Unterstützungsangebote für Kinder und Familien

Das Landratsamt stellt viele Unterstützungsangebote für Kinder und Familien zur Verfügung. Ob Beratungsstellen, Freizeitangebote oder wirtschaftliche Hilfen, das Kreisjugendamt hilft gerne weiter.

Leistungen

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist ein kreisweites, sozialräumlich ausgerichtetes Unterstützungs- und Hilfsangebot. Er ist zentrale Anlauf- und Beratungsstelle bei Fragen zur Erziehung sowie bei Trennungs-, Sorgerechts- und Umgangsfragen. Darüber hinaus berät der Allgemeine Soziale Dienst Kinder, Jugendliche, (junge) Erwachsen, Eltern und  Familien und bietet lebensweltorientierte Hilfe und Unterstützung an. Der ASD ist auch für die Abwendung von akuten Notsituationen und bei Fällen des Kinderschutzes für Sie zuständig.

Er hilft unter anderem bei:

  • Fragen der Erziehung, bei familiären Konflikten und Problemen
  • Partnerschafts- Trennungs- und Scheidungskonflikten
  • Familien- und Lebenskrisen, Notsituationen und Gewaltproblemen,
  • Familiengerichtsverfahren
  • Kontaktaufnahme mit dem Familiengericht bei Gefährdung des Kindeswohls 

Bei Bedarf vermittelt der ASD an verschiedene Hilfsstellen.

Kontakt Allgemeiner Sozialer Dienst

Dienststelle Waiblingen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Dienststelle Backnang
Karl-Krische-Straße 4
71522 Backnang

Dienststelle Schorndorf
Karlstr. 3
73614 Schorndorf

Ambulanter Dienst

Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen über die

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) bei der Bewältigung von individuellen Alltags- und Erziehungsaufgaben wie beispielsweise finanziellen Schwierigkeiten, belastenden Wohnsituation oder belastenden Beziehungen.
  • Erziehungsbeistandschaft (EBST) bei Schul- und Ausbildungsthemen, beim Zusammenleben in der Familie oder bei der Verselbstständigung.

Hilfen können beim Sozialen Dienst beantragt werden. 

Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein großes Unrecht. Jeder hat ein Recht auf Hilfe und Unterstützung.

Wir unterstützen Betroffene, die sexualisierte Gewalt erleben, erlebt haben, miterleben oder miterlebt haben.

Außerdem bieten wir eine vertrauliche Online-Beratung an.

Beratungsstelle für junge Menschen und Familien

Hier finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene Unterstützung zu Themen wie:

  • Erziehungs- und Familienprobleme
  • Schulprobleme und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Kindergarten oder der Schule
  • Entwicklungsauffälligkeiten
  • Krisen und Fragen im Jugendalter
  • Psychologische Unterstützung in Krisensituatione
  • Trennung und Scheidung

Außerdem organisiert die Beratungsstelle für junge Menschen und Familien auch Gruppenangebote und Themenabende.

Frühe Hilfen

Die Frühen Hilfen beraten und unterstützen Sie von der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.

Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung

Integrationshilfe unterstützt Kinder mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung. Das kann eine geistige, körperliche und/oder seelische Behinderung sein.

Sie hilft dabei, dass Kinder, die länger als sechs Monate wesentlich in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, eine reguläre Kindertageseinrichtung besuchen und am Alltag in der Gruppe teilnehmen können.

Die Hilfe wird individuell auf das Kind abgestimmt. Sie kann zum Beispiel umfassen:

  • Hilfestellungen bei der Kontaktaufnahme zu anderen Kindern und Kleingruppenarbeit,
  • praktische Unterstützung bei der Teilnahme am Gruppengeschehen,
  • begleitende Hilfe bei Kindern mit z.B. Körperbehinderungen sowie
  • die enge Zusammenarbeit mit den Eltern

So beantragen Sie die Hilfe

Nehmen Sie möglichst früh Kontakt zu einer Frühberatungsstelle im Rems-Murr-Kreis auf. Sie beraten Sie und unterstützen Sie beim Antrag.

Klären Sie außerdem mit der Kindertageseinrichtung, ob diese Ihr Kind aufnehmen und den Antrag unterstützen kann.

Diese Unterlagen werden benötigt

  • Antrag auf Integrationshilfe in der Kindertageseinrichtung
  • Schweigepflichtentbindung
  • Elternfragebogen
  • Medizinische Unterlagen (z.B. SPZ-Berichte, Klinikberichte, Vorsorgeheft, sonstige Befunde)
  • Entwicklungsdiagnostik oder strukturierte Spielbeobachtung durch die Frühförderung oder Frühberatung
  • bei Kindern ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Kopie des Ausweises

Was passiert nach dem Antrag?

Wenn alle Unterlagen vorliegen, findet ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern, der Kindertageseinrichtung, der Frühberatungsstelle und der Teilhabeplanung statt. Dort wird besprochen:

  • Welche Unterstützung Ihr Kind braucht
  • Welche Ziele wichtig sind
  • Welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen

Danach erhalten Sie einen Bescheid vom Kreisjugendamt. Darin steht, ob und welche Leistungen bewilligt werden.

Integrationskraft werden

Menschen, die als Integrationskraft arbeiten möchten, können sich in eine öffentliche Liste des Landratsamts Rems-Murr-Kreis eintragen lassen.

Die Liste unterstützt Familien und Einrichtungen bei der Suche nach geeigneten Kräften. Das Landratsamt übernimmt keine Verantwortung für Arbeitsverhältnisse oder Aufträge, die daraus entstehen.

Die Liste wird jedes Jahr am 15. April gelöscht. Wenn Sie weiterhin als Integrationskraft aufgeführt werden möchten, melden Sie sich bitte erneut an. 

Wirtschaftliche Hilfen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Jugendgerichtshilfe

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe beim Kreisjugendamt beraten junge Leute (Jugendliche zwischen 14 und 17 sowie Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sei es wegen Diebstahls, Drogen, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder anderen Delikten. Die Jugendgerichtshelfer und -herferinnen sind weder Verteidiger noch Ankläger sondern eine Art Beistand, um die sozialen und erzieherischen Gesichtspunkte in Verfahren zur Geltung zu bringen.

Die Jugendgerichtshilfe begleitet die jungen Leute zum Gericht und äußert sich beim Jugendrichter zur Entwicklung und Lebenssituation der Betreffenden sowie zu den Maßnahmen, die aus Sicht der Jugendhilfe geeignet sind. Auch nach der Verhandlung sind die Jugendgerichtshelfer und Helferinnen Ansprechpartner bei Auflagen und Weisungen, die das Gericht verhängt hat.

In den Fällen, in denen es zu einer Untersuchungshaft kommt, besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die jungen Menschen und erarbeiten gemeinsam weitere Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Dienststelle Waiblingen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Dienststelle Backnang
Karl-Krische-Straße 4
71522 Backnang

Dienststelle Schorndorf
Karlstraße 3
73614 Schorndorf

Sucht

Zur Förderung der Gesundheit von Bürger*innen sowie zur zur Unterstützung von Betroffenen und Angehörigen gibt es zahlreiche Angebote und Maßnahmen der Suchtkrankenhilfe und Suchtprävention im Rems-Murr-Kreis.

Hierbei unterstützt Sie der kommunale Suchtberater des Landratsamts.

Verfahrenslotsen

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) Behinderung sowie deren Familien und Bezugspersonen bei Fragen zu Leistungen der Eingliederungshilfe.

Das Angebot ist kostenlos, freiwillig und vertraulich.

Verfahrenslotsen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Wirtschaftliche Hilfen

Das Landratsamt regelt die finanzielle Abwicklung sämtlicher ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfen.

Wirtschaftliche Hilfen
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Sie können jederzeit per Mail oder das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

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