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Esri
Dies ist ein Plug-In für das Geoinformationssystem „ArcGIS Online“ (Kartenerstellungsoftware).
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Bei einem Zugriff auf Daten und Dienste des Esri Inc. Angebots „ArcGIS Online“ im Internet (SaaS) nutzt Esri personenbezogene Daten in minimalen Umfang, um Kunden, die aktiv eben diese Daten und Dienste über ihre Webseite anfragen, die Nutzung zu ermöglichen und das Angebot sicher und integer bereitzustellen. Im Sinne des Art. 6 Absatz 1) Buchstaben a), b), c) der e-Privacy Verordnung (aktueller Entwurf vom 10. Februar 2021, Brüssel) und mit Verweis auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTSDG ist hierfür nach Ansicht von Esri keine separate Einwilligung, z.B. über ein Cookie-Banner, nötig.

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Ausländeramt

Im Ausländeramt gibt es vier Fachbereiche:

Die zwei oberen Fachbereiche werden auf dieser Seite genauer erläutert. Informationen zu den beiden unteren Fachbereichen erhalten Sie auf einer separaten Seite.

Ausländerrecht

Der Fachbereich Ausländerrecht ist in seinem örtlichen Zuständigkeitsbereich für die aufenthaltsrechtliche Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern verantwortlich. 

Ihren bereits beantragten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung während den Sprechzeiten am Schalter abholen.
Bitte informieren Sie sich unter der Website https://lrarmk.de/eAT, ob Ihr elektronischer Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt. Die dafür notwendige 6-stellige Personenkennziffer erhalten Sie bei der Beantragung Ihres Aufenthaltstitels.

Hier wird erklärt, was ein elektronischer Aufenthaltstitel ist und wie er im Alltag und in der digitalen Welt genutzt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen, für die restlichen Dienstleistungen, nur mit Termin möglich sind. Termine vereinbaren können Sie per Telefon oder E-Mail entweder mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter oder über unseren Info-Schalter (siehe Infobox rechts). Da die Termine in der Regel mehrere Wochen im Voraus vergeben sind, bitten wir Sie, sich möglichst frühzeitig um Ihren Termin zu kümmern.

Für folgende Anliegen können Siehier online einen Termin buchen:

  • Abholung Verpflichtungserklärung – nachdem Sie diese hier online beantragt haben und Ihr Antrag per E-Mail positiv entschieden wurde
  • Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) / Reiseausweis – frühestens 2 Wochen nach An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Hinweise für Personen aus der Ukraine:

Alle am 01.02.2024 gültigen Aufenthaltstitel und die dazugehörige Arbeitsgenehmigung für ukrainische Flüchtlinge nach § 24 Aufenthaltsgesetz behalten ihre Gültigkeit automatisch bis zum 04.03.2025. Die Inhaber dieser Aufenthaltserlaubnisse müssen deshalbb NICHT zur Beantragung einer Verlängerung bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Alle weiteren Informationen zum Thema Ukraine finden Sie hier.

Ansprechpartner / Kontakt

Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter/innen finden Sie nachstehend. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Ausländers:  
 

Formulare (Anträge & Bescheinigungen)

Formulare für verschiedene Anträge und Bescheinigungen finden Sie in unsererm Formular-Center unter dem Reiter Ausländerrecht. Sie können die PDF-Formulare herunterladen und mit gängigen pdf-Programmen auch direkt am Computer ausfüllen.
Wichtig: Ausgefüllte Formulare müssen immer handschriftlich unterschrieben werden!

Weitere Informationen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz und beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 01. März 2020 in Kraft und erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.  

Aufenthaltstitel (Erteilung / Verlängerung)

Ausländer benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland regelmäßig einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT). Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.

Unionsbürger und Familienangehörige
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Arbeitserlaubnis
Staatsangehörige von Staaten außerhalb der EU/des EWR brauchen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Asylsuchende
Hinweise und Informationen für Asylsuchende und Arbeitgeber.

Integrationskurs
Ausländer haben die Möglichkeit, an einem staatlich geförderten Integrationskurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Hier finden Sie nähere Informationen.

Verpflichtungserklärung / Besuchseinladung

Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert ist. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können hier lebende Personen mit ausreichender Bonität eine Verpflichtungserklärung für den Antragsteller oder die Antragstellerin abgeben.

Beantragen können Sie die Abgabe einer Verpflichtungserklärung - ausschließlich - über unser 
Online-Formular (VisitVis).

Nach Prüfung Ihres Online-Antrags setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines persönlichen Termins in Verbindung.

Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung:

Falls Sie Fragen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Info-Schalter (Kontaktdaten siehe rechts Infobox Ausländeramt).

 

Hinweis für Verpflichtungserklärungen zur Eheschließung:

Eine Verpflichtungserklärung für eine Heirat ist nur ein Teil der Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland.
Deshalb bitten wir Sie, einen Informationstermin beim zuständigen Sachbearbeiter zu verein-baren, bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.

Staatsangehörigkeitsrecht

Der Fachbereich Staatsangehörigkeitsrecht ist in seinem Aufgabenbereich in der Regel für den gesamten Rems-Murr-Kreis zuständig. Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem: Einbürgerungen, Feststellung Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.

Einbürgerung

Sie möchten deutsche*r Staatsbürger*in werden und wohnen im Rems-Murr-Kreis?
Mit einer Einbürgerung wäre dies möglich. Natürlich muss man hierfür jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

Auf der nachstehenden Seite finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter.

Formulare und weitere Hinweise zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsausweis

Zweifelt eine Behörde oder Sonstige (im Inland oder Ausland) Ihre deutsche Staatsangehörigkeit an, können Sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Nachdem festgestellt wurde, dass Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, wird Ihnen ein sogenannter Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, welchen Sie als Beweis der entsprechenden Behörde vorlegen können.

Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werden nicht nur Angaben über Sie selbst, sondern auch Angaben über die Personen benötigt, von denen Sie die Staatsangehörigkeit ableiten.
 

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:

  • Antrag (formlos oder Antragsformular, welches Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes downloaden können)
  • Offizielles Schreiben der Behörde, ggf. mit Übersetzung, dass diese Ihre Staatsagehörigkeit anzweifelt und die deutschen Ausweisdokumente nicht ausreichend sind
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Ausweiskopie
  • Kopie Geburts- und Abstammungsurkunden,
  • Kopie Heiratsurkunden, Einbürgerungsurkunden,
  • Kopie Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen usw.
  • Kopie Nachweise der Person, von welcher Sie die Staatsangehörigkeit ableiten (z.B. Ausweiskopie)

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und im Einzelfall weitere Nachweise erforderlich sind.

Bitte beachten Sie auch, dass ohne Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (eigener Wusch auf Ausstellung genügt nicht) die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 30 Staatsagehörigkeitsgesetz (StAG) nicht möglich ist.
 

Wie beantrage ich die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit?
Bitte reichen Sie Ihren Antrag zusammen mit Kopien aller Ihnen vorliegenden Nachweise beim Rathaus Ihres Wohnortes ein. Diese werden Ihre Unterlagen an das Staatsangehörigkeitsrecht des Landratsamtes weiterleiten. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch an uns senden (Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Staatsangehörigkeitsrecht, Rötestraße 17, 71332 Waiblingen). Eine persönliche Abgabe ist nicht möglich.

Nach Erhalt werden Sie schriftlich über den Eingang Ihres Antrags informiert.

Wichtig ist, dass Sie das berechtigte, schutzwürdige Interesse (Sachbescheidungsinteresse) unbedingt belegen müssen. Eine einfache Erklärung Ihrerseits ist nicht ausreichend.
 

Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 25,- EUR.
 

Kontakt
Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamens A-E

Frau Griesser
Telefonnummer: 07151 501-1757
S.Griesser(@)rems-murr-kreis.de

Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamens F-L
Frau Gesugrande
Telefonnummer: 07151 501-1714
L.Gesugrande(@)rems-murr-kreis.de

Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamens M – Z
Herr Zauchner
Telefonnummer: 07151 501-1323
R.Zauchner(@)rems-murr-kreis.de

Namensänderung

Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur im Ausnahmefall ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname anstößig oder lächerlich klingt oder wesentliche Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht. Für weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen einer Namensänderung folgen Sie bitte dem nachstehenden Link:

Bitte beachten Sie die eigene Zuständigkeit der Großen Kreisstädte für Namensänderungen.

Kontakt
Wenn Sie Fragen zur Namensänderung haben oder eine Namensänderung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an:

Frau Postruschnigg
Telefonnummer: 07151 501-1715 u.postruschnigg(@)rems-murr-kreis.de

Frau Schreiber
Telefonnummer: 07151 501-3191 s.schreiber(@)rems-murr-kreis.de 

Standesamtsaufsicht

Das Landratsamt übt die staatliche Fachaufsicht über die Standesämter im Rems-Murr-Kreis aus.

Die Fachaufsicht umfasst die Beratung der Standesbeamten, die Prüfung und Genehmigung vorlagepflichtiger Sachverhalte (insbesondere wenn das Recht eines oder mehrerer ausländischer Staaten berührt ist), das Hinwirken auf eine einheitliche Rechtsanwendung und die Durchführung von Lehrgängen für die Standesbeamten und deren Mitarbeiter.

Als Fachaufsichtsbehörde ist das Landratsamt dabei ausschließlich im verwaltungsinternen Verhältnis zu den Standesämtern tätig. Bitte wenden Sie sich als Bürger daher immer unmittelbar an das für Ihren Wohnort zuständige Standesamt, das Teil des Bürgermeisteramtes (Rathaus oder Ortschaftsverwaltung) ist. 

Weitergehende Informationen (via Service-BW)


Kontakt
Frau Postruschnigg
Telefonnummer: 07151 501-1715 u.postruschnigg(@)rems-murr-kreis.de

Frau Schreiber
Telefonnummer: 07151 501-3191 s.schreiber(@)rems-murr-kreis.de 

Leistungen nach dem StrRehaG

Nach dem StrRehaG (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) können die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR eine monatliche besondere Zuwendung in Höhe von bis zu 330 € nach § 17a StrRehaG (sog. "Opferrente") oder eine Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG erhalten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie auf folgender Seite:

Kontakt
Frau Postruschnigg
Telefonnummer: 07151 501-1715 u.postruschnigg(@)rems-murr-kreis.de

Frau Schreiber
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Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: