Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Esri
Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
Verarbeitungsunternehmen
Esri Deutschland GmbHRingstr. 785402 KranzbergTelefon: +49 89 207 005 1200Telefax: +49 89 207 005 1111info@esri.dewww.esri.de
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Darstellung von Geoinformationen auf elektronischen Karten

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

Cookies akzeptieren

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

IP-Adresse

Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Alle Maßnahmen, die der Sicherheit des Services dienen, sind transparent ausgewiesen; hier sind auch die Orte und Fristen enthalten (STA-05.8, STA-05.9, BCR-11.1, BCR-11.2, BCR-11.3): downloads.esri.com/RESOURCES/ENTERPRISEGIS/AGOL_CSA_CAIQ.PDF
Datenempfänger

Esri Inc.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

privacy@esri.com

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Rems Murr Kreis
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Seitenbereiche
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Entdecken.
Genießen. Leben.

info

Unterstützung für Kinder und Kindergärten

Die Integrationshilfe unterstützt Kinder und Kindergärten bei erhöhtem Förderbedarf eines Kindes auf Grund einer wesentlichen (oder drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Dadurch möchte der Landkreis Rems-Murr-Kreis behinderten Kindern den Besuch regulärer Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Dies kann durch den Einsatz von Integrationskräften, die die Teilhabe am Kindergartenleben ermöglichen bzw./verbessern sollen, erreicht werden. Mit Hilfe der Leistungsgewährung sollen die Folgen der Behinderung gemindert und die Integration erleichtert werden. Die Integrationshilfe ist vermögens- und einkommensunabhängig.

Voraussetzung/Rechtsgrundlage

Es muss eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) im Sinne von §§ 53, 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII i. V. m. § 55 SGB IX; §§ 10, 35a SGB VIII vorliegen oder drohen.

Ablauf

Die Eltern/Sorgeberechtigten melden beim Amt für Soziales und Teilhabe formlos, dass sie Integrationshilfe im Kindergarten beantragen möchten. Die Eltern/Sorgeberechtigten nehmen Kontakt zur Frühförderung/-beratung auf, die bei Bedarf eine Spielbeobachtung und/oder einen Entwicklungstest bei dem Kind durchführen kann. Zusammen mit den Eltern wird an einem Runden Tisch der behinderungsbedingte Fördermehrbedarf ermittelt, die Ziele/Maßnahmen vereinbart und im Hilfeplan festgeschrieben.  Die notwendige Qualifikation der hierfür benötigten Integrationskraft wird bestimmt (siehe Verfahrensbeschreibung (PDF-Datei)).

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen einschließlich des Hilfeplanes des Runden Tisches findet eine Integrationshilfekonferenz unter Beteiligung der Geschäftsbereiche Sozia-les und Gesundheit sowie der zuständigen Frühförderstelle statt. Dort wird festgestellt, ob eine (drohende) wesentliche Behinderung vorliegt und über die Leistungsgewährung entschieden.

Erforderliche Unterlagen

  1. Verkürzter Sozialhilfeantrag (PDF-Datei)
  2. Schweigepflichtentbindung (PDF-Datei) zur Erstellung des Formblatt HB/A
  3. Kopien des vollständigen Vorsorgeheftes einschließlich Somatogramm von Kopfumfang, Körpergröße und Körpergewicht
  4. Protokoll des ersten Runden Tisches im Kindergarten (durch die Frühberatung)

Weitere Unterlagen können je nach Behinderung im Einzelfall erforderlich werden:

  1. Quantitative Entwicklungsdiagnostik oder strukturierte Spielbeobachtung (durch die Frühberatung)
  2. Ergebnisse bzw. Termin eines Hörtests und eines Sehtests sofern möglich (durch einen Facharzt)
  3. Neurologische Untersuchung beim Kinderarzt
  4. Weitere medizinische Unterlagen sofern vorhanden (z. B. Bericht eines Sozialpädiatrischen Zentrums)

Frist

Es gelten keine Fristen. Da die Eingliederungshilfe aber nicht für die Vergangenheit bezahlt werden kann, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Der Anspruch auf Integrationshilfe kann je nach Einzelfall unterschiedlich lange bestehen. Grundsätzlich besteht das Anrecht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Integration voraussichtlich erfüllt sein wird.

Die Integrationskraft

Aufgabe
Zentrales Ziel der Förderung eines behinderten Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die gelungene Teilhabe am Gruppengeschehen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des Kindes. Grundlage hierfür ist die individuelle Bedarfsermittlung/Hilfeplanung am Runden Tisch. Die hier festgehaltenen Ziele/Maßnahmen stellen gleichzeitig den Arbeitsauftrag der Integrationskraft dar.  In unserem Leitfaden zur Integrationshilfe (PDF-Datei) finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Eckpunkten der Integrationshilfe in Kindertagesstätten im Rems-Murr-Kreis.

Arbeitsverhältnis
Für die vertragliche Gestaltung ist nicht das Landratsamt, sondern der jeweilige Kindergartenträger zuständig. Dieser ist somit Auftraggeber der Integrationskräfte.

Die Liste der Integrationskräfte
Für interessierte Kräfte besteht die Möglichkeit, sich in eine Liste des Landratsamts Rems-Murr-Kreis eintragen zu lassen. Diese öffentlich zugängliche Liste dient der Information potenzieller Arbeit-/Auftraggeber und kann für die Suche nach Kräften genutzt werden. Der Landkreis übernimmt keine Haftung für die daraus hervorgehenden Arbeitsverhältnisse/Aufträge.

Diese Liste wird jährlich am 15. April gelöscht, um die Aktualität zu gewährleisten. Wenn Sie danach weiterhin darin als Integrationskraft genannt werden möchten, müssen Sie sich erneut anmelden (möglich ab 15. März jedes Jahres). Bitte teilen Sie über diesen Vordruck auch mit, wenn Sie aktuell keine weiteren Leistungen mehr anbieten und nicht mehr auf der Liste erscheinen möchten. Ein erneuter Eintrag ist jederzeit möglich. Mit Ihrem Eintrag erklären Sie sich mit den hier genannten Bedingungen einverstanden. Natürlich können Sie auch als Integrationskraft tätig sein, ohne auf dieser Liste zu erscheinen.

An- bzw. Abmeldung über Petra Stellmann: p.stellmann(@)rems-murr-kreis.de

Wenn Sie als Antragssteller oder Kindergartenträger/-verantwortliche(r) eine Integrationskraft suchen, können Sie sich die Liste mit Integrationskräften (Verlinkung) zur Hilfe nehmen.