Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Esri
Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
Verarbeitungsunternehmen
Esri Deutschland GmbHRingstr. 785402 KranzbergTelefon: +49 89 207 005 1200Telefax: +49 89 207 005 1111info@esri.dewww.esri.de
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Darstellung von Geoinformationen auf elektronischen Karten

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

IP-Adresse

Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Alle Maßnahmen, die der Sicherheit des Services dienen, sind transparent ausgewiesen; hier sind auch die Orte und Fristen enthalten (STA-05.8, STA-05.9, BCR-11.1, BCR-11.2, BCR-11.3): downloads.esri.com/RESOURCES/ENTERPRISEGIS/AGOL_CSA_CAIQ.PDF
Datenempfänger

Esri Inc.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@esri.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Rems Murr Kreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Seitenbereiche
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Entdecken.
Genießen. Leben.

info

Gewässerbewirtschaftung

Der Schutz oberirdischer Gewässer wie Seen und Flüsse, aber z.B. auch der ordnungsgemäße Betrieb von Fischteichen, dient dem Erhalt der ökologischen und technischen Funktionen und damit der grundlegenden Daseinsvorsorge. Bei der Bewirtschaftung und dem Bau am und im Gewässer sind verschiedene rechtliche Vorgaben einzuhalten und entsprechende Genehmigungen einzuholen.

Wasserkraftanlagen bis 1.000 kW

Zur Errichtung oder bei Änderungen an Wasserkraftanlagen wird eine wasserrechtliche Zulassung benötigt.

Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts nennt die wesentlichen Voraussetzungen, vor allem was Durchgängigkeit, Mindestwasserführung und Fischschutz betrifft.

Außerdem muss beachtet werden, dass die Bewirtschaftung einen guten ökologischen Zustand und ein gutes ökologisches Potenzial zum Ziel hat. Ergänzende landesrechtliche Regelungen des Wassergesetzes, vor allem auch das Effizienzgebot für die Nutzung von Wasserkraft, müssen befolgt werden. Natur- und artenschutzrechtliche Bestimmungen können unter Umständen zu einer Versagung der benötigten Erlaubnis führen.

Für Vorabklärungen müssen Sie Pläne, Unterlagen und unter Umständen auch Gutachten vorlegen. Aus diesen müssen Umfang und Auswirkungen des Vorhabens hervorgehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Am besten wenden Sie sich direkt an den zuständigen Ansprechpartner um in Erfahrung zu bringen, ob ein Plangenehmigungsverfahren ausreichend ist oder ob zusätzlich ein Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren eingeleitet werden muss.

Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wurde die Potenzialstudie (Stand März 2011) "Ausbaupotenziale der kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars" erstellt. Untersucht wurden die vorhandenen genutzten und ungenutzten Querbauwerke, an denen eine (zusätzliche) Erzeugung von mehr als 8 KW möglich wäre.

Zu beachten ist, dass die Studie nicht die Einzelfallprüfung durch die untere Wasserbehörde ersetzt und keine Vorentscheidung über die Genehmigungsfähigkeit einzelner Standorte getroffen wird. Diese und die im Einzelfall notwendigen ökologischen Anforderungen können nur im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens ermittelt werden.

Verfahrenshandbuch in Sachen Wasserkraft

§ 11a WHG verpflichtet die einheitliche Stelle zur Erstellung und Veröffentlichung eines Verfahrenshandbuches für Träger von Vorhaben zur Errichtung und den Betrieb sowie zur Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, sofern ein bergrechtlicher Betriebsplan nicht erforderlich ist.

Als einheitliche Stellen gelten in Baden-Württemberg die allgemein wasserrechtlich zuständigen Stellen und somit in der Regel die unteren Wasserbehörden.

Das Land Baden-Württemberg hat ein einheitliches Muster-Verfahrenshandbuch erarbeitet und den zuständigen Wasserbehörden zur Verfügung gestellt. Der Rems-Murr-Kreis als untere Wasserbehörde übernimmt das Muster-Verfahrenshandbuch des Landes Baden-Württemberg als eigenes Handbuch und verweise damit auf das im Anhang befindliche Muster-Verfahrenshandbuch.

Muster-Verfahrenshandbuch (PDF-Datei)

Bauen am Gewässer

Für Bauten und sonstige Anlagen, die in, über und an oberirdischen Gewässern errichtet werden sollen, ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nach §28 WG erforderlich.

Zusätzlich ist an Gewässern ein Randstreifen zur Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen von allen Bauwerken und sonstigen Anlagen (Gerätehütten, Kompostanlagen, Behälter, Zäune usw.) freizuhalten (§29 WG). Im Innenbereich hat der Gewässerrandstreifen landseits der Böschungsoberkante eine Breite von mindestens 5 m, im Außenbereich mindestens 10 m aufzuweisen. Im Einzelfall sind abweichende Regelungen möglich.

Überschwemmungsgebiete (siehe auch Bauen im Überschwemmungsgebiet), Schutzgebiete nach Naturrecht oder sonstige Restriktionen sind ergänzend zu beachten.

Dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind entsprechend aussagekräftige Unterlagen in 4-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Längs- und Querschnitte
  • Bauzeichnungen

Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt ab.

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Landkreises.

Weitere Informationen:

Fischteiche und Gewässernutzung

Im rechtlichen Sinn stellen Fischteiche oder Weiher eine Gewässernutzung dar.

Unter die Gewässernutzung fällt:

  • Aufstauen eines Gewässers
  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Einleiten von Wasser in oberirdische Gewässer

Voraussetzung zum Bau und Betrieb von Fischteichen und Weihern ist eine Prüfung nach Bau-, Wasser- und Naturschutzrecht.

Dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind entsprechend aussagekräftige Unterlagen in 4-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Längs- und Querschnitte
  • Bauzeichnungen

Bitte stimmen Sie den Umfang und die Anzahl der Unterlagen vorab mit dem zuständigen Ansprechpartner im Landratsamt ab.

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Landkreises.

Weitere Informationen:

Gewässerökologie und Wasserrahmenrichtlinie

Veränderungen am Gewässer
Für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer ist eine Plangenehmigung oder eine Planfeststellung erforderlich. Hierunter fallen Maßnahmen wie zum Beispiel Renaturierungen oder Verlegungen von Gewässern und Verdolungen.

Vor Durchführung des Wasserrechtsverfahrens ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung der Umweltverträglichkeitspflicht erforderlich.

Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung oder Planfeststellung ist mit folgenden Unterlagen in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt zu stellen:

  • Erläuterungsbericht
  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Längs- und Querschnitte
  • Hydraulische Berechnung
  • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Plangenehmigung bzw. Planfeststellung ist gebührenpflichtig entsprechend der Gebührenordnung des Landkreises.

EU-Wasserrahmenrichtlinie
Wasser ist das wertvollste Naturgut und Lebensmittel Nr. 1. Deshalb gibt es keine wichtigere Aufgabe als den Schutz unseres Wassers durch eine nachhaltige Wasserwirtschaft sicherzustellen. Für die Fließgewässer ist eine solche Vorsorge am effektivsten über die Bewirtschaftung der gesamten Einzugsgebiete zu leisten, unabhängig von allen politischen Grenzen. Genau diese übergreifende Zusammenarbeit ist einer der wesentlichen Punkte der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU aus dem Jahre 2000.

Ein wichtiger Punkt der WRRL ist eine umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die rechtliche Umsetzung der WRRL erfolgte in Baden-Württemberg durch Änderung des Wassergesetzes im Jahr 2003. Im November 2009 hat der Landtag den aufgestellten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zugestimmt. Im Dezember 2015 wurden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme vom Land aktualisiert. Sie sind auf den entsprechenden Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart abrufbar. Der Rems-Murr-Kreis liegt im Bearbeitungsgebiet Neckar und in den Teilbearbeitungsgebieten 42 und 47.

Die wichtigsten Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind: 

  • Guter ökologischer und guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer
  • Guter chemischer und guter quantitativer Zustand des Grundwassers
  • Verschlechterungsverbot für Oberflächen- und Grundwasser
  • Reduzierung der Verschmutzung der Oberflächengewässer durch prioritäre Stoffe; Fernhalten prioritärer gefährlicher Stoffe aus den Gewässern

Beauftragter für Gewässerschutz

Dürfen Sie in Ihrem Unternehmen pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten? Dann müssen Sie eine Person als Beauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragten) bestellen.

Gehen von den Anlagen im Unternehmen besondere Gefahren aus? Dann gilt das unter Umständen auch bei geringeren Abwassermengen. Sie können auch mehrere Personen als Gewässerschutzbeauftragte bestellen.

Haben Sie Immissionsschutz- oder Abfallbeauftragte bestellt, so können diese auch die Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten wahrnehmen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für rechtlichen Fragen, sortiert nach Gemeinden (entscheidend ist der Standort):

 

Ansprechpartner für technische Fragen:

  • Bauen am Gewässer, Gewässerökologie für die Gemeinden:
    Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Berglen, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Kirchberg an der Murr, Korb, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winnenden, Winterbach
    Herr Richter
    Telefonnummer: 07151 501 - 2702
    p.richter(@)rems-murr-kreis.de