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Jetzt bewerben: Regionalbudget für Projekte im Schwäbischen Wald
Projektaufruf für Kleinprojekt-Förderung im Regionalbudget 2024 vom 13. Mai bis 13. Juni 2024
Auch 2024 wird es das beliebte Förderinstrument „Regionalbudget“ für Kleinprojekte in Baden-Württemberg und damit ebenfalls im Schwäbischen Wald geben.
Bedingungen und Fördersatz:
Der Projektaufruf startet am 13. Mai und endet am 13. Juni 2024. Das Projekt darf erst nach positiver Auswahl (voraussichtlich Anfang Juli 2024) begonnen werden. Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt bis spätestens 30. November 2024 umgesetzt und bis 7. Dezember 2024 abgerechnet sein.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte bis max. 20.000 € Nettogesamtkosten gefördert werden, die der Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) dienen. Die Bagatellgrenze liegt im Schwäbischen Wald bei Mindestnettokosten in Höhe von 1.250 € (Mindestzuschuss 1.000 €).
Der Fördersatz beträgt 80%. Es können nur Projektideen eingereicht werden, mit deren Umsetzung noch nicht begonnen wurde. In diesem Förderprogramm gilt das Jährlichkeitsprinzip.
Voraussetzungen und Vorgehen:
Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Kleinstunternehmen und auch Einzel-personen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der Aktionsgruppe mit ihren 31 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und für eine Förderung ausgewählt.
Die Projektauswahlkriterien (in Form einer Bewertungsmatrix), erforderlichen Formulare mit Erläuterungen sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) finden sich auf der Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de im Bereich Download. Bei Fragen steht das Regionalmanagement gerne zur Verfügung.
Finanzierung und Fördermittel:
Erstmals seit Einführung des Regionalbudgets im Jahr 2019 werden in diesem Jahr die Fördermittel in Höhe von 180.000 € ausschließlich durch Landesmittel Baden-Württembergs zur Verfügung gestellt. Aus der Region kommen, dank der Unterstützung der Landkreise Rems-Murr, Schwäbisch-Hall, Ostalb und Heilbronn, weitere 20.000 € Eigenmittel hinzu. Somit können insgesamt 200.000 € Fördermittel für weitere Projekte in der Förderkulisse eingesetzt werden.
Ansprechpartnerin und Kontakt:
Es wird dringend empfohlen, vor Einreichung der Projektbewerbung Kontakt mit dem Regionalmanagement zur Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee aufzunehmen.
Ansprechpartnerin für das Regionalbudget 2024 ist Regionalmanagerin
Andrea Bofinger
Kontakt und Adresse für die Einreichung der Projektbewerbung:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Klosterhof 11 // 71540 Murrhardt
Telefon 07192 213 271
a.bofinger.leader@murrhardt.de
www.leader-schwaebischerwald.de
Aktionsgruppe Schwäbischer Wald:
Die 31 Mitgliedsgemeinden der Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise.
Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim.
Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot.
Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall.
Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.
Text: Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
(kübler/15.5.24)