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Gestaffelter Pflichtumtausch von alten Führerscheinen
Papierführerscheine und Kartenführerscheine sind je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins bis zu einer gewissen Frist umzutauschen / Aktuelle Pflichtjahrgänge 1965-1970
Mit dem Pflichtumtausch von alten Führerscheinen setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle fünfzehn Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell ist und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
Umtausch von Papierführerscheinen
Der Umtausch des Papierführerscheins erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Je nach Geburtsjahr müssen die Führerscheine bis zu einem bestimmten Tag umgetauscht werden. Aktuell sind Inhaberinnen und Inhaber von Papierführerscheinen an der Reihe, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Sie müssen ihre Führerscheine bis zum 1. Januar 2024 umtauschen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Umtausch alter Kartenführerscheine
Für den Umtausch alter Kartenführerscheine kommt es nicht auf das Geburtsdatum an, sondern auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Das Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Nummer 4a zu finden. Bis zu diesem Tag müssen die Führerscheine jeweils umgetauscht werden:
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 und bis 18.01.2013 19.01.2033
Antrag stellen
Auf der Homepage des Landkreises www.rems-murr-kreis.de (Rubrik: Bauen, Umwelt, Verkehr –> Fahrerlaubnisbehörde –> Pflichtumtausch) sind alle weiteren Informationen sowie die Antragsformulare zum Herunterladen aufgelistet.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag (bitte Unterschrift auf der Rückseite nicht vergessen!)
- Biometrisches Lichtbild
- Kopie Ihres Führerscheines
- Sogenannte Karteikartenabschrift, falls der Führerschein nicht vom Rems-Murr-Kreis ausgestellt wurde. Diese Kartenkarteiabschrift ist bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Dadurch wird die Bearbeitung beschleunigt.
Abgabe des Antrages
- Anträge sind an die Fahrererlaubnisbehörde zu adressieren. Anschließend können sie direkt beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis in den Briefkasten eingeworfen oder per Post versendet werden.
- Alternativ kann der Antrag auf dem Bürgermeisteramt des jeweiligen Wohnortes abgegeben werden.
(barth/12.06.23)