussetzungen - wer erhält Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

  • deren Familien Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und/oder
  • deren Familien Wohngeld beziehen und/oder
  • für die Kinderzuschlag bezogen wird und/oder
  • die Asylbewerberleistungen erhalten

Weitere Voraussetzungen für Bildungsleistungen sind, dass die Schülerin oder der Schüler unter 25 Jahre ist (Ausnahme Sozialhilfe), eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung erhält (Ausnahme Sozialhilfe). Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind.

Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung
    Zu den Kosten gehören eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, nicht aber die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (zum Beispiel für Wanderschuhe), und auch nicht das Taschengeld.
  • Schulbedarf
    Schüler und Schülerinnen erhalten zweimal jährlich zu Beginn der Schulhalbjahre einen Zuschuss für erforderliche Lernmaterialien. Anträge müssen nur von Beziehern von Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt werden. Alle anderen erhalten die Leistung ohne Antrag.
  • Schülerbeförderung
    Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges werden bezuschusst, soweit der Schüler oder die Schülerin auf Schülerbeförderung angewiesen ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Fußweg zur Schule mehr als 3 Kilometer beträgt oder eine besondere Gefahr auf dem Schulweg vorliegt.
  • Lernförderung
    Mit der außerschulischen Lernförderung werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (zum Beispiel Förderverein) organisierten Förderangebote ergänzt.
    Die Notwendigkeit einer Lernfördermaßnahme hängt im Wesentlichen von der Beurteilung des Fach- oder Klassenlehrers ab. Diese bescheinigt er durch die Bestätigung der Schule zur Lernförderung. Zur Einleitung einer Lernfördermaßnahme, die über das Nachholen versäumten Schulstoffes hinausgeht, wird zusätzlich die Entscheidungshilfe für Lehrer benötigt. Beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Soziales und Teilhabe, können pädagogische Fachkräfte die „Handreichung zur Lernförderung“ anfordern: Telefonnummer: 07151 501-1453.
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung
    Dieses Angebot gilt für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Krippe, Kindergarten), nicht jedoch für selbst gekauftes Mittagessen (zum Beispiel am Kiosk).
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
    Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Jedem berechtigten Kind steht ein Budget von 15 Euro pro Monat zur Verfügung für Vereinsbeiträge, Musikschule, Freizeiten oder Ähnliches.

In welcher Form erhält man die Leistungen?

Die Leistungen für Schulbedarf und Schülerbeförderung werden an die Familien ausgezahlt. Für alle anderen Leistungen gibt es Sachleistungen, das heißt, in der Regel werden die Leistungen über unsere Bildungskarte direkt mit dem Leistungsanbieter abgerechnet.

Hier geht’s zum Onlineportal unserer Bildungskarte.

Leitfaden (PDF-Datei)

Kurzanleitung (PDF-Datei)

Wo sind die Leistungen zu beantragen?

Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, ist das Jobcenter des Rems-Murr-Kreises zuständig. Für Anträge von Leistungsberechtigten, die Wohngeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen erhalten, ist das Amt für Soziales und Teilhabe beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis zuständig.

Die Antragsformulare für das Bildungs- und Teilhabepaket liegen beim Bürgermeisteramt, im Jobcenter und im Landratsamt Rems-Murr-Kreis beim Amt für Soziales und Teilhabe bereit. Sie können Sie auch hier herunterladen: