Unterstützungsangebote für Kinder und Familien
Das Landratsamt stellt viele Unterstützungsangebote für Kinder und Familien zur Verfügung. Ob Beratungsstellen, Freizeitangebote oder wirtschaftliche Hilfen, das Kreisjugendamt hilft gerne weiter.
Leistungen
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein kreisweites, sozialräumlich ausgerichtetes Unterstützungs- und Hilfsangebot. Er ist zentrale Anlauf- und Beratungsstelle bei Fragen zur Erziehung sowie bei Trennungs-, Sorgerechts- und Umgangsfragen. Darüber hinaus berät der Allgemeine Soziale Dienst Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsen, Eltern und Familien und bietet lebensweltorientierte Hilfe und Unterstützung an. Der ASD ist auch für die Abwendung von akuten Notsituationen und bei Fällen des Kinderschutzes für Sie zuständig.
Er hilft unter anderem bei:
- Fragen der Erziehung, bei familiären Konflikten und Problemen
- Partnerschafts- Trennungs- und Scheidungskonflikten
- Familien- und Lebenskrisen, Notsituationen und Gewaltproblemen,
- Familiengerichtsverfahren
- Kontaktaufnahme mit dem Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls
Bei Bedarf vermittelt der ASD an verschiedene Hilfsstellen.
Kontakt Allgemeiner Sozialer Dienst
Ambulanter Dienst
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen über die
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bei der Bewältigung von individuellen Alltags- und Erziehungsaufgaben wie beispielsweise finanziellen Schwierigkeiten, belastenden Wohnsituation oder belastenden Beziehungen.
- Erziehungsbeistandschaft (EBST) bei Schul- und Ausbildungsthemen, beim Zusammenleben in der Familie oder bei der Verselbstständigung.
Hilfen können beim Sozialen Dienst beantragt werden.
Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt
Beratungsstelle für junge Menschen und Familien
Hier finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene Unterstützung zu Themen wie:
- Erziehungs- und Familienprobleme
- Schulprobleme und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Kindergarten oder der Schule
- Entwicklungsauffälligkeiten
- Krisen und Fragen im Jugendalter
- Psychologische Unterstützung in Krisensituatione
- Trennung und Scheidung
Außerdem organisiert die Beratungsstelle für junge Menschen und Familien auch Gruppenangebote und Themenabende.
Frühe Hilfen
Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung
Integrationshilfe unterstützt Kinder mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung. Das kann eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung sein.
Sie hilft dabei, dass Kinder, die länger als sechs Monate wesentlich in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, eine reguläre Kindertageseinrichtung besuchen und am Alltag in der Gruppe teilnehmen können.
Die Hilfe wird individuell auf das Kind abgestimmt. Sie kann zum Beispiel umfassen:
- Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Kleingruppenarbeit,
- praktische Unterstützung bei der Teilnahme am Gruppengeschehen,
- begleitende Hilfe bei Kindern mit z.B. Körperbehinderungen sowie
- die enge Zusammenarbeit mit den Eltern
So beantragen Sie die Hilfe
Nehmen Sie möglichst früh Kontakt zu einer Frühberatungsstelle im Rems-Murr-Kreis auf. Sie beraten Sie und unterstützen Sie beim Antrag.
Klären Sie außerdem mit der Kindertageseinrichtung, ob diese Ihr Kind aufnehmen und den Antrag unterstützen kann.
Diese Unterlagen werden benötigt
- Antrag auf Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung
- Schweigepflichtentbindung
- Elternfragebogen
- Medizinische Unterlagen (z.B. SPZ-Berichte, Klinikberichte, Vorsorgeheft, sonstige Befunde)
- Entwicklungsdiagnostik oder strukturierte Spielbeobachtung durch die Frühförderung oder Frühberatung
- bei Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Kopie des Ausweises
Was passiert nach dem Antrag?
Wenn alle Unterlagen vorliegen, findet ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern, der Kindertageseinrichtung, der Frühberatungsstelle und der Teilhabeplanung statt. Dort wird besprochen:
- Welche Unterstützung Ihr Kind braucht
- Welche Ziele wichtig sind
- Welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen
Danach erhalten Sie einen Bescheid vom Kreisjugendamt. Darin steht, ob und welche Leistungen bewilligt werden.
Integrationskraft werden
Menschen, die als Integrationskraft arbeiten möchten, können sich in eine öffentliche Liste des Landratsamts Rems-Murr-Kreis eintragen lassen.
Die Liste unterstützt Familien und Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Kräften. Das Landratsamt übernimmt keine Verantwortung für Arbeitsverhältnisse oder Aufträge, die daraus entstehen.
Die Liste wird jedes Jahr am 15. April gelöscht. Wenn Sie weiterhin als Integrationskraft aufgeführt werden möchten, melden Sie sich bitte erneut an.
Jugendgerichtshilfe
Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beim Kreisjugendamt beraten junge Leute (Jugendliche zwischen 14 und 17 sowie Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sei es wegen Diebstahls, Drogen, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder anderen Delikten. Die Jugendgerichtshelfer und -herferinnen sind weder Verteidiger noch Ankläger sondern eine Art Beistand, um die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in Verfahren zur Geltung zu bringen.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet die jungen Leute zum Gericht und äußert sich beim Jugendrichter zur Entwicklung und Lebenssituation der Betreffenden sowie zu den Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe geeignet sind. Auch nach der Verhandlung sind die Jugendgerichtshelfer und Helferinnen Ansprechpartner bei Auflagen und Weisungen, die das Gericht verhängt hat.
In den Fällen, in denen es zu einer Untersuchungshaft kommt, besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jungen Menschen und erarbeiten gemeinsam weitere Möglichkeiten.
Ansprechpartner
Sucht
Verfahrenslotsen
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung sowie deren Familien und Bezugspersonen bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe.
Das Angebot ist kostenlos, freiwillig und vertraulich.
Wirtschaftliche Hilfen
Das Landratsamt regelt die finanzielle Abwicklung sämtlicher ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfen.
Sie können jederzeit per Mail oder das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.
