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Landrat bedauert erneute Beschränkungen im Einzelhandel
Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Rems-Murr-Kreis hat am Dienstag, 16. März zum ersten Mal den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten und blieb am Mittwoch und Donnerstag mit Inzidenzen von jeweils 57 über der kritischen Marke. Laut Corona-Verordnung muss das Landratsamt die Lockerungen zurücknehmen, wenn das Gesundheitsamt feststellt, dass diese Grenze überschritten ist und das Infektionsgeschehen im Landkreis diffus ist.
„Die Zahlen haben leider bestätigt, dass sich der Rems-Murr-Kreis nicht dauerhaft gegen einen landesweiten Trend behaupten kann. Angesichts der nur langsam steigenden Infektionszahlen im Rems-Murr-Kreis haben wir uns aber die Entscheidung nicht leichtgemacht. Erneute Beschränkungen tun weh, denn unser Einzelhandel, aber auch die Musikschulen und Vereine, haben die Öffnungen so verantwortungsvoll umgesetzt und uns allen hat etwas mehr Normalität gutgetan“, sagt Landrat Dr. Richard Sigel.
Die Lage wurde daher am Donnerstagnachmittag auch im Erweiterten Corona-Krisenstab intensiv mit Experten außerhalb der Landkreisverwaltung diskutiert und Ausnahmeregelungen ausgelotet. „Im Ergebnis ist die Entwicklung und der Trend aber so klar, dass kein Spielraum für Ausnahmeregelungen von den Vorgaben der Corona-Verordnung zu begründen ist“, so Sigel.
„Ein ständiges Auf und Zu kann aber keine Lösung sein. Ich habe daher heute erneut an den Sozialminister appelliert, dass er uns mehr Tempo beim Impfen ermöglicht. Nur mit Impfen kommen wir aus der Pandemie. Wir stehen im Rems-Murr-Kreis schon jetzt bereit, die Impf-Kapazitäten von heute auf morgen zu verdoppeln – wir warten nur auf ein klares Signal aus dem Sozialministerium. Wir wären bereit, die abgesagten AstraZeneca-Impftermine schnell und unbürokratisch nachzuholen. Die heutige Entscheidung der EMA hat dafür heute die Weichen gestellt. Ich hoffe, dass mein nunmehr dritter Appell an das Sozialministerium, dem Rems-Murr-Kreis mehr Impfstoff zur Verfügung zu stellen, Gehör findet. Im Schulterschluss mit den niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten, unseren Rems-Murr-Kliniken und den bereits bestehenden Strukturen wäre die Ausweitung der Impfkampagne sofort möglich, wenn Impfstoffzusagen kommen.“
Was gilt ab Montag, 22. März?
Ab Montag, 22. März, ist im Einzelhandel nur noch Click & Meet möglich: Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Die Kontaktdaten müssen festgehalten werden. Unverändert gelten die Vorschriften zur Abstandsregel und Maskenpflicht sowie zu Hygieneanforderungen und -konzepten. Auch Museen und Galerien dürfen nur noch mit Einzelterminen Zugang gewähren.
Weitere Einschränkungen gelten für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. Waren hier bisher Gruppen von maximal zehn Personen zulässig, so ist das nun nicht mehr gestattet – auch dann nicht, wenn die Sportart kontaktarm ausgeübt wird. Gemeinsam Sport treiben dürfen nur noch Angehörige des eigenen Haushalts oder Angehörige des eigenen und eines weiteren Haushalts mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Allerdings können Kinder bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport im Freien in Gruppen von maximal 20 Kindern ausüben, solange die Inzidenz unter 100 bleibt.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssen für den Publikumsverkehr schließen, Online-Unterricht ist natürlich möglich. Gleiches gilt auch für Tanz- und Ballettunterricht.
Hintergrund: Wie und wann kommt es zu Einschränkungen?
Maßgeblich für die Überschreitung sind die Zahlen des Landesgesundheitsamts, die jeweils am Abend kommuniziert werden. Wenn dieser Wert für den Rems-Murr-Kreis an drei Tagen über 50 liegt, dann müssen laut Corona-Verordnung des Landes Lockerungen nach einer Bewertung der Lage durch das Gesundheitsamt zurückgenommen werden.
Die Bewertung der Lage kam zu dem Ergebnis, dass die hohen Infektionszahlen nach Einschätzung des Gesundheitsamts nicht auf einen punktuellen Ausbruch zurückzuführen sind, sondern dass vielmehr ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegt.
Diese Bewertung gibt das Landratsamt durch Pressearbeit bekannt, maßgeblich ist aber eine amtliche Bekanntmachung, die am Freitag, 19. März erfolgt und offiziell feststellt, dass der Wert über 50 liegt. Die Einschränkungen greifen dann am zweiten Werktag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also am Montag, 22. März 2021.
Der Erweiterte Krisenstab im Rems-Murr-Kreis ist fester Bestandteil des Krisenmanagements seit der zweiten Welle. Entscheidungen sollen von unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und so transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Mitglieder des Erweiterten Krisenstabs sind neben dem Landkreis die Städte und Gemeinden, der Pandemiebeauftragte der Kreisärzteschaften, das Staatliche Schulamt, das Polizeipräsidium Aalen und ein Vertreter der Justiz.