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Die Rems-Murr-Stiftung
Die Rems-Murr-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte, die das Zusammenleben im Landkreis stärken und gesellschaftliche Verantwortung fördern. Dabei reicht ihr Engagement von Jugend-, Familien-, Alten- und Behindertenhilfe über Kunst, Kultur und Bildung bis hin zu Natur- und Umweltschutz sowie bürgerschaftlichem Engagement. Sie wurde vom Kreistag am 09.07.2001 mit einem Stiftungskapital von 1,5 Mio. Euro errichtet und vom Regierungspräsidium Stuttgart am 13.08.2001 genehmigt.
Stiftungszweck laut Satzung
Förderung in den Bereichen Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe
Stärkung und Schutz der Familie
Kunst und Kultur
Denkmalpflege
Naturschutz
Umweltschutz
Bildung im Bereich der Kommunikationsmedien
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Rems-Murr-Kreis und seinen Partnerkreisen
Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsbeirat.
Stiftungsvorstand ist der jeweilige Landrat bzw. die Landrätin des Rems-Murr-Kreises, derzeit Landrat Dr. Richard Sigel.
Der Stiftungsbeirat besteht aus dem Landrat bzw. der Landrätin des Rems-Murr-Kreises und maximal neun Mitgliedern des Kreistags.
Redaktionsschluss für neue Anträge
Für neue Anträge, die aus Mitteln des Jahres 2026 gefördert werden können, war der Redaktionsschluss am 15. September 2026. Informationen für das Jahr 2027 folgen rechtzeitig.
Leitlinien für die Fördertätigkeit
Die Leitlinien für die Fördertätigkeit der Rems-Murr-Stiftung finden Sie hier.
Im Jahr 2025 unterstützte die Rems-Murr-Stiftung folgende Projekte:
Fallschutzmatten und Kletterausrüstung für den Kinder- und Jugendbereich des neuen Alpinzentrums des DAV Schorndorf
Der Deutsche Alpenverein e.V. Sektion Schorndorf erhält für das Projekt „Fallschutzmatten und Kletterausrüstung für den Kinder- und Jugendbereich des neuen Alpinzentrums des DAV Schorndorf“ einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Die Fertigstellung des Neubaus des Alpinzentrums mit einer Kletterhalle mit ca. 1.400 qm Kletterfläche in Schorndorf ist im April/Mai 2026 geplant. Mit der Förderung will die Rems-Murr-Stiftung ein positives Signal setzen, das die gute Jugendarbeit, die Inklusionsbemühungen und das große ehrenamtliche Engagement des Vereins würdigt.
Regionale Auswahlsitzung Süd des Europäischen Jugendparlaments in Schorndorf 2026
Das Europäische Jugendparlament in Deutschland e.V. erhält für das Projekt „Regionale Auswahlsitzung Süd des Europäischen Jugendparlaments in Schorndorf 2026“ einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Junge Menschen können im Burggymnasium, das als Gastgeber für die Region Süd fungiert, an dem Jugendprojekt teilnehmen. Das Projekt bietet die Möglichkeit lokale politische Fragestellungen des Rems-Murr-Kreises zu diskutieren, sich mit gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen und Visionen zur Gestaltung Europas zu entwickeln. Der Rems-Murr-Kreis zeigt sich damit als weltoffener Landkreis, der die Demokratiebildung aktiv unterstützt.
Sommerpalast 2026 / Kulturelle Teilhabe
Für das Projekt „Sommerpalast 2026 / Kulturelle Teilhabe“ in Murrhardt erhält die Sommerpalast gGmbH einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Der „Sommerpalast“ ist eine Traditionsveranstaltung, die bereits eine große Resonanz hat, sich sehr breit aufstellt und sehr viel Ehrenamtsarbeit einbringt. Zum bisher bestehenden Programm soll nun ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden, der es Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht an kostenlosen Programmen teilzunehmen. Die Förderung seitens der Rems-Murr-Stiftung würdigt, dass hier etwas Neues geschaffen wird.
Ein Zuhause auf Zeit
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Schorndorf erhält für das Projekt Vesperkirche Schorndorf „Ein Zuhause auf Zeit“ einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro. Vom 25. Januar bis 04. Februar 2026 wird es für die Dauer von elf Tagen im Gemeindehaus der Stadtkirchengemeinde warmes Mittagessen für geringes Entgelt, sowie kostenlos Sprudel, Kaffee, Kuchen und Brot bzw. Brötchen zum Mitnehmen fürs Abendessen geben. Die Vesperkirche in Schorndorf wird dadurch zu einem Ort für Jeden, mit Fokus auf bedürftige Menschen, die sich kein regelmäßiges Essensangebot leisten können. Das Projekt ist ein gut verankertes Angebot mit sehr vielen ehrenamtlich Tätigen.
Kinder-Action-Zone
Die Evangelische freikirchliche Gemeinde (Baptisten) KdöR Schorndorf erhält für das Projekt „Kinder-Action-Zone“ einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Das Projekt soll das Betreuungsangebot für Kinder an Sonntagen, und somit außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten von Betreuungsstellen, erweitern. Die Rems-Murr-Stiftung begrüßt das grundsätzliche soziale Engagement und die Stadtteilarbeit in Schorndorf.
Fortsetzung des Wiederansiedlungs- / Äschenbesatzprojektes an der Murr
Der Anglerverein Backnang und Umgebung e.V. erhält für das Projekt „Fortsetzung des Wiederansiedlungs- / Äschenbesatzprojektes an der Murr“ einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. In der Murr soll sich ein sich selbst erhaltender Äschenstamm etablieren. Das bereits 2020 begonnene Projekt verläuft grundsätzlich positiv, jedoch ist durch das Starkregen- und Hochwasserereignis im vergangenen Jahr viel zerstört worden. Viele Fische wurden dabei weggeschwemmt, so dass dadurch das Gesamtprojekt gefährdet ist. Die Rems-Murr-Stiftung fördert mit ihrem Zuschuss den Schutz und die Sicherung einer intakten Umwelt und Artenvielfalt im heimischen Gewässer sowie das Engagement des Vereins mit vielen Ehrenamtlichen Helfern.
Projektförderung
Um möglichst vielfältige Anregungen und Ideen für Projekte im Sinne des Stiftungszweckes zu bekommen freuen wir uns über Ihre Mitwirkung.
Teilen Sie uns mit, welches gemeinnützige Projekt durch die Rems-Murr-Stiftung unterstützt werden könnte. Bitte benutzen Sie für Ihre Projektideen unseren vorgefertigten Projektantrag. Für diesen und das Formular zum Mittelabruf wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Die Stiftung bietet die Möglichkeit, dass Bürgerinnen und Bürger neue Projekte im Kreis mit Spenden oder Zustiftungen unterstützen.
Zustiftungen werden dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugerechnet, wobei die Verwendung gemäß der Stiftungssatzung erfolgt.
Geldspenden werden im Gegensatz zu Zustiftungen nicht dem Vermögen der Stiftung zugerechnet. Sie können zweckgebunden vergeben werden.
Vorteile für den Spender oder Stifter sind ein möglicher Spendenabzug, also Steuerminderung bei Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer beziehungsweise Erbschafts- und Schenkungssteuerfreiheit.