Ausländeramt
Der Fachbereich Ausländerrecht ist in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich für die aufenthaltsrechtliche Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern verantwortlich.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich sind. Termine vereinbaren können Sie per Telefon oder E-Mail entweder mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder über unseren Info-Schalter (siehe Infobox rechts). Da die Termine in der Regel mehrere Wochen im Voraus vergeben sind, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig um Ihren Termin zu kümmern.
Ab sofort können Sie für folgende Anliegenhier online einen Termin buchen:
- Abholung Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) / Reiseausweises – frühestens 2 Wochen nach Erhalt des Briefes der Bundesdruckerei mit der PIN-Nummer
- Abholung Verpflichtungserklärung – nachdem Sie diese hier online beantragt haben und Ihr Antrag per E-Mail positiv entschieden wurde
- Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) / Reiseausweis – frühestens 2 Wochen nach An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
Hinweis für britische Staatsangehörige:
- Hier finden Sie Informationen des Bundesinnenministeriums im Bereich Aufenthaltsrechte und den Vordruck zur Aufenthaltsanzeige der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen.
- Hier finden Sie die Broschüre der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu einem Unterstützungsangebot für britische Staatsangehörige
Staatsangehörigkeitsrecht
Der Fachbereich Staatsangehörigkeitsrecht ist in seinem Aufgabenbereich in der Regel für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig.
Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: