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Integrationshilfe für Kinder mit (drohend) wesentlicher Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Was ist Integrationshilfe und wer kann sie beantragen?
Ziel der Integrationshilfe ist es, Kindern mit einer Behinderung den Besuch regulärer Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.
Anspruch haben Kinder, die nicht nur vorübergehend (d.h. länger als sechs Monate) durch eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung wesentlich in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Die Integrationshilfe ist eine individuelle, auf das Kind bezogene Leistung, die durch begleitende und/oder pädagogische Hilfen darauf abzielt, die Folgen der Behinderung zu mindern und die Teilhabe am Kindergartenleben zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem
- Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Kleingruppenarbeit,
- praktische Unterstützung bei der Teilnahme am Gruppengeschehen,
- begleitende Hilfe bei Kindern mit z.B. Körperbehinderungen sowie
- die enge Zusammenarbeit mit den Eltern
Wie und wo beantrage ich die Hilfe?
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit einer Frühförderung/-beratung im Rems-Murr-Kreis auf. Die Frühförderung/-beratung kann bei Bedarf eine Spielbeobachtung und/oder einen Entwicklungstest bei Ihrem Kind durchführen und berät Sie bei der Beantragung und den notwendigen Unterlagen.
Klären Sie auch mit der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl, ob diese bereit ist, Ihr Kind aufzunehmen bzw. den Antrag auf Integrationshilfe zu unterstützen.
Welche Unterlagen sind zur Antragsstellung erforderlich?
- Verkürzter Antrag auf Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung (PDF-Datei)
- Schweigepflichtentbindung (PDF-Datei) zur Erstellung des Formblatt Hb/A
- Elternfragebogen
- Kopien des vollständigen Vorsorgeheftes einschließlich Somatogramm von Kopfumfang, Körpergröße und Körpergewicht
- Quantitative Entwicklungsdiagnostik und/oder strukturierte Spielbeobachtung (wird durch die Frühförderung/-beratung erstellt)
- Ergebnisse bzw. Termin eines Hörtest und eines Sehtests, sofern möglich
- Schriftlicher Befund einer neurologischen Untersuchung beim Kinderarzt
- Bericht eines Sozialpädiatrischen Zentrums und/oder sämtliche ärztliche Berichte mit Diagnosen sowie ggf. weitere med. Unterlagen
- Bei Kindern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eine Kopie des Reisepasses
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der genannten Unterlagen wird an einem „Runden Tisch“ der konkrete individuelle Mehrbedarf Ihres Kindes ermittelt sowie Ziele und erforderliche Maßnahmen vereinbart. Am „Runden Tisch“ nehmen Sie, Mitarbeiter/innen der Frühförderung/ -beratung, der Kindertageseinrichtung, der Teilhabeplanung des Fachbereichs Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ggf. des Trägers teil. Das Kreisjugendamt kann auf Wunsch der Sorgeberechtigten beratend hinzugezogen werden.
Der Gesamtplan mit Empfehlung der Teilhabeplanung zu dem i.R. der Eingliederungshilfe abzudeckendem Teilhabebedarf wird an alle Beteiligten verschickt.
Falls erforderlich wird zur Feststellung einer (drohenden) wesentlichen Behinderung noch das Gesundheitsamt zur Erstellung einer amtsärztlichen Stellungnahme beauftragt.
Nach Klärung der Leistungsvoraussetzungen erhalten Sie vom Amt für Soziales und Teilhabe, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderung einen Bescheid über die möglichen Leistungen.
Die Liste der Integrationskräfte
Für interessierte Kräfte besteht die Möglichkeit, sich in eine Liste (PDF-Datei) des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis eintragen zu lassen. Diese öffentlich zugängliche Liste dient der Information potentieller Arbeit-/ Auftraggeber und kann für die Suche nach Kräften genutzt werden. Der Landkreis übernimmt keine Haftung für die daraus hervorgehenden Arbeitsverhältnisse/ Aufträge.
Die Liste wird jährlich am 15. April gelöscht, um die Aktualität zu gewährleisten. Wenn Sie danach weiterhin als Integrationskraft genannt werden möchten, müssen Sie sich erneut mit diesem Vordruck (Verlinkung) anmelden. Bitte nutzen Sie das Formular auch für Abmeldungen. Mit Ihrem Eintrag erklären Sie sich mit den hier genannten Bedingungen einverstanden.
An- oder Abmeldungen über Frau Fuchs: k.fuchs(@)rems-murr-kreis.de
Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns im Team Teilhabeplanung
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Team Teilhabeplanung
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Telefonnummer:07151 501-1865
Teilhabeplanung(@)rems-murr-kreis.de
Sprechzeiten
Dienstag bis Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Weitere Kontakte
Fachbereichsleitung: Thomas Durst
Teamleitung Teilhabeleistungen: Regina Schulz und Jan Siemantel
Teamleitung Teilhabeplanung: Ekaterina Gusakova
Informationen zur Zuständigkeit erhalten Sie unter Telefonnummer: 07151 501-1450