Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Was ist die Erklärung zur Barriere·freiheit?

Manche Menschen können Internet·seiten nicht gut nutzen.

Zum Beispiel, weil Sie die Schrift auf der Internetseite

nicht gut lesen können.

Das ist eine Barriere.

Eine Barriere ist ein Hindernis.

 

Im Gesetz steht:

Wichtige Internet·seiten müssen barrierefrei sein.

Alle Menschen müssen diese Internet·seiten

gut nutzen können.

 

Das gilt auch für:

  • Menschen mit einer Seh·behinderung
  • blinde Menschen
  • gehör·lose Menschen
  • Menschen, die einen Computer

nicht mit den Händen bedienen können

 

Barriere·freiheit auf Internet·seiten bedeutet zum Beispiel:

  • Menschen mit einer Seh·behinderung können die Farben von einem Text verändern.

So können sie den Text besser lesen. 

  • Blinde Menschen können sich die Texte vorlesen lassen.
 

Für wichtige Internet·seiten gibt es

die Erklärung zur Barriere·freiheit.

 

In der Erklärung zur Barriere·freiheit steht:

  • So barrierefrei ist die Internet·seite.
  • Diese Barrieren gibt es noch.
  • Diese Stellen von der Internetseite

müssen nicht barrierefrei sein.

 

In der Erklärung muss auch stehen,

von wann die Erklärung ist.

Der Besitzer von der Internet·seite muss jedes Jahr prüfen:

Wie barrierefrei ist die Internet·seite?

Er muss die Erklärung zur Barriere·freiheit

jedes Jahr neu machen.

Über die Erklärung zur Barriere·freiheit vom Rems-Murr-Kreis

Die Internet·seite vom Rems-Murr-Kreis ist

www.rems-murr-kreis.de.

Die Internet·seite vom Rems-Murr Kreis ist

noch nicht ganz barrierefrei.

Diese Barrieren gibt es noch auf der Internet·seite

vom Rems-Murr-Kreis:

  • Manche Dokumente auf der Webseite sind
    nicht barrierefrei.
  • Manche Formulare auf der Webseite sind
    nicht barrierefrei.
  • Einige Bilder auf der Webseite haben
    keinen Alternativ·text.

Ein Alternativ·text ist eine Bild·beschreibung

für Menschen mit einer Seh·behinderung.

 

Aber:

Wir haben sehr viele Dokumente auf unserer Internet·seite.

Wir wollen die Dokumente barrierefrei machen.

Aber dafür brauchen wir noch Zeit.

Wir wollen damit bis zum Jahr 2025 fertig sein.

 

Im Gesetz steht:

Ältere Dokumente müssen nicht barrierefrei sein.

Aber nur, wenn sie nicht mehr für wichtige Aufgaben

vom Landratsamt gebraucht werden.

Das tun wir für die Barriere·freiheit

Seit Januar 2024 ist es so:

Wir achten bei neuen Dokumenten und Bildern

auf die Barriere·freiheit.

 

Wir benutzen das Computer·programm Eye-Able.

Der Name ist englisch.

Man spricht ihn so aus: Ei-ä-ibl

Mit diesem Programm können Benutzer die Internet·seite einstellen.

 

Zum Beispiel:

  • Sie können die Größe von der Schrift verändern.
  • Sie können die Farbe von der Schrift und vom Hintergrund verändern.
  • Sie können sich die Inhalte von der Internet·seite vorlesen lassen.
 

Das Computer·programm Eye-Able können Sie so öffnen:

  • Klicken Sie auf das Zeichen Barriere·freiheit:
  • Oder drücken Sie gleichzeitig die Taste Alt und die Taste 1.
 

Sie können das Computer·programm mit der Maus bedienen.

Oder Sie können das Computer·programm mit der Tastatur bedienen.

So bekommen Sie eine Anleitung dafür:

Drücken Sie gleichzeitig die Taste Alt und die Taste F1.

 

Diese Erklärung zur Barriere·freiheit ist vom 21.12.2021.

Am 24.10.2023 haben wir die Erklärung neu gemacht.

So können Sie Barrieren melden

Sie haben Probleme mit Barrieren auf unserer Internet·seite?

Zum Beispiel:

  • Sie verstehen etwas nicht.
  • Sie können etwas schlecht lesen.
  • Etwas wird nicht richtig vorgelesen.

Dann können Sie sich bei Frau Kurz melden.

Frau Kurz kümmert sich um Ihr Problem.

So erreichen Sie Frau Kurz:

Adresse:

Frau Kurz

Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alter Postplatz 10

71332 Waiblingen

Telefonnummer: 07151 501 1042

E-Mail: k.kurz@rems-murr-kreis.de

 

Sie können auch das Formular

auf unserer Internet·seite ausfüllen.

Die Seite heißt: Barrieren melden

Wenn Sie darauf klicken,

kommen Sie direkt zu dem Formular.
 

Sie können sich auch über diese Dinge beschweren:

  • Eine Barriere steht nicht in
    der Erklärung zur Barriere·freiheit.
  • Die Erklärung zur Barriere·freiheit ist älter als ein Jahr.

Wir prüfen Ihre Meldung.

Und wir schreiben Ihnen eine Antwort.

Dafür haben wir 4 Wochen Zeit.

Wir brauchen zu lange für unsere Antwort?

Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle beschweren.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

 

Adresse:

Landeszentrum Barrierefreiheit

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375

E-Mail:schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de

 

Die Erklärung zur Barriere·freiheit in Standard·sprache finden Sie hier:

Erklärung zur Barriere·freiheit

Wenn Sie darauf klicken,

kommen Sie direkt zu der Erklärung

 

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