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Gesamtimmobilienkonzeption der Kreisverwaltung umsetzungsreif
Die Landkreisverwaltung hat seit 2016 eine Gesamtimmobilienkonzeption für den Standort Waiblingen entwickelt, die in enger und intensiver Abstimmung mit den Kreisgremien, den Mitarbeitenden des Landrastamtes, aber auch der Stadt Waiblingen als Standortkommune entstanden ist. Das Vorhaben ist mit Blick auf den Kreishaushalt mehrstufig geplant und umsetzbar.
Erstes zentrales Ziel erreicht
Ein erstes zentrales Ziel ist losgelöst von den Bauplänen bereits erreicht. Auf dem ehemaligen Klinikareal wurde nicht wie geplant ein Verwaltungsgebäude errichtet. Vielmehr entstehen dort 227 Wohneinheiten, davon alleine 46 bezahlbare Mietwohnungen. Noch in diesem Jahr ziehen dort die ersten Familien in neue Wohnungen und auch eine neue Kita wird dann ihre Pforten öffnen.
Zweites zentrales Ziel vor Beschluss
In der Sitzung des Verwaltungs-, Schul- und Kulturausschusses am 15. März 2021 stand nun die Frage im Raum, ob auch das zweite zentrale Ziel angegangen wird. Das zweite Ziel ist eine zukunftsfähige Verwaltung mit nur noch zwei Standorten der Kreisverwaltung in Waiblingen. Dafür ist auch ein Beschluss für eine Erweiterung des Landratsamtes am Alten Postplatz zu fassen, der zunächst nur eingebracht wurde. In den kommenden Monaten haben die Fraktionen Gelegenheit zur intensiven Auseinandersetzung. Die Beschlussfassung ist für die Sitzung des Kreistags am 12. Juli 2021 vorgesehen.
„Vor der Beratung in den Gremien und einem Baubeschluss ist mir eine größtmögliche Transparenz hinsichtlich der Kosten und der Wirtschaftlichkeit wichtig. Deshalb haben wir eine frühzeitige und detaillierte Kostenberechnung beauftragt, die in dieser Tiefe zu diesem Projektstand nicht üblich ist,“ sagt Landrat Dr. Richard Sigel.
Kostenberechnung und -analyse
Im Rahmen dieser vorgezogenen detaillierten Kostenberechnung auf Grundlage aller Voruntersuchungen ergaben sich erhebliche Kostensteigerungen. Der geplante Erweiterungsbau, dessen Kostenschätzung sich nach der Entscheidung des Preisgerichts im Zuge des Architektenwettbewerbs auf rund 43 Millionen Euro belaufen hat, verteuert sich nach der Kostenberechnung des Architekten und der Fachplaner am Ende der Vorplanung um rund 11 Millionen Euro auf rund 54 Millionen Euro. Die Kostensteigerungen ergeben sich aus verschiedenen Punkten, im Kern lässt sich aber vieles auf den Standort des geplanten Gebäudes zwischen der AOK-Kreuzung, der Polizei und der denkmalgeschützten Villa Roller zurückführen – und die Herausforderungen, dort ein Baufeld zu errichten.
Mit Blick auf die erhebliche Kostensteigerung hat die Kreisverwaltung eine detaillierte Kostenanalyse vorgenommen und den geplanten Erweiterungsbau einer intensiven Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen. Ebenso hat sie Alternativen zu einem Erweiterungsbau betrachtet, unter anderem den Bürobedarf weiterhin durch die Anmietung von Büros zu decken und das Projekt nicht mehr weiterzuverfolgen. „Die Überprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Vielzahl der unterschiedlichen und guten Argumente für dieses Projekt aus dem Jahr 2018, die von der Vorbildrolle beim Klimaschutz über die Verdichtung und Modernisierung der Verwaltung bis hin zur Wirtschaftlichkeit reichen, trotz der Kostensteigerung weiterhin Bestand haben. Ein Erweiterungsbau ist weiterhin sinnvoll und wäre eine Investition nicht nur in eine zukunftsfähige Kreisverwaltung“, so der Landrat.
Klimaschutz
Neben der Wirtschaftlichkeit ist auch der Klimaschutz ein Argument für den Neubau: Mit der derzeitigen Planung, wird das Ziel der Klimaneutralität im Betrieb nach dem Pariser Klimaabkommen für den künftigen Erweiterungsbau erfüllt. Damit kann die Kreisverwaltung ihre Vorbildfunktion in Sachen Klimaschutz erfüllen. Das wäre mit Mietobjekten nicht möglich.
Standort Rötestraße/Emil-Münz-Straße
Neben dem Alten Postplatz 10 wird die Rötestraße/Emil-Münz-Straße zum zweiten Verwaltungsstandort in Waiblingen. Die Kreisverwaltung setzt dort bereits den Neubau eines Verwaltungsgebäudes um. Die Fertigstellung ist für Mitte 2022 geplant. Auch dieses Gebäude wird im Betrieb CO2-neutral sein und den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens entsprechen.
(ries/15.3.21)