Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl an Angeboten. Dabei geht es einerseits um einzelne Arbeitsfelder, wie beispielsweise Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung oder Hilfen zur Erziehung und andererseits auch um übergreifende Aufgaben und Ansätze, wie Kinderschutz oder Sozialraumorientierung.

Jugendhilfeplanung

Das Kreisjugendamt plant und steuert als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, bestehende Angebote zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen oder neu zu entwickeln.

Anlässe können z. B. gesetzliche Änderungen, neue fachliche Entwicklungen oder Hinweise aus dem Jugendhilfeausschuss, der Verwaltung oder aus der Praxis sein.

Kontakt

Andreas Ockert
Jugendhilfeplanung
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Freie Träger der Jugendhilfe

In der Jugendhilfe arbeiten viele unterschiedliche Organisationen mit. Diese Vielfalt sorgt für ein breites Angebot an Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien.

Zu den freien Trägern gehören zum Beispiel:

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (z. B. AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden)
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Jugendverbände und andere Jugendgemeinschaften
  • weitere Vereine und Initiativen, die in der Jugendhilfe tätig sind

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Organisationen können als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie

  • in der Jugendhilfe tätig sind,
  • gemeinnützige Ziele verfolgen,
  • fachlich und personell geeignet sind und
  • für eine Arbeit im Sinne des Grundgesetzes stehen.

Sie haben Fragen zur Anerkennung? Melden Sie sich gerne bei uns – wir unterstützen Sie.

Kontakt

Maja Habscheid
Freie Jugendhilfeträger
Alter Postplatz 18
71332 Waiblingen

Förderungen und Zuschüsse

Im Bereich der Jugendhilfe werden vom Rems-Murr-Kreis verschiedene Beratungsstellen und Dienste finanziell gefördert.

Wesentlich für eine Förderung ist, ob das Angebot erforderlich und geeignet ist und ob es einen Bedarfs im Rahmen der Jugendhilfeplanung gibt.

Grundsätzlich gilt für alle Anträge: Frist zur Einreichung ist der 31. Oktober.

Für alle Aktivitäten bis 15. Oktober des laufenden Jahres.

Beratungsstellen

Es werden im Bereich der unterschiedlichen Beratungsstellen im Rems-Murr-Kreis u. a. Suchtberatungsstellen, Psychische Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche oder auch bei den Schwangerschaftsberatungsstellen, die Träger im Personal- und Sachkostenbereich finanziell unterstützt.

Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit

Im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Mobilen Jugendarbeit und Mobilen Kindersozialarbeit fördert der Rems-Murr-Kreis Personalstellen und Projekte. 

Auch für die Schulsozialarbeit stehen Projektmittel zur Verfügung.

Zuschüsse für Jugenderholungsmaßnahmen

Das Landratsamt bezuschusst den Verbänden, Jugendgruppen und Jugendringen Maßnahmen der allgemeinen Kinder- und Jugenderholung, internationalen Jugendbegegnungen und Studienfahrten sowie Mitarbeiterschulungen.

Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten die Träger der außerschulischen Jugendbildung zusätzliche Zuschüsse durch den Rems-Murr-Kreis.  

Kontakt

Tanja Bohl
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang